Algerien 2009
Amtliche Bezeichnung: Demokratische Volksrepublik Algerien Staatsoberhaupt: Abdelaziz Bouteflika Regierungschef: Ahmed Ouyahiya (löste Abdelaziz Belkhadem im Juni im Amt ab) Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 34,4 Mio. Lebenserwartung: 71,7 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 34/30 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 69,9%
Personen unter Terrorismusverdacht wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Die Behörden schikanierten weiterhin Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Menschen, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertierten oder die vermeintlich die Grundsätze des Islam beleidigt hatten, wurden strafrechtlich verfolgt. Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus waren weiterhin von Festnahmen, unbefristeter Inhaftierung, Misshandlungen
und Massenausweisungen bedroht. Hunderte von Personen wurden zum Tode verurteilt, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Mitglieder bewaffneter Gruppierungen und Angehörige der Sicherheitskräfte, die während des internen Konflikts in den 1990er Jahren schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, blieben weiterhin straffrei.
Hintergrund
Medienberichten zufolge starben 2008 aufgrund der andauernden politisch motivierten Gewalttaten zwischen 60 und 90 Zivilisten, viele davon durch Bombenanschläge, zu denen sich die Gruppe Al-Qaida im islamischen Maghreb bekannte. Eine Vielzahl von mutmaßlichen Mitgliedern bewaffneter Gruppierungen wurde während Auseinandersetzungen und Durchsuchungsaktionen von Sicherheitskräften getötet. Einige sollen außergerichtlich hingerichtet worden sein.
Im Mai empfahl der UN-Ausschuss gegen Folter der Regierung, Schritte zu ergreifen, um die Straflosigkeit zu beenden und alle bisherigen und neuen Foltervorwürfe sowie Fälle von "Verschwindenlassen" und Vergewaltigung zu untersuchen. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Algeriens Maßnahmen im "Kampf gegen den Terror" im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards stünden. Die Regierung kam diesen Empfehlungen jedoch nicht nach.
Am 12. November bewilligte das Parlament eine Verfassungsänderung: Die Amtszeit des Präsidenten ist nun nicht mehr auf zwei Wahlperioden begrenzt. Diese Entscheidung ermöglicht es Abdelaziz Bouteflika, der seit 1999 an der Macht ist, nach den für April 2009 geplanten Wahlen eine dritte Amtszeit anzutreten.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Die Behörden und der militärische Sicherheitsdienst (Département du Renseignement et de la Sécurité – DRS) hielten weiterhin Personen unter Terrorismusverdacht ohne Kontakt zur Außenwelt fest. Die Gefangenen liefen Gefahr, gefoltert oder misshandelt zu werden. Unter den Häftlingen befanden sich mehrere algerische Staatsbürger, die von anderen Ländern nach Algerien ausgeliefert worden waren.
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Rabah Kadri, ein algerischer Staatsbürger, der im April aus Frankreich überstellt worden war, wurde dem Vernehmen nach bei seiner Ankunft verhaftet und anschließend vom DRS ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, bevor man ihn zwölf Tage später ohne Anklage freiließ.
- Sieben ehemalige Häftlinge des US-Gefangenenlagers Guantánamo wurden 2008 nach Algerien überstellt. Alle wurden sofort nach ihrer Ankunft verhaftet und zwischen acht und 13 Tage ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Nach ihrer Freilassung wurden sie unter richterliche Überwachung gestellt und wegen Zugehörigkeit zu einer ausländischen Terrorgruppe angeklagt. 14 Algerier befanden sich noch immer in Guantánamo in Haft.
Personen, die wegen staatsfeindlicher Bestrebungen oder Terrorismus angeklagt waren, wurden nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Einigen von ihnen wurde während ihrer Untersuchungshaft der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt. "Geständnisse", die nach Angaben der Angeklagten unter Folter und Nötigungen zustande gekommen waren, wurden vor Gerichten ohne Überprüfung als Beweismittel anerkannt. Eine Untersuchung der Vorwürfe gab es nicht.
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Im Januar 2008 bestätigte die Verwaltung des Blida-Militärgefängnisses zum ersten Mal die Inhaftierung von Mohamed Rahmouni, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Monate dort zugebracht hatte. Ungeachtet der Tatsache, dass er ein Zivilist ist, wurde ihm offenbar vor einem Militärgericht in Blida wegen Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus der Prozess gemacht. Rahmouni wurde der Kontakt zu seinem Rechtsanwalt verwehrt, obwohl dieser mindestens sechs Versuche unternahm, seinen Mandanten zu besuchen.
