Bosnien und Herzegowina 2009
- Hintergrund
- Internationale Strafverfolgung von Kriegsverbrechen
- Innerstaatliche Verfolgung von Kriegsverbrechen
- »Verschwindenlassen«
- Binnenvertriebene und Flüchtlinge
- Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
- Folterungen und Misshandlungen
- Diskriminierung von Roma
- Rechte sexueller Minderheiten und Versammlungsfreiheit
- Amnesty International: Missionen und Berichte
Amtliche Bezeichnung: Bosnien und Herzegowina Staatsoberhaupt: Staatspräsidium mit turnusgemäß wechselndem Vorsitz, bestehend aus Zeljko Komsic, Nebojsa Radmanovic und Haris Silajdzic Regierungschef: Nikola Spiric Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,9 Mio. Lebenserwartung: 74,5 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 15/13 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 96,7%
In Bosnien und Herzegowina nahmen nationalistische Äußerungen zu und das Land blieb ethnisch tief gespalten. Trotz einiger Fortschritte herrschte weiterhin Straflosigkeit für Kriegsverbrechen, die während des Kriegs (1992 – 95) verübt worden waren. Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie Transgender-Personen waren Übergriffen ausgesetzt. Die Behörden leiteten weiterhin keine ausreichenden Maßnahmen gegen derartige Angriffe ein.
Hintergrund
Zwischen den nationalistischen Parteien, die die drei konstituierenden Gruppen des Staates – bosnische Muslime (Bosniaken), Kroaten und Serben – repräsentieren, herrschten nach wie vor politische Differenzen über die administrative Aufteilung von Bosnien und Herzegowina. Bei den Kommunalwahlen, die im Oktober stattfanden, gewannen erneut nationalistische Parteien.
Die internationale Gemeinschaft übte auch weiterhin einen starken Einfluss auf das politische Geschehen in Bosnien und Herzegowina aus. Im Juni wurde das Mandat des Hohen Repräsentanten auf unbestimmte Zeit verlängert. Dieses Amt war 1995 vom Rat für die Umsetzung des Friedens eingerichtet worden. Als führende Zivilbehörde zur Umsetzung des Friedens überwacht es das Friedensabkommen von Dayton. Außerdem fungiert der Hohe Repräsentant als Sondergesandter der Europäischen Union. Eine von der EU angeführte Friedenstruppe (EUFOR) mit etwa 2200 Soldaten blieb im Land stationiert. Die EU hielt außerdem ihre Polizeimission in Bosnien und Herzegowina aufrecht. Nach mehreren gescheiterten Versuchen wurde schließlich im April ein Gesetz zur Reform des Polizeiwesens eingebracht. Dies war eine der Bedingungen für Fortschritt im Integrationsprozess von Bosnien und Herzegowina in Bezug auf die EU. Daraufhin wurde im Juni ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet.
Internationale Strafverfolgung von Kriegsverbrechen
Vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag wurden 2008 die Prozesse gegen hochrangige Politiker und Militärs fortgesetzt, denen vorgeworfen wird, während des Kriegs zwischen 1992 und 1995 Kriegsverbrechen verübt zu haben.
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Im April verringerte die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs die Strafen von Enver Hadzihasanovic und Amir Kubura auf dreieinhalb beziehungsweise zwei Jahre. Die beiden Angeklagten waren 2006 schuldig befunden worden, nicht die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen, die Angehörige der Streitkräfte der Republik Bosnien und Herzegowina unter ihrem Kommando verübt hatten, ergriffen zu haben. Dazu zählte u.a. die El-Mujahedin-Einheit der Armee, die von ausländischen muslimischen Freiwilligen gebildet wurde. Die Berufungskammer stellte fest, dass man die Angeklagten nicht für die von dieser Einheit verübten Verbrechen verantwortlich machen könne, da sie keine wirkliche Kontrolle über diese gehabt hätten.
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Im Juli sprach die Berufungskammer Naser Oric, einen ehemaligen Kommandanten der Armee von Bosnien und Herzegowina in Srebrenica und Umgebung, von allen Anklagepunkten wegen Kriegsverbrechen frei. Die Berufungskammer erklärte, es gäbe zwar keine Zweifel daran, dass in den beiden Hafteinrichtungen in Srebrenica zwischen September 1992 und März 1993 schwere Kriegsverbrechen gegen bosnisch-serbische Gefangene verübt worden seien, doch reichten die vorgelegten Beweise nicht aus, um dem Angeklagten die Verantwortung dafür zuzuschreiben.
