Amnesty Report Pakistan 15. Mai 2009

Pakistan 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Pakistan Staatsoberhaupt: Asif Ali Zardari (löste im September Pervez Musharraf im Amt ab) Regierungschef: Yousaf Raza Gilani (löste im März den Chef der Übergangsregierung Muhammadmian Soomro im Amt ab) Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 167 Mio. Lebenserwartung: 64,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 89/99 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 49,9%

Im Februar wurde eine neue Zivilregierung gewählt. Diese ließ zwar einige Gefangene frei, die während des Ausnahmezustands im November 2007 inhaftiert worden waren, ihr Versprechen, den Schutz der Menschenrechte sicherzustellen, erfüllte sie aber nur unzureichend. Es gab weiterhin Berichte über Folterungen, Todesfälle in Gewahrsam, Übergriffe gegen Minderheiten und das "Verschwindenlassen" von Menschen sowie über Morde im Namen der "Familienehre" und familiäre Gewalt. Die neue Regierung kündigte an, sie würde alle Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umwandeln. Doch wurden nach dieser Ankündigung noch mindestens 16 Menschen hingerichtet. Insgesamt wurden im Laufe des Jahres mindestens 36 Todesurteile vollstreckt. Die Gewalt in den Stammesgebieten an der afghanischen Grenze griff auf andere Teile des Landes über. Mitglieder der pakistanischen Taliban waren für Entführungen, Morde an Zivilisten und Gewalt gegen Frauen und Mädchen verantwortlich.

Hintergrund

Nach den Parlamentswahlen vom 18. Februar 2008 übernahm eine neue Zivilregierung am 31. März die Amtsgeschäfte. Die Regierungskoalition begann jedoch zu bröckeln, als sich die Parteien nicht über die Wiedereinsetzung der Richter einigen konnten, die während des Ausnahmezustands im November 2007 gesetzwidrig entlassen worden waren. Im August 2008 trat Präsident Pervez Musharraf zurück, um einem Amtsenthebungsverfahren wegen Verstößen gegen die Verfassung und Amtsmissbrauchs zuvorzukommen. Am 6. September wurde Asif Ali Zardari, Witwer der ermordeten Benazir Bhutto und Vorsitzender der Pakistanischen Volkspartei (Pakistan Peoples Party), zum neuen Präsidenten gewählt.

Die Mehrheit der abgesetzten Richter nahm ihr Amt wieder auf, nachdem sie einen neuen Eid abgelegt hatten. Die demokratische Anwaltsbewegung hatte Einwände gegen dieses Verfahren. Ihrer Ansicht nach wurde durch das Ablegen eines neuen Eids bei der Wiedereinsetzung die rechtswidrige Verhängung des Ausnahmezustands und die Entlassung der Richter im November 2007 nachträglich gebilligt.

Angesichts der Eskalation der bewaffneten Anschläge, darunter auch Selbstmordattentate, schwankte die neue Regierung zwischen militärischem Vorgehen einerseits und Zugeständnissen an die pakistanischen Taliban und die bewaffneten Stammesgruppen andererseits. Am 22. Oktober verabschiedeten beide Kammern des Parlaments einstimmig eine Resolution, in der die Regierung nachdrücklich aufgefordert wurde, die militärischen Operationen im Grenzgebiet zu Afghanistan durch zivilrechtliche Maßnahmen zu ersetzen und den Dialog mit denjenigen Taliban aufzunehmen, die sich zum Gewaltverzicht bereiterklärten. Am 9. Dezember erklärte Präsident Zardari, bei den militärischen Operationen im Grenzgebiet seien in den vergangenen fünf Jahren 1400 Zivilisten, 600 Angehörige der Sicherheitskräfte und 600 Aufständische ums Leben gekommen.

Die US-Regierung und die afghanische Regierung forderten Pakistan wiederholt auf, die Stützpunkte der Taliban zu zerstören, von denen aus diese ihre Angriffe auf Afghanistan starteten. Trotz heftiger Proteste der pakistanischen Regierung gingen die US-Truppen in Afghanistan verstärkt dazu über, ihre Raketen auch über die Grenze hinweg auf pakistanisches Gebiet zu richten.

Nach den Anschlägen im indischen Mumbai im November 2008 verschlechterten sich die Beziehungen zwischen Indien und Pakistan. Nach Ansicht der indischen Behörden wurden die Anschläge von Personen bzw. Gruppen ausgeführt, die ihren Sitz in Pakistan hatten.