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Der Prozess gegen Malik Mejnoun und Abdelhakim Chenoui wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Gruppierung und wegen Mordes an dem Sänger Lounes Matoub wurde im Juli 2008 auf unbestimmte Zeit vertagt. Die beiden Männer, die bereits seit über neun Jahre inhaftiert sind – zeitweise in geheimer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt – waren Ende 2008 noch immer im Gefängnis. Beide gaben an, während ihrer Haft gefoltert worden zu sein. Die Behörden leiteten jedoch keine Untersuchung der Vorwürfe ein, obwohl Abdelhakim Chenoui aussagte, dass sein "Geständnis", das auch Malik Mejnoun betraf, unter Zwang zustande gekommen sei.
- Mindestens 30 Inhaftierte, die wegen Vergehen im Zusammenhang mit Terrorismus angeklagt und im Gefängnis von El Harrach inhaftiert waren, sagten aus, sie seien im Februar 2008 von Gefängniswärtern heftig geschlagen worden. Sie hatten sich geweigert, in ihre Zellen zurückzugehen, um damit gegen die Umwandlung ihres Gebetsraums zu protestieren. Den Vorwürfen wurde seitens der Behörden nicht nachgegangen.
Im Mai forderte der UN-Ausschuss gegen Folter die Regierung dringend auf, sicherzustellen, dass die Länge der Haft vor der Anklageerhebung die gesetzlich festgelegte Höchstdauer nicht überschreite. Außerdem solle die Regierung Berichten über geheime Haftzentren nachgehen und alle DRS-Haftzentren unter die Kontrolle einer zivilen Gefängnisverwaltung sowie der Justizbehörden stellen.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden erneut schikaniert. Einige von ihnen wurden wegen Verleumdung und anderer Straftaten strafrechtlich verfolgt, weil sie Staatsbeamte oder staatliche Einrichtungen kritisiert hatten.
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Der Menschenrechtsanwalt Amine Sidhoum wurde im April 2008 für schuldig befunden, die Justiz verleumdet zu haben. Der Vorwurf bezog sich auf Kommentare in einem 2004 erschienenen Zeitungsartikel, die ihm zugeschrieben worden waren. Er wurde zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilt. Nachdem ein Berufungsgericht das Urteil im November bestätigt hatte, wurde sein Fall an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Amine Sidhoum hatten Rechtsmittel eingelegt.
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Hassan Bourras, der als Journalist für die Zeitung El Bilad schreibt, wurde zu zwei Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt, nachdem das Berufungsgericht von Saida im Oktober seine Verurteilung wegen Verleumdung bestätigt hatte. Die Anklage gegen ihn war erhoben worden, nachdem er einen Artikel über Verdacht auf Korruption in der Stadt El-Bayadh geschrieben hatte. Bis zum erneuten Einlegen von Rechtsmitteln blieb er auf freiem Fuß.
- Hafnaoui Ghoul, ein Journalist und Menschenrechtsverteidiger der Algerischen Liga für die Verteidigung der Menschenrechte (Ligue Algérienne pour la Défense des Droits de l’Homme) in Djelfa, musste sich in vier Gerichtsverfahren wegen Verleumdung und anderer Vergehen verantworten, nachdem sich fünf Beamte des Gouvernements Djelfa über Artikel beschwert hatten, die er in der Zeitung Wasat veröffentlicht hatte. In den Artikeln berichtete der Journalist über Misswirtschaft und Korruption. Auch seine Äußerungen über geheime Haftzentren und Folterungen waren Gegenstand der Prozesse.
Religionsfreiheit
Die Verfassung legt den Islam als Staatsreligion fest, sie garantiert allerdings Gewissensfreiheit. Nach Berichten, die auf eine Ausbreitung evangelikaler Kirchen im Land hindeuten, soll die Regierung die Schließung einer Vielzahl von Gotteshäusern der Protestantischen Kirche von Algerien angeordnet haben. Der Minister für religiöse Angelegenheiten und Stiftungen dementierte allerdings, dass er die Schließung der Kirchen "autorisiert" habe.
Mindestens zwölf Christen und zum Christentum konvertierte Muslime wurden strafrechtlich verfolgt. Man warf ihnen einen Verstoß gegen den Erlass 06-03 vom Februar 2006 vor, der den Umgang mit nicht-islamischen Religionen regelt. Dem Erlass zufolge sind die Anstiftung, Nötigung oder andere "verführerische" Maßnahmen strafbar, die einen Muslim dazu bringen könnten, zu einer anderen Religion überzutreten oder religiöse Handlungen auszuüben, die nicht vom Staat gesetzlich geregelt sind. Mehrere der strafrechtlich verfolgten Personen sollen zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden sein.
