Kasachstan 2009
Amtliche Bezeichnung: Republik Kasachstan Staatsoberhaupt: Nursultan Nasarbajew Regierungschef: Karim Massimow Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft Einwohner: 15,5 Mio. Lebenserwartung: 65,9 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 33/23 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,5%
Folterungen und Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte waren nach wie vor an der Tagesordnung. Die Verstöße wurden de facto nicht strafrechtlich verfolgt, obwohl sich die Regierung laut eigenen Angaben darum bemühte, Schutzgarantien einzuführen. Flüchtlingen und Asylsuchenden aus Usbekistan und China drohte weiterhin die Gefahr von Entführungen und Abschiebungen. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von den Behörden vermehrt unter Druck gesetzt.
Hintergrund
Im Januar 2008 wurde Rachat Alijew, der im Exil lebende ehemalige Schwiegersohn von Staatspräsident Nursultan Nasarbajew, in Abwesenheit zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er war u.a. wegen Entführung, Geldwäsche, Körperverletzung und Mord angeklagt. Im März befand ein Militärtribunal ihn und 15 Komplizen für schuldig, den Sturz des Staatspräsidenten sowie den Verrat von Staatsgeheimnissen geplant zu haben und verurteilte ihn zu weiteren 20 Jahren Freiheitsentzug. Rachat Alijew bezeichnete die Anklagepunkte als politisch motiviert.
Einheimische und internationale Organisationen überwachten die Vorbereitungen der Behörden für die Übernahme des Vorsitzes der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Jahr 2010. Die OSZE hatte Ende 2007 beschlossen, Kasachstan das rotierende Amt 2010 zu übertragen, nachdem sich das Land bereiterklärt hatte, die Anforderungen der OSZE in Bezug auf Demokratisierung und Menschenrechte durch Reformen zu erfüllen.
Folterungen und Misshandlungen
Im Februar gab Kasachstan im Rahmen des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Zusicherungen ab, wonach individuelle Beschwerden beim UN-Ausschuss gegen Folter eingereicht werden dürfen. Im Juni ratifizierte Kasachstan das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter.
Im November forderte der UN-Ausschuss gegen Folter die Behörden auf, "dem hartnäckigen Problem der Folter mit einer Nulltoleranzstrategie zu begegnen". Überdies drängte der Ausschuss darauf, "unverzüglich wirksame Maßnahmen umzusetzen, die gewährleisten, dass niemand ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden darf und dass alle Inhaftierten während ihrer gesamten Haftzeit auch tatsächlich alle grundlegenden gesetzlichen Schutzgarantien erhalten".
Polizei und Sicherheitskräfte
Entgegen anderslautenden Erklärungen der Behörden waren Folterungen und Misshandlungen nach wie vor weit verbreitet und wurden in der Regel nicht geahndet. Prügel durch Polizeikräfte waren an der Tagesordnung, vor allem in zeitlich befristeter Untersuchungshaft, bei Einsätzen auf der Straße oder während des Transports zu Hafteinrichtungen. Nur wenige Polizeibeamte kamen vor Gericht und wurden für die von ihnen verübten Menschenrechtsverletzungen, darunter auch Folterungen, zur Rechenschaft gezogen – und dies, obwohl zahlreiche Personen angaben, man habe sie in Gewahrsam gefoltert, um ihnen ein Geständnis abzupressen. Vor Gericht wurden solche "Geständnisse" nach wie vor regelmäßig als Beweismittel akzeptiert.
Der Inlandsgeheimdienst (KNB) soll Antiterrormaßnahmen gegen rechtlich kaum geschützte Personenkreise sowie gegen Gruppierungen, die als Bedrohung der nationalen und regionalen Sicherheit gelten, eingeleitet haben. Darunter fallen etwa Asylsuchende aus Usbekistan und China sowie Mitglieder oder mutmaßliche Mitglieder verbotener islamischer Gruppierungen oder islamistischer Parteien.
- Im Februar 2008 verurteilte ein Gericht in Shimkent 14 Männer zu Freiheitsstrafen von bis zu 19 Jahren. Sie wurden für schuldig befunden, ein terroristisches Attentat auf die lokale Abteilung des KNB geplant zu haben. Die meisten der Angeklagten waren in Einrichtungen des KNB inhaftiert und hatten kaum Zugang zu Anwälten, Angehörigen oder medizinischer Versorgung. Vorwürfen, die Gefangenen seien gefoltert und anderweitig misshandelt worden, wurde nicht nachgegangen. Der Vorsitzende Richter ließ Informationen, die aus mutmaßlich unter Folter erpressten "Geständnissen" stammten, als Beweismaterial zu.
Rechtliche Entwicklungen
Im August trat ein Gesetz in Kraft, wonach Inhaftierungen künftig von einem Richter überprüft werden müssen. Diese Maßnahme ist zwar positiv zu bewerten, doch hat der Inhaftierte bzw. sein Anwalt nach wie vor keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung entsprechend internationalen Standards anzufechten.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Unter Verweis auf die Sicherheit in der Region und den "Krieg gegen den Terror" arbeiteten die kasachischen Behörden nach wie vor eng mit Usbekistan, Russland und China zusammen, wobei internationale Menschenrechts- und Flüchtlingsabkommen verletzt wurden.
So gab die kasachische Einwanderungspolizei Informationen über Asylsuchende und Flüchtlinge an die usbekische Polizei weiter. Die usbekischen Behörden übten daraufhin Druck auf deren Angehörige in Usbekistan aus, um die Schutzsuchenden dazu zu bringen, von sich aus zurückzukehren. In manchen Fällen bezahlten sie den Angehörigen sogar eine Reise nach Kasachstan, damit sie die Flüchtlinge dort aufspürten und zur Rückkehr bewegten.
- Im Mai 2008 wurden drei usbekische Asylsuchende von der kasachischen Polizei in Gewahrsam genommen, nachdem sie das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) im Stadtzentrum von Almaty verlassen hatten. Sie wurden von kasachischen und usbekischen Sicherheitskräften verhört. Dabei drohte man ihnen mit einer Abschiebung nach Usbekistan. Erst nachdem sich Vertreter des UNHCR und des kasachischen Internationalen Menschenrechtsbüros eingeschaltet hatten, wurden sie wieder freigelassen.
Religionsfreiheit
Im Januar griff Staatspräsident Nasarbajew religiöse Minderheiten an, indem er erklärte, diese würden die nationale Sicherheit und nationale Werte bedrohen. Das gesellschaftliche Gefüge sei durch Tausende von Missionaren und Extremisten gefährdet. Sicherheitskräfte, vor allem der Inlandsgeheimdienst KNB, verschärften ihre Schikanen gegen nicht traditionelle religiöse Gruppierungen wie die Hare-Krishna-Gemeinschaft, die Zeugen Jehovas sowie evangelikale und protestantische Kirchen.
Im November beschäftigte sich das Parlament im Schnelldurchgang mit einem umstrittenen Gesetzentwurf zur Gewissensfreiheit. Dieser sieht zahlreiche Einschränkungen vor. So sollen z.B. alle nicht registrierten religiösen Aktivitäten verboten werden, und alle religiösen Gemeinschaften müssten sich neu registrieren lassen.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Delegierte von Amnesty International besuchten Kasachstan im Februar.
Central Asia: Summary of human rights concerns, March 2007–March 2008 (EUR 04/001/2008)
Kazakstan: Summary of concerns on torture and ill-treatment – a briefing to the United Nations Committee against Torture (EUR 57/001/2008)