Justizwesen und Verfassung

Trotz einiger positiver Schritte gelang es der neuen Zivilregierung nicht, ihre Versprechen bezüglich des Schutzes der Menschenrechte zu erfüllen. Im März ließ sie zahlreiche politisch engagierte Bürger frei, die während des Ausnahmezustands inhaftiert worden waren, und hob den Hausarrest auf, der rechtswidrig gegen Richter verhängt worden war. Im April ratifizierte Pakistan den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und unterzeichnete den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Im Mai kündigte die Regierung an, dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem "Verschwindenlassen" beizutreten. Bis Ende 2008 war dies jedoch noch nicht erfolgt.

Im November wurde ein eigenes Ministerium für Menschenrechte eingerichtet. Am 15. Oktober billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtskommission. Das Gesetz war bis Ende 2008 jedoch noch nicht vom Parlament verabschiedet worden.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Nach wie vor hielt die Polizei viele Häftlinge über lange Zeiträume in Gewahrsam, ohne sie einem Ermittlungsrichter vorzuführen, wie dies gesetzlich vorgeschrieben war. Nach den Anschlägen auf zivile Ziele im indischen Mumbai verhängte der UN-Sicherheitsrat Sanktionen gegen die Organisation Jamaat-ud-Dawa und ihre Führung. Unter Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Vorbeugehaft wurden im Dezember Hunderte ihrer Mitarbeiter inhaftiert.

Folterungen und Misshandlungen

Folterungen und Misshandlungen durch Strafverfolgungs- und Sicherheitsorgane waren an der Tagesordnung. Zu den verwendeten Methoden gehörten Schläge, erzwungenes Stehen über längere Zeit, Aufhängen an den Fußgelenken und Vergewaltigung. Es gab mehrfach Berichte über Todesfälle in Gewahrsam.

»Verschwindenlassen«

Im April versprach Justizminister Farooq Naik, dass die Regierung das Schicksal aller Menschen aufklären werde, die Opfer des "Verschwindenlassens" wurden. Offiziellen Angaben zufolge betraf dies allein in der Provinz Belutschistan 1102 Personen. Im Mai richtete die Regierung zwei Ausschüsse ein, die mit der Suche nach den "Verschwundenen" betraut wurden. Im Juni gab sie bekannt, dass 43 "verschwundene" Personen in Belutschistan ausfindig gemacht worden seien. Man habe sie entweder freigelassen oder in eine offizielle Hafteinrichtung gebracht. Beim Obersten Gerichtshof waren nach wie vor Hunderte von Klagen anhängig, die "Verschwundene" betrafen.

Am 21. November kündigte Menschenrechtsminister Sayed Mumtaz Alam Gilani die Erarbeitung eines Gesetzes an, um das Auffinden von "Verschwundenen" zu erleichtern. Er gab bekannt, dass sein Ministerium 567 Fälle von "Verschwindenlassen" dokumentiert habe. Am 25. November soll der Ständige Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Senats eingeräumt haben, dass die Geheimdienste im ganzen Land über "zahllose geheime Folterkammern" verfügten. Trotz dieser Initiativen zur Aufklärung wurden neue Fälle von "Verschwindenlassen" gemeldet.

  • Die Neurowissenschaftlerin Aafia Siddiqui soll im März 2003 zusammen mit ihren drei kleinen Kindern vom pakistanischen Geheimdienst in Karachi festgenommen worden sein. Laut US-amerikanischen Quellen wurde sie hingegen erst am 17. Juli 2008 im afghanischen Ghazni zusammen mit ihrem elfjährigen Sohn Mohammed Ahmed von der afghanischen Polizei aufgegriffen. Laut US-Regierung überstellten die afghanischen Behörden Siddiqui am folgenden Tag an die US-amerikanischen Sicherheitskräfte.

Dabei wurde sie den Angaben zufolge von Angehörigen der Sicherheitskräfte angeschossen, als diese aus Selbstverteidigung von ihrer Waffe Gebrauch machten. Aafia Siddiqui wurde in eine Haftanstalt in New York verbracht und im September wegen versuchten Mordes an US-amerikanischen Amtsträgern unter Anklage gestellt. Die Anklage nahm keinen Bezug auf den ursprünglichen Vorwurf, sie habe mit Al-Qaida zusammengearbeitet. Ihr Sohn wurde zu Angehörigen in Pakistan gebracht. Die US-Behörden erklärten wiederholt, dass sich die beiden anderen Kinder Siddiquis nicht in ihrem Gewahrsam befänden. Das Schicksal der Kinder blieb ebenso unklar wie der Aufenthaltsort von Aafia Siddiqui und ihren Kindern zwischen 2003 und Juli 2008. Im Dezember ordnete ein US-Bundesgericht ein weiteres psychiatrisches Gutachten an, um Siddiquis Verhandlungsfähigkeit zu überprüfen, und vertagte den Prozess auf den 23. Februar 2009.