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Rasim Delic, ein ehemaliger General der Armee der Republik Bosnien und Herzegowina, wurde im September für Verbrechen, die von der El-Mujahedin-Einheit verübt worden waren, zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Internationale Strafgerichtshof befand ihn für schuldig, nicht die nötigen und angemessenen Maßnahmen ergriffen zu haben, um mehrere Fälle von grausamer Behandlung durch die Einheit zu verhindern oder zu bestrafen. Von allen weiteren Anklagepunkten, darunter auch Mord, wurde er freigesprochen. Er legte im Oktober Rechtsmittel gegen das Urteil ein.
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Im Juni wurde Stojan Zupljanin in Belgrad verhaftet und in den Gewahrsam des Tribunals in Den Haag überstellt. Ihm wird vorgeworfen, an bosnischen Kroaten und Bosniaken Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt zu haben.
- Im Juli wurde Radovan Karadzic in Belgrad verhaftet und an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag überstellt (vgl. Länderbericht Serbien). Angeklagt ist der ehemalige Präsident der bosnischen Serben u.a. wegen der Belagerung Sarajevos und wegen des Mordes an über 7000 bosniakischen Männern und Jungen in Srebrenica.
Innerstaatliche Verfolgung von Kriegsverbrechen
Zahlreiche Kriegsverbrechen wurden weiterhin vor Gerichten in verschiedenen Orten des Landes verhandelt, u.a. vor der Kammer für Kriegsverbrechen am Staatsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina. Die Leistungsfähigkeit der einheimischen Justiz in Bezug auf komplexe Kriegsverbrechen war jedoch nach wie vor begrenzt, vor allem angesichts der Menge noch unbearbeiteter Fälle.
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Der Fall von Mitar Rasevic und Savo Todorovic wurde vom Tribunal in Den Haag an die Kammer für Kriegsverbrechen verwiesen. Die beiden Angeklagten wurden im Februar 2008 schuldig gesprochen und zu achteinhalb bzw. zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage waren sie daran beteiligt, während des Kriegs 1992 – 95 in der Haftanstalt Foca ein System der Bestrafung und Misshandlung bosniakischer Flüchtlinge aufgebaut und aufrechterhalten zu haben. Außerdem seien sie am Aufbau eines Systems der Zwangsarbeit im genannten Gefängnis beteiligt gewesen.
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In Absprache mit der Staatsanwaltschaft verurteilte die Kammer für Kriegsverbrechen Dusan Fustar nach einem Schuldeingeständnis im April wegen Mordes, Folterungen und gesetzwidriger Internierung bosnischer Kroaten und Bosniaken im Gefangenenlager Keraterm zu neun Jahren Haft. Die Anklageschrift gegen ihn war vom Tribunal in Den Haag an die Kammer für Kriegsverbrechen weitergeleitet worden. Nach Rücksprache mit dem Generalstaatsanwalt von Bosnien und Herzegowina wurde die Anklage gegen Dusan Fustar geändert und um einige Punkte verringert.
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Ursprünglich gehörte Dusan Fustar zu einer Gruppe von vier Angeklagten, denen Mord, Vergewaltigung, Folter und gesetzwidrige Internierung von Gefangenen in den Lagern Keraterm und Omarska vorgeworfen wurde. Die drei anderen Angeklagten, Dusko Knezevic, Zeljko Mejakic sowie Momcilo Gruban, wurden im Mai 2008 zu 31, 21 und elf Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
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Pasko Ljubicic, der frühere Kommandeur der bosnisch-kroatischen Militärpolizei, erklärte sich für schuldig im Sinne der Anklage und wurde im April zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er hatte seine Untergebenen angewiesen, in der Stadt Busovaca 27 bosniakische Zivilisten hinzurichten. Außerdem hatte er im April 1993 befohlen, sämtliche erwachsenen bosniakischen Männer aus der Gegend um Ahmici in Bosnien und Herzegowina zu töten oder zu vertreiben, woraufhin über 100 Zivilisten ermordet wurden.