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Habiba Kouider, die vom Islam zum Christentum konvertierte, wurde im März 2008 verhaftet, nachdem die Polizei in ihrer Umhängetasche Bibeln gefunden hatte. Sie wurde angeklagt, "einen nicht-islamischen Glauben ohne Genehmigung ausgeübt" zu haben. Ihr Prozess wurde im Mai vertagt. Justizbeamte sollen ihr gesagt haben, dass man die Klage gegen sie fallenließe, wenn sie zum Islam zurückkehre.
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Sechs Männer wurden im Juni 2008 in Tiaret vor Gericht gestellt, weil sie angeblich gegen den Erlass 06-03 verstoßen hatten. Zwei von ihnen bestritten, zum Christentum übergetreten zu sein und wurden freigesprochen. Die anderen vier wurden für schuldig befunden und zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Weitere Menschen wurden wegen "Verleumdung" der islamischen Lehre und ihrer Glaubensgrundsätze angeklagt.
- Zehn Männern wurde in zwei verschiedenen Verfahren im September 2008 der Prozess gemacht, weil sie während des Fastenmonats Ramadan öffentlich gegessen hatten. Sechs der Männer wurden zunächst von einem Gericht in Biskra zu vier Jahren Gefängnis und zu hohen Geldstrafen verurteilt. Sie legten Rechtsmittel ein und wurden freigesprochen. Die anderen vier wurden von einem Gericht in Beir Mourad Rais zu Haftstrafen von drei Jahren und hohen Geldbußen verurteilt. Die Strafe wurde im November nach einer Revision des Urteils auf eine Bewährungsstrafe von zwei Monaten Gefängnis verkürzt.
Rechte von Arbeitsmigranten
Tausende Algerier sowie ausländische Staatsangehörige, die meist aus subsaharischen Ländern Afrikas kamen, versuchten, von Algerien aus nach Europa auszuwandern. Hunderte von ihnen wurden auf See abgefangen.
Am 25. Juni verabschiedete das Parlament das Gesetz 08-11, das die Einreise, den Aufenthalt und die Bewegungsfreiheit von Ausländern in Algerien regelt. Das Gesetz erlaubt Ausländern, die bereits den Ausweisungsbescheid vom Innenministerium erhalten haben, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Bis zur Klärung der Angelegenheit dürfen sie nicht ausgewiesen werden. Andererseits erlaubt das Gesetz aber den Gouverneuren, Ausweisungen ohne ein Recht auf Revision anzuordnen, wenn sie der Meinung sind, die Ausländer seien illegal nach Algerien eingereist und hätten dort illegal gelebt. Dies erhöht das Risiko für willkürliche und kollektive Ausweisungen. Das Gesetz sieht außerdem die Schaffung von "Wartezentren" für Migranten ohne Aufenthaltsstatus vor, in denen sie unter Umständen auf unbegrenzte Zeit inhaftiert bleiben können, und setzt schwere Strafen für Schmuggler und andere Personen fest, die Ausländern helfen, illegal nach Algerien einzureisen oder dort zu wohnen.
Im August billigte der Ministerrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzes, um höhere Strafen für den Schmuggel von Migranten einzuführen. Außerdem wird die illegale Ausreise aus Algerien zukünftig strafbar sein und mit Haftstrafen von bis zu sechs Monaten geahndet.
Straflosigkeit
Die Regierung unternahm auch 2008 keinerlei Schritte, um die eklatanten und weit verbreiteten Menschenrechtsverstöße durch bewaffnete Gruppierungen und Staatssicherheitskräfte während des internen Konflikts in den 1990er Jahren zu untersuchen. Der Konflikt hatte rund 200000 Menschen das Leben gekostet. Im Mai forderte der UN-Ausschuss gegen Folter die Regierung Algeriens dringend auf, die Artikel 45 und 46 des 2006 erlassenen Dekrets zur Charta für Frieden und Nationale Versöhnung (Gesetz 06-01) zu ändern. Das Dekret sichert den Sicherheitskräften Immunität zu und erlaubt die Bestrafung von Opfern und ihren Familien sowie von Menschenrechtsverteidigern und anderen Personen, die das Verhalten der Sicherheitskräfte während des internen Konflikts kritisiert hatten.
»Verschwindenlassen«
Die Behörden haben noch immer keine Untersuchung zur Klärung des Schicksals von Tausenden von Menschen eingeleitet, die "verschwunden" sind. Im Mai teilte ein führender Beamter mit, dass 5500 Familien von Opfern des "Verschwindenlassens" eine staatliche Entschädigungszahlung akzeptiert hätten. 600 Familien hätten die Abfindung dagegen abgelehnt und darauf bestanden, die Wahrheit über den Verbleib ihrer "verschwundenen" Angehörigen zu erfahren. Später sagte der Vorsitzende der Nationalen Beratungskommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, dass 96 – 97% der Familien der "Verschwundenen" eine Entschädigungszahlung angenommen hätten