Amnesty Report Moldau 18. Mai 2009

Moldau 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Moldau Staatsoberhaupt: Vladimir Voronin Regierungschefin: Zinaida Greceanîi (löste im März Vasile Tarlev im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,8 Mio. Lebenserwartung: 68,4 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 21/17 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,1%

Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen ein, während die Täter weiterhin straffrei blieben. Ein fortschrittliches neues Gesetz über das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde ins Parlament eingebracht, die konkrete Praxis sowie weit verbreitete Auffassungen konnten mit diesen Entwicklungen jedoch nicht Schritt halten. Internationale Organe monierten, dass bestimmte Gruppierungen unter Diskriminierung litten, jedoch wurden Fälle von rassischer Diskriminierung nicht nachhaltig verfolgt.

Folter und andere Misshandlungen

Am 14. März 2008 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das zur Verhütung von Folter beitragen und die Straflosigkeit für Folterungen und andere Misshandlungen eindämmen könnte. Dabei wurde u.a. die Strafprozessordnung dahingehend geändert, dass die Einrichtung, in der das mutmaßliche Opfer inhaftiert war, beweisen muss, dass keine Folterungen oder Misshandlungen stattgefunden haben. Vorher hatte die Beweislast bei den Opfern gelegen, die nachweisen mussten, dass sie gefoltert oder anderweitig misshandelt worden waren.

Der Beratungsausschuss im Büro des parlamentarischen Ombudsmanns, der im Einklang mit Moldaus Verpflichtungen gemäß dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Haftanstalten überwachen soll, nahm im März die Arbeit auf. Allerdings wurden Bedenken darüber laut, ob der Ausschuss genügend Finanzmittel zur Verfügung hat oder unabhängig genug vom Büro des parlamentarischen Ombudsmanns ist. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam ein.

  • Im Februar 2008 wurden die Brüder Vasiliu und Petru Livadari dem Vernehmen nach von Wachpersonal im Gefängnis Cricova verprügelt, weil sie sich über ihre Behandlung und die Haftbedingungen beschwert hatten. Nachdem sie sich beim Ombudsmann beklagt hatten, soll man ihnen gedroht haben, sie zu erschlagen. Auf Betreiben des Ombudsmanns wurden die beiden Gefangenen verlegt, doch die Staatsanwälte, die in die Haftanstalt Cricova kamen, um den Vorwürfen nachzugehen, versuchten die Brüder davon abzubringen, Anzeige zu erstatten. Am 6. März erklärte das Justizministerium, in dessen Zuständigkeit die Haftanstalten Moldaus fallen, dass Vasiliu und Petru Livadari in ein Gefängniskrankenhaus verlegt worden seien, wo sie ärztlich behandelt würden, es jedoch keine Beweise dafür gebe, dass man sie misshandelt habe. Die Generalstaatsanwaltschaft gab indes am 4. April bekannt, dass zwei Vollzugsbeamte nach Paragraph 309/1 des Strafgesetzbuchs wegen Folter unter Anklage gestellt worden seien. Die Ermittlungen waren zum Jahresende noch nicht abgeschlossen.

Straflosigkeit

Personen, die Folterungen und andere Misshandlungen verübt hatten, gingen aufgrund eines mangelhaften und ineffektiven Ermittlungssystems und fehlenden politischen Willens weiterhin straffrei aus.

  • Im Februar 2008 teilte Viorica Plate Amnesty International mit, dass sie und ihr Anwalt von der Polizei drangsaliert worden seien. Viorica Plate war im Mai 2007 in Chişinau von Polizeibeamten gefoltert worden, worauf am 1. November 2007 zwei der Polizisten zu sechs Jahren Freiheitsentzug und ein weiterer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Viorica Plate beschuldigte die wegen Folter verurteilten Polizeibeamten, sie schikaniert zu haben, und gab an, dass zwei der Polizisten nicht festgenommen worden seien. Am 6. März erklärte das Büro des Generalstaatsanwalts, dass die betroffenen Polizisten nicht inhaftiert worden waren, da sie Rechtsmittel gegen ihre Strafe eingelegt hatten, und man es nicht für nötig erachte, zugunsten von Viorica Plate Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