  • Der Arzt Abdur Razaq verschwand am 22. September 2008 in Rawalpindi auf dem Heimweg vom Krankenhaus. Seine Frau stellte beim zuständigen Gericht in Islamabad einen Antrag auf Haftprüfung. Vertreter der Staatsorgane bestritten am 7. November, etwas über den Verbleib von Abdur Razaq zu wissen. Am 17. Dezember erließ der Vorsitzende Richter Sardar Mohammad Aslam – angeblich mit den Worten "jeder weiß doch, wo die Verschwundenen sind" – eine Anordnung, wonach Razaq unverzüglich dem Gericht vorzuführen sei. Doch war sein Verbleib Ende Dezember noch immer ungeklärt. Nach Angaben seines Anwalts "verschwand" der Arzt möglicherweise, weil er "Terroristen" behandelt hatte.

Antiterrormaßnahmen

Im Zuge ihrer Operationen gegen bewaffnete Gruppierungen und pakistanische Taliban in den Stammesgebieten an der afghanischen Grenze sowie in den angrenzenden Gebieten der Nordwest-Provinz töteten und verletzten pakistanische Sicherheitskräfte auch zahlreiche Zivilisten.

  • Am 19. Oktober 2008 ging die Luftwaffe bei einer militärischen Operation zur Bekämpfung pakistanischer und ausländischer Aufständischer gegen ein Dorf im Swat-Tal (Nordwest-Provinz) vor. Bei dem Angriff wurden nach Aussage von Anwohnern 47 Menschen getötet, darunter viele Zivilisten.

Durch die Operationen der staatlichen Sicherheitskräfte wurden Hunderttausende von Menschen zur Flucht gezwungen. Viele Binnenflüchtlinge erhielten weder angemessenen staatlichen Schutz, noch hatten sie Zugang zu humanitären Hilfsleistungen. Etwa 20000 Pakistaner überquerten die Grenze nach Afghanistan, um dort Schutz zu suchen.

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen

Bewaffnete Gruppen, unter ihnen viele, die sich ausdrücklich zu den Taliban bekannten, waren für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Dazu zählten gezielte Anschläge auf die Zivilbevölkerung, wahllose Angriffe, Entführungen, Geiselnahmen, Folterungen und andere Misshandlungen sowie die Tötung von Gefangenen.

  • Im Oktober 2008 tötete ein Taliban-Selbstmordattentäter bei einem Friedensrat im Stammesgebiet Orakzai mehr als 80 unbewaffnete Zivilisten. Fast 100 Personen erlitten Verletzungen. Die Versammlung wollte über Maßnahmen gegen die Gewalt in der Region beraten.

Die pakistanischen Taliban waren 2008 für Dutzende von Geiselnahmen verantwortlich. Zu den Opfern gehörten ein afghanischer und ein iranischer Diplomat, ein pakistanischer und ein kanadischer Journalist sowie ein polnischer Ingenieur. Der afghanische Diplomat wurde später freigelassen, die anderen Geiseln blieben vermisst.

Im September nahmen Einheiten der pakistanischen Taliban aus dem Swat-Tal mehrere Ausländer als Geiseln, um die Freilassung von 136 inhaftierten Mitkämpfern zu erpressen.

Die Taliban übernahmen widerrechtlich richterliche Funktionen, führten "Prozesse" gegen Personen, die ihrer Ansicht nach gegen islamisches Recht verstoßen hatten oder als Spione für die Regierung tätig waren, und verhängten "Schuldsprüche" gegen sie. Dutzende von Menschen wurden nach solchen "Prozessen" widerrechtlich getötet.

  • Am 27. Juni 2008 wurden im Stammesgebiet Bajaur zwei Afghanen vor Tausenden von Zuschauern widerrechtlich getötet, nachdem ein Stammesrat sie für schuldig befunden hatte, "Spionage" für die US-amerikanischen Truppen betrieben zu haben.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen litten unter Menschenrechtsverletzungen, die von staatlicher Seite begangen wurden, aber auch unter Verstößen in ihrem sozialen Umfeld, die vom Staat nicht angemessen bekämpft wurden, wie z.B. Morde im Namen der "Ehre", Zwangsehen, Vergewaltigung und familiäre Gewalt. Im November billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf zum Schutz gegen Übergriffe am Arbeitsplatz. Er war jedoch bis zum Jahresende noch nicht verabschiedet. Das galt auch für ein Gesetz zur Vorbeugung und zum Schutz vor familiärer Gewalt, das seit August beim Frauenministerium lag.