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Im Mai wurde der frühere bosnisch-serbische Polizeibeamte Zeljko Lelek wegen der Beteiligung an "ethnischen Säuberungen" in der Umgebung von Visegrad in Bosnien und Herzegowina im Jahr 1992 schuldig gesprochen und zu 13 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Zu den Anklagepunkten zählten u.a. gesetzwidrige Inhaftierung, Folter und Vergewaltigung sowie Beteiligung an der Vertreibung nicht-serbischer Zivilisten.
- Im Juli erging gegen sieben von elf Angeklagten ein Schuldspruch wegen Völkermord, der auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebs in Kravica, nahe Srebrenica, im Juli 1995 stattfand. Sie wurden für schuldig befunden, über 1000 bosniakische Männer getötet zu haben, und zu Freiheitsstrafen zwischen 38 und 42 Jahren verurteilt. Die übrigen vier Angeklagten wurden in allen Anklagepunkten freigesprochen.
In den beiden halbautonomen Teilstaaten, der Republik Srpska und der Föderation Bosnien und Herzegowina, setzten Gerichte die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen fort. In der Republik Srpska war 2008 ein verstärktes Engagement zu verzeichnen. Die Behörden nahmen in rund 150 Fällen Ermittlungen auf.
- Am 17. November bestätigte der Oberste Gerichtshof der Republik Srpska einen Schuldspruch gegen Milo Govedarica. Das Mitglied der paramilitärischen serbischen Gruppierung Weiße Adler (Beli Orlovi) war wegen Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung der Gemeinde Gacko verurteilt worden. Im Juli war Milo Govedarica bereits wegen Vergewaltigung einer Bosniakin und der Tötung des Zivilisten Aziz Hasanbegovic vom Bezirksgericht in Trebinje schuldig gesprochen und zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden.
»Verschwindenlassen«
Fast 13 Jahre nach Kriegsende war der Verbleib von schätzungsweise 13000 Personen nach wie vor ungeklärt.
Das Institut für vermisste Personen (Institut za nestale osobe – INO) nahm 2008 in vollem Umfang die Arbeit auf.
Im Juni übergab das Internationale Komitee vom Roten Kreuz dem INO seine Datenbank, um die Einrichtung eines zentralen Informationssystems über alle vermissten Personen auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina zu erleichtern.
- Im Mai 2008 fällte das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina zwei Urteile in Bezug auf 230 Klagen, die Angehörige von Vermissten eingereicht hatten. Das Gericht stellte fest, dass das Recht der Kläger auf Familie und Privatleben sowie ihr Recht auf Freiheit von unmenschlicher Behandlung verletzt worden sei, da die staatlichen Behörden keine Ermittlungen bezüglich des "Verschwindenlassens" und Todes ihrer Angehörigen eingeleitet hatten.
Binnenvertriebene und Flüchtlinge
Nach wie vor kehrten Menschen, die während des Kriegs 1992 – 95 vertrieben wurden, in ihre Häuser zurück. Doch nahm die Zahl der Rückkehrer stark ab.
Laut dem bosnisch-herzegowinischen Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge waren 1,2 Mio. Menschen noch nicht an ihre ehemaligen Wohnorte zurückgekehrt. Rückkehrer sahen sich häufig mit dem Problem mangelnden Wohnraums konfrontiert. Etwa 2700 Familien lebten nach wie vor in Gemeinschaftsunterkünften, einige konnten ihr Eigentum nicht wieder in Besitz nehmen.
Rückkehrer, die einer Minderheit angehören, konnten außerdem ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen, z.B. in Bezug auf Gesundheitsversorgung und Bildung. Eines der größten Hemmnisse für eine Rückkehr war nach wie vor der Mangel an Arbeitsplätzen, verursacht durch die schlechte wirtschaftliche Lage des Landes, aber auch durch Diskriminierung.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Am 20. November ordnete Richter Richard Leon vom US-Bundesbezirksgerichts des District of Columbia die Freilassung von fünf algerischstämmigen Männern an, die nach ihrer widerrechtlichen Festnahme in Bosnien und Herzegowina 2002 in das US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba überstellt worden waren. Der Richter befand, dass genügend Beweise vorliegen würden, um einen weiteren zu der Gruppe gehörenden Mann (Belkacem Bensayah) weiterhin in Gewahrsam zu halten. Trotz der Anordnung stimmten die Behörden von Bosnien und Herzegowina lediglich der Aufnahme von dreien der Männer zu (Mustafa At Idir, Boudella El Hadj und Mohammed Nechle) und versäumten es, auf diplomatischem Weg die Freilassung der beiden anderen Gefangenen zu erreichen. Die drei Männer konnten Guantánamo verlassen und trafen am 16. Dezember 2008 in Sarajevo ein.