  • Am 23. Juni 2008 lehnte die Staatsanwaltschaft Chişinau es erneut ab, ein Strafverfahren wegen der von Sergei Gurgurov erhobenen Foltervorwürfe zu eröffnen. Sergei Gurgurov erlitt nach vorliegenden Informationen im Oktober 2005 durch Polizeibeamte in Chişinau Verletzungen an Kopf und Wirbelsäule und ist seither dauerhaft behindert.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Am 22. Februar 2008 verabschiedete das moldauische Parlament ein neues Gesetz über die Versammlungsfreiheit, das am 22. April in Kraft trat. Das neue Gesetz, das nach umfassenden Beratungen mit der Zivilgesellschaft verfasst worden war, bedeutete einen enormen Schritt hin zu einem erweiterten Recht auf freie Meinungsäußerung in Moldau. Personen, die eine öffentliche Veranstaltung organisieren, müssen zwar die lokalen Behörden davon informieren, brauchen jedoch keine Genehmigung mehr einzuholen, und Versammlungen mit weniger als 50 Personen dürfen sich spontan und ohne Anmeldung zusammenfinden. Das Gesetz schreibt auch fest, dass Versammlungen nur von einem Gericht verboten werden können. Polizei und lokale Behörden schränkten indes trotz dieser progressiven Bestimmungen weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Laut einer Studie einer lokalen NGO, dem Resource Center for Human Rights, hat sich die Polizeipräsenz bei Demonstrationen, die Zahl der Festnahmen und der Einsatz von Gewalt durch die Polizei erhöht, seit das neue Gesetz in Kraft getreten ist. Die Menschen wurden daran gehindert, friedlich zu demonstrieren, oder vorübergehend in Haft genommen, wenn sie es doch taten, obwohl die meisten von der Polizei angestrengten Strafverfahren von den Gerichten abgewiesen wurden.

  • Am 8. Mai 2008 verbot das Bürgermeisteramt von Chişinau eine Demonstration von lesbischen, schwulen, bisexuellen und Transgender-Personen. Die NGO GenderDoc-M hatte das Bürgermeisteramt darüber informiert, dass sie zugunsten des neuen Antidiskriminierungsgesetzes vor dem Parlament demonstrieren wolle. In einem schriftlichen Bescheid erklärte das Bürgermeisteramt, dass religiöse Organisationen, Schüler und Einwohner der Hauptstadt negativ auf die geplante Demonstration reagiert hätten, und warf den sexuellen Minderheiten "Aggressivität sowie die Verletzung spiritueller und moralischer Werte" vor. "Um Spannungen in der Gesellschaft zu vermeiden", sei es daher erforderlich, die geplante öffentliche Kundgebung zum Schutz der Demonstranten zu verbieten. Als die Kundgebungsteilnehmer am 11. Mai mit dem Bus am Parlament eintrafen, wurden sie von etwa 300 Gegendemonstranten umringt, die sie am Verlassen des Busses hinderten. Augenzeugen berichteten, dass nur sehr wenige Polizeibeamte anwesend waren, die trotz der zunehmenden Spannungen nicht eingriffen, um die Vertreter der sexuellen Minderheiten zu schützen, die sich schließlich zum Verlassen des Ortes gezwungen sahen. Es gab keine Verletzten.

  • Am 30. April 2008 wurde Oleg Brega, Mitglied der für das Recht auf freie Meinungsäußerung eintretenden Organisation Hyde Park, von der Polizei festgenommen, als er am Jahrestag der Gründung der staatlichen Rundfunkanstalt allein und friedlich im Zentrum von Chişinau demonstrierte. Die Polizei versuchte ihn an der Protestaktion zu hindern und legte ihm Rowdytum zur Last. Am 8. Mai verurteilte ihn das Gericht zu drei Tagen Haft wegen öffentlichen Fluchens. Sein Bruder Ghenadie erhielt eine Geldstrafe, weil er öffentlich gegen Oleg Bregas Festnahme protestiert hatte. Das Berufungsgericht sprach Oleg Brega am 27. Mai frei.

Diskriminierung

Am 29. April veröffentlichte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ihren dritten Bericht über Moldau. Am 16. Mai gab der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung seine abschließenden Bemerkungen zum fünften bis siebten periodischen Bericht über Moldau heraus. Beide Institutionen äußerten sich besorgt darüber, dass die bestehenden Gesetze gegen die Anstiftung zu rassischem, nationalistischem oder religiösem Hass nicht umgesetzt werden, dass Organisationen der muslimischen ethnischen Minderheit die Registrierung verweigert wird und dass diskriminierende Vorfälle, darunter auch rassische Diskriminierung, von der Polizei nicht konsequent verfolgt werden.

Im Juni brachte das Justizministerium einen Gesetzentwurf über Verhütung und Bekämpfung von Diskriminierung in Umlauf, damit die Zivilgesellschaft sich dazu äußern konnte. Das neue Gesetz beruhte auf internationalen Standards und war insofern progressiv, als es die Zivilgesellschaft in den Entwurf mit einbezog. Es konzentrierte sich indes auf die negative Verpflichtung, nicht zu diskriminieren, und ignorierte die positive Pflicht, Gleichberechtigung zu fördern. Internationale Strafverfolgung

Am 11. Februar 2008 unterbreitete Präsident Voronin dem Parlament eine Gesetzesvorlage für die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, doch zeichneten sich kaum Fortschritte zugunsten einer baldigen Ratifizierung ab. Moldau hat das Römische Statut im Jahr 2000 unterzeichnet, doch das Justizministerium verfasste das Ratifizierungsgesetz erst 2006. Im Oktober entschied das Justizministerium, dass Moldau das Römische Statut ratifizieren darf, ohne dass eine Verfassungsänderung dazu erforderlich ist.

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