Amnesty Report Kirgisistan 20. Mai 2009

Kirgisistan 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Kirgisische Republik Staatsoberhaupt: Kurmanbek Bakijew Regierungschef: Igor Tschudinow Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft Einwohner: 5,4 Mio. Lebenserwartung: 65,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 69/58 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 98,7%

Neue Gesetze schränkten die Rechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit rigoros ein. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Usbekistan sahen sich weiterhin der Gefahr von Entführungen und Abschiebungen ausgesetzt.

Hintergrund

Zentralasien erlebte 2008 einen der härtesten Winter seit Jahrzehnten, wodurch die zur Versorgung der Bevölkerung notwendige Infrastruktur stark beeinträchtigt wurde. Weite Teile des Landes sahen sich mit massiver Energie- und Lebensmittelknappheit konfrontiert. Im November erklärten die Vereinten Nationen, sie benötigten dringend 20 Mio. US-Dollar, um Nahrungsmittel, Unterkünfte und zusätzliche Energielieferungen zur Verfügung stellen zu können.

Religionsfreiheit

Im November verabschiedete das Parlament ein restriktives neues Religionsgesetz. Es verbietet alle nicht registrierten religiösen Aktivitäten und macht es religiösen Minderheiten sehr schwer, eine offizielle Registrierung zu erhalten. Ein im Januar ins Leben gerufenes nationales Aktionsprogramm, das die "Ausbreitung von religiösem Extremismus" bekämpfen soll, zielte offenbar auf Mitglieder der verbotenen islamistischen Partei Hizb-ut-Tahrir ab.

  • Im November 2008 verurteilte ein Gericht 32 Personen, darunter einen 17-jährigen Jungen und zwei Frauen, wegen versuchten Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung zu Haftstrafen zwischen neun und 20 Jahren. Man warf ihnen vor, Mitglieder der Hizb-ut-Tahrir zu sein und am 1. Oktober an gewalttätigen Protesten in der Stadt Nookat teilgenommen zu haben. Berichten zufolge war es zu Zusammenstößen zwischen etwa 150 Einwohnern und der Polizei gekommen, als die traditionellen muslimischen Feiern zum Fastenbrechen abgesagt wurden. Angehörige erklärten, dass die 32 Verurteilten keine Mitglieder von Hizb-ut-Tahrir seien und die Polizeibeamten exzessive Gewalt angewandt hätten, um die Menschenmenge zu zerstreuen, u.a. durch Stockschläge gegen Frauen und Kinder. Dem Vernehmen nach warfen die Protestierenden mit Steinen auf Polizeibeamte.

Versammlungsfreiheit

Im Juli entschied das Verfassungsgericht, dass die Einschränkungen des Demonstrationsrechts, die ein vom Parlament im Juni verabschiedeter Gesetzentwurf vorsah, verfassungswidrig seien. Dennoch unterzeichnete Staatspräsident Kurmanbek Bakijew das Gesetz im August, wodurch es rechtskräftig wurde. Dieses Gesetz gibt lokalen Behörden das Recht, die Genehmigung für eine Demonstration aus zahlreichen Gründen zu verweigern. Ein Menschenrechtsverteidiger wurde im Laufe des Jahres mehrfach festgenommen, weil er vor Regierungsgebäuden in der Hauptstadt Bischkek friedliche Protestaktionen veranstaltet hatte.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Flüchtlingen und Asylsuchenden aus Usbekistan drohten weiterhin Abschiebungen oder Entführungen durch den usbekischen Geheimdienst, der in einigen Fällen mit dem kirgisischen Geheimdienst zusammenarbeitete. Die Flüchtlinge sahen sich in Usbekistan mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen konfrontiert. Mindestens ein Asylsuchender soll entführt und nach Usbekistan zurückgebracht worden sein. Die kirgisische Einwanderungsbehörde weigerte sich nach wie vor, Asylsuchenden den Flüchtlingsstatus zu gewähren.

Im Juli 2008 stellte der UN-Menschenrechtsausschuss fest, dass Kirgisistan massiv gegen seine internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen habe. Hintergrund war ein Vorfall im Jahr 2006, als das Land vier Asylsuchende nach Usbekistan abschob, obwohl der Ausschuss darum gebeten hatte, ihnen vorläufigen Schutz zu gewähren.

  • Erkin Cholikow, ein usbekischer Asylsuchender, wurde im Mai nach Usbekistan ausgeliefert, obwohl sein Asylantrag noch vor Gericht anhängig war. Man hatte ihn im August 2007 in Kirgisistan festgenommen und im März 2008 wegen Vertuschung einer Straftat und illegalen Grenzübertritts zu vier Jahren Haft verurteilt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

  • Bei den Ermittlungen im Fall des Mordes an dem unabhängigen usbekischstämmigen Journalisten und Herausgeber Alischer Saipow im Oktober 2007 waren keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Im Juni forderte Alischer Saipows Familie Staatspräsident Bakijew öffentlich auf, sein Versprechen zu halten, die Ermittlungen persönlich zu überwachen und dafür zu sorgen, dass die mutmaßlichen Täter unverzüglich zur Rechenschaft gezogen werden. Im November erklärte das Innenministerium, dass der Mord an Alischer Saipow nichts mit seiner journalistischen Tätigkeit zu tun gehabt habe. Saipow hatte sich häufig mit brisanten Themen beschäftigt, u.a. mit der Lage in Usbekistan. Berichten zufolge erhielt er anonyme Drohungen. Einige usbekische Medien hatten eine Kampagne gegen ihn gestartet und ihn bezichtigt, mit seinen Artikeln den usbekischen Staat anzugreifen.

Amnesty International: Berichte

Summary of Human Rights Concerns in Central Asia, March 2007–March 2008 (EUR 04/001/2008)

Kyrgyzstan: A year after the murder of Alisher Saipov – no closer to the truth (EUR 58/001/2008)

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