Finnland 2009
Amtliche Bezeichnung: Republik Finnland Staatsoberhaupt: Tarja Halonen Regierungschef: Matti Vanhanen Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 5,3 Mio. Lebenserwartung: 78,9 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 5/4 pro 1000 Lebendgeburten
Frauen wurden weder gesetzlich noch in der Praxis ausreichend vor Gewalt geschützt. Asylsuchende wurden in EU-Länder zurückgeschickt, in denen sie mit weniger Schutz rechnen mussten, als wenn ihr Antrag in Finnland geprüft worden wäre. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Laut Erkenntnissen von Amnesty International wurden weniger als 10% aller Vergewaltigungen in Finnland bei der Polizei angezeigt. Nur in einem von sieben Fällen, die zur Anzeige kamen, wurde der Täter verurteilt.
Das Strafgesetzbuch unterscheidet weiterhin zwischen verschiedenen Kategorien von Vergewaltigung, je nach Ausmaß der körperlichen Gewalt, die der Täter ausübt oder androht. Damit bleiben die seelischen Auswirkungen auf die Opfer völlig unberücksichtigt, und ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird nicht ausreichend geschützt. War das Opfer z.B. aufgrund einer Krankheit oder eines Rauschzustands nicht in der Lage, eindeutig in den Geschlechtsverkehr einzuwilligen, wird die Tat nicht als Vergewaltigung eingestuft, sondern als "sexueller Missbrauch", ein weniger schweres Delikt. Außerdem werden bei bestimmten Kategorien von Vergewaltigung und "sexuellem Missbrauch" nur dann Ermittlungen und eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet, wenn das Opfer dies fordert.
Bis Ende 2008 hatte die Regierung noch keinen umfassenden Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aufgestellt. Im September rief die Regierung einen Nationalen Aktionsplan ins Leben, um die UN-Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit umzusetzen.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Die strikte Anwendung der sogenannten Dublin-II-Verordnung führte dazu, dass Asylsuchende zur Prüfung ihres Asylantrags in den EU-Mitgliedstaat zurückgeführt wurden, in den sie zuerst eingereist waren. Dies geschah sogar in Fällen, in denen die Betroffenen in Finnland voraussichtlich eine Form von Schutz erhalten hätten, wie er in anderen EU-Ländern unter Umständen nicht zur Verfügung stand. Die Gesamtzahl der nach der Dublin-II-Verordnung aus Finnland zurückgeschickten Personen stieg von 320 im Jahr 2007 auf mindestens 430 im Jahr 2008.
In der zweiten Jahreshälfte wurden Rückführungen von Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Verwaltungsgericht Helsinki Bedenken hinsichtlich des Asylverfahrens in Griechenland geäußert hatten. Finnische Gerichte wandten Ausnahmeregelungen an, um Anträge von Asylsuchenden zu prüfen, die zunächst nach Griechenland eingereist waren, bevor sie nach Finnland kamen.
Mindestens 22 asylsuchende Kinder wurden inhaftiert, darunter sieben unbegleitete Flüchtlinge.
Internationale Strafverfolgung
Die Polizei ermittelte weiterhin im Fall eines ruandischen Staatsangehörigen, der unter Verdacht steht, an Völkermordverbrechen beteiligt gewesen zu sein. Er befand sich seit seiner Festnahme im April 2007 in Finnland in Untersuchungshaft. Im April 2008 stellte die ruandische Regierung einen Auslieferungsantrag. Im Fall seiner Auslieferung droht ihm ein unfaires Gerichtsverfahren.
Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen
Im Januar 2008 trat ein neues Gesetz in Kraft, das die Länge des Zivildienstes als Alternative zum Wehrdienst regelt. Die lange Dauer des Zivildienstes hat jedoch nach wie vor Strafcharakter und ist als Diskriminierung von Kriegsdienstverweigerern anzusehen. Zwar wurde der Zivildienst von 395 auf 362 Tage verkürzt, doch ist er noch immer mehr als doppelt so lang wie der Militärdienst, der in der Regel 180 Tage dauert.
18 gewaltlose politische Gefangene, allesamt Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, wurden inhaftiert. Die meisten von ihnen mussten eine Haftstrafe von 181 Tagen verbüßen, weil sie sich geweigert hatten, Zivildienst zu leisten.