Amnesty Report 15. Mai 2009

Namibia 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Namibia Staats- und Regierungschef: Hifikepunye Pohamba Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 2,1 Mio. Lebenserwartung: 51,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 70/58 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 85%

Das Ende eines seit 2004 anhängigen Hochverratsverfahrens war nicht abzusehen. Frauen und Mädchen wurden systematisch diskriminiert. Die indigene Bevölkerung Namibias lebte nach wie vor in bitterer Armut. Im Norden des Landes wurden Massengräber entdeckt.

Hintergrund

Regierungsvertreter, die der regierenden South West Africa People’s Organisation (SWAPO) angehörten, warfen der Ende 2007 gegründeten Oppositionspartei Sammlungsbewegung für Demokratie und Fortschritt (Rally for Democracy and Progress – RDP) vor, eine Stammesideologie zu vertreten. Die RDP ist die größte politische Herausforderung für die SWAPO seit Namibias Unabhängigkeit im Jahr 1990.

Caprivi-Prozess

Das Ende eines seit 2004 anhängigen Hochverratsverfahrens war nicht abzusehen. Die meisten der 117 Angeklagten, denen zur Last gelegt wird, an Angriffen der separatistischen Gruppe Befreiungsarmee der Region Caprivi (Caprivi Liberation Army) im Jahr 1999 in der Region Caprivi beteiligt gewesen zu sein, befanden sich nunmehr das neunte Jahr in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte das Anklageverfahren Ende 2008 noch immer nicht abgeschlossen.

Gegen Polizisten, die im Verdacht standen, nach dem Aufstand inhaftierte Tatverdächtige gefoltert zu haben, waren weder Disziplinarmaßnahmen eingeleitet noch Anklage erhoben worden. Im Fall von drei Zivilklagen gegen das Innenministerium und das Verteidigungsministerium kam es im Oktober 2008 zu einer außergerichtlichen Regelung. Derick Ndala, Sylvester Ngalaule und Herbert Mutahane erklärten, sie seien nach Angriffen auf die Stadt Katima Mulilo am 2. August 1999 tätlich angegriffen, gefoltert und ohne rechtliche Grundlage inhaftiert worden.

Diskriminierung

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung äußerte erneut die Befürchtung, dass gewisse Aspekte der traditionellen Gesetze bestimmter ethnischer Gruppen Frauen und Mädchen diskriminieren. Das gelte auch für Eheschließungs- und Erbgesetze. Der Ausschuss äußerte sich darüber hinaus besorgt über Diskriminierungen im Bildungswesen und die hohe Analphabetenrate unter randständigen Bevölkerungsgruppen und kritisierte die extreme Armut der indigenen Bevölkerung.

Haftbedingungen

Die in den Gefängnissen herrschenden Haftbedingungen lagen weit unter dem internationalen Standard. Die Gefängnisse waren überfüllt, Jugendliche saßen mit Erwachsenen in einer Zelle ein, und es gab für die Häftlinge keine Möglichkeit, an Hygieneartikel und nahrhaftes Essen zu kommen. Schätzungen zufolge war der Anteil an HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen in den Gefängnissen ebenso hoch wie in der übrigen Bevölkerung, wo er bei 29% lag. Als Ursache für diesen Zustand galt die schlechte Gesundheitsfürsorge. So gab es u.a. Defizite in den Bereichen AIDS-Test, AIDS-Beratung und antiretrovirale Therapie. Anträge für die Erlaubnis zur Verwendung von Kondomen in den Gefängnissen sind im namibischen Parlament mehrfach abgelehnt worden.

Massengräber

Berichten zufolge wurden im Norden von Namibia und im Süden von Angola Massengräber entdeckt, die offenbar die sterblichen Überreste von Menschen enthalten, die zwischen 1994 und 2002 von namibischen und angolanischen Sicherheitskräften extralegal hingerichtet wurden. Mutmaßliche Anhänger der ehemaligen bewaffneten Gruppe Nationale Union für die völlige Unabhängigkeit Angolas (União Nacional para a Independência Total de Angola) sollen vor allem Ende der 1990er Jahre und Anfang des Jahres 2000 Opfer der Sicherheitskräfte geworden sein.

Die namibische Menschenrechtsorganisation National Society for Human Rights (NSHR) berichtete im September 2008 über die Existenz der Gräber. Am 1. Oktober 2008 erklärte der Sicherheitsminister, der Regierung sei dieser Sachverhalt bereits bekannt. Die Regierung veranlasste im Oktober eine polizeiliche Untersuchung der Gräber. Die NSHR begründete ihre Kritik an diesem Vorgehen damit, dass die Polizei nicht unabhängig sei und keine Gerichtsmediziner hinzugezogen worden seien.

Schlagworte

Namibia Amnesty Report

Weitere Artikel