Im Zusammenhang mit der gesetzwidrigen Festnahme und der Überstellung der sechs Männer in den Gewahrsam der US-Behörden leitete die Staatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo im Juni Ermittlungen ein. Untersucht werden soll, welche Rolle der frühere Ministerpräsident von Bosnien und Herzegowina Zlatko Lagumdzija, der frühere Innenminister Tomislav Limov sowie etliche weitere Regierungsbeamte dabei spielten.
Die Staatliche Kommission für die Revision der Staatsbürgerschaften setzte ihre Arbeit fort. Bis zu 1500 Personen, die während des Kriegs 1992 – 95 eingereist waren, um für humanitäre NGOs zu arbeiten oder der Armee der Republik Bosnien und Herzegowina beizutreten, nahmen anschließend die Staatsbürgerschaft der Republik Bosnien und Herzegowina an. Sollte ihnen die Staatsbürgerschaft aberkannt werden, könnten die Betroffenen in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, wo ihnen möglicherweise Folterungen oder die Todesstrafe drohen.
- Imad al Husein legte Rechtsmittel gegen den Entzug seiner Staatsbürgerschaft ein, und sein Fall war noch vor Gericht anhängig. Im Januar bat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Behörden von Bosnien und Herzegowina, seine Abschiebung nach Syrien bis zu einer endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina auszusetzen, bzw. für einen Zeitraum von sieben Tagen über die Urteilsverkündung hinaus. Dennoch wurde ein Abschiebungsbefehl gegen ihn verfügt. Im Oktober forderte das Verfassungsgericht eine Neuverhandlung vor dem Staatsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina. Trotz dieser Entscheidung wurde Imad al Husein am 6. Oktober in ein Abschiebegefängnis gebracht.
Folterungen und Misshandlungen
Misshandlungen durch Polizeikräfte und in Haftanstalten waren nach wie vor an der Tagesordnung. Da es kein funktionierendes Beschwerdesystem gab und die Staatsanwaltschaft entsprechenden Vorwürfen nicht nachging, herrschte weithin Straflosigkeit.
Die Haftbedingungen blieben hinter internationalen Standards zurück. Besorgniserregend waren die Zustände insbesondere in der Abteilung für forensische Psychiatrie des Gefängnisses von Zenica, wo Patienten mit psychischen Problemen nicht die erforderliche medizinische Fürsorge erhielten.
Das im April verabschiedete Gesetz zur Polizeireform berücksichtigt das Problem der Rechenschaftspflicht der Polizei nur unzureichend.
Diskriminierung von Roma
Es gab nur vereinzelte und unzureichende Maßnahmen gegen die Diskriminierung und soziale Ausgrenzung von Roma. Dabei koordinierten die entsprechenden Behörden ihre Bemühungen kaum. Laut der internationalen NGO Save the Children besuchten nur 20 – 30% der Roma-Kinder eine Grundschule und nur 0,5 – 3% eine Vorschule. Der Ministerrat erarbeitete Aktionspläne, um Roma in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum besser zu integrieren. Im September schloss sich Bosnien und Herzegowina dem Jahrzehnt für die Integration der Roma an.
Rechte sexueller Minderheiten und Versammlungsfreiheit
Die Behörden versäumten es, Organisatoren und Teilnehmer des Queer Sarajevo Festivals zu schützen, das im September 2008 erstmalig in Bosnien und Herzegowina stattfand. Die Veranstaltung endete früher als geplant, da die Organisatoren Morddrohungen erhielten und Teilnehmer tätlich angegriffen wurden. Weil einige Politiker und verschiedene Medien eine homosexuellenfeindliche Kampagne betrieben, fand das Festival in einer Atmosphäre der Einschüchterung statt.
Im November erhob die Staatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo Anklage gegen zwei Männer wegen körperlicher Übergriffe auf Teilnehmer des Festivals.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Delegierte von Amnesty International besuchten im Februar und im Dezember Bosnien und Herzegowina.
Bosnia and Herzegovina: "Better keep quiet" – ill-treatment by the police and in prisons (EUR 63/001/2008)
State of denial – Europe’s role in rendition and secret detention (EUR 01/003/2008)