  • Am 13. Juli 2008 wurden ein 16-jähriges Mädchen und zwei junge Frauen im Alter von 18 bzw. 20 Jahren entführt. Berichten zufolge wurden sie in einem Fahrzeug mit Regierungskennzeichen nach Babakot im Bezirk Jaffarabad (Provinz Belutschistan) gebracht und dort getötet. Der Grund war offenbar, dass sie ihre Ehepartner selbst aussuchen wollten. Eine Autopsie ergab, dass zwei der Opfer an Kopfverletzungen starben, die ihnen mit einem stumpfen Gegenstand zugefügt worden waren. Die Leiche des dritten Opfers wurde nicht gefunden. Ein belutschischer Senator verteidigte die Morde mit Verweis auf die "Stammestradition". Einflussreiche Persönlichkeiten aus der Region sollen die Ermittlungen der Polizei behindert haben. Nach wie vor wurden Mädchen und junge Frauen zur Beilegung von Streitigkeiten der gegnerischen Partei zur Heirat übergeben.

  • Im Oktober 2008 wurden in Drighpur im Bezirk Shikarpur (Provinz Sindh) drei Mädchen im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren von einer Jirga, einem informellen Stammesrat, zwangsverheiratet. Die Zwangsverheiratung sollte dazu dienen, einen Streit über einen Mord im Namen der "Ehre" beizulegen, der zwei Monate zuvor begangen worden war. Der Vorfall führte nicht zu einer Verhaftung.

Drohungen der pakistanischen Taliban hinderten Tausende von Frauen daran, an den Wahlen im Februar teilzunehmen.

Diskriminierung religiöser Minderheiten

Die Regierung war nicht in der Lage, Angehörige religiöser Minderheiten gegen die weit verbreitete Diskriminierung sowie gegen Schikanen und gezielte Gewaltakte zu schützen.

  • Im September 2008 wurden zwei Männer aus der Religionsgemeinschaft der Ahmadi, der Arzt Abdul Manan Siddiqui aus Mirpurkhas in der Provinz Sindh und der 75-jährige Händler Sheikh Mohammad Yousaf aus Nawabshah, ebenfalls in der Provinz Sindh, von Unbekannten erschossen. Wenige Tage zuvor hatte ein privater Fernsehsender einen Beitrag ausgestrahlt, in dem dazu aufgerufen wurde, alle gottlosen und vom Glauben abgefallenen Menschen aus religiöser Pflicht zu töten. Soweit bekannt, wurden keine Ermittlungen zu diesem Vorfall eingeleitet.

In 25 gemeldeten Fällen wurden insgesamt 76 Personen wegen Blasphemie unter Anklage gestellt. Gegen 17 von ihnen wurde Anklage nach Paragraph 295c des pakistanischen Strafgesetzbuchs erhoben, der für beleidigende Äußerungen über den Propheten Mohammed die Todesstrafe vorsieht.

  • Im Juni 2008 wurden in Nankana Sadar in der Provinz Punjab 16 Ahmadis wegen Blasphemie angeklagt, angeblich weil sie ein Plakat abgerissen hatten, auf dem ihr religiöser Führer negativ dargestellt wurde.

Kinderrechte

Kinder wurden weiterhin von bewaffneten Gruppen rekrutiert. Auch Kinderhandel und familiäre Gewalt gegen Kinder, insbesondere gegen Mädchen, waren nach wie vor verbreitet. Nach Angaben der Kinderschutzorganisation Sahil wurden im ersten Halbjahr 992 Fälle von sexuellem Missbrauch gemeldet (304 Jungen und 688 Mädchen).

Im Juli entdeckten die Behörden im Swat-Tal, dass die pakistanischen Taliban 26 Jungen im Alter zwischen 13 und 18 Jahren rekrutiert und in Ausbildungscamps gebracht hatten.

Todesstrafe

2008 sollen mindestens 236 Todesurteile verhängt worden sein, meist wegen Mordes. Insgesamt waren mindestens 7000 Häftlinge vom Vollzug der Todesstrafe bedroht. Regierungschef Yousaf Raza Gilani kündigte zwar am 21. Juni an, dass alle Todesurteile in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt würden. Im November erließ Präsident Zardari jedoch eine Verordnung, mit der die Todesstrafe auf den Bereich Internet-Kriminalität ausgedehnt wurde. Demnach kann ein Todesurteil gefällt werden, wenn durch ein solches Verbrechen ein Mensch zu Tode kommt.

Im Berichtsjahr wurden mindestens 36 Menschen hingerichtet, 16 der Hinrichtungen fanden statt, nachdem der Premierminister angekündigt hatte, alle Todesurteile umzuwandeln.

Im Dezember stimmte Pakistan in der UN-Generalversammlung gegen eine Resolution zur Einführung eines weltweiten Hinrichtungsmoratoriums.

Amnesty International: Berichte

Pakistan: Repairing the damage – ensuring robust human rights safeguards (ASA 33/001/2008) Pakistan: Denying the undeniable. Enforced disappearances in Pakistan (ASA 33/018/2008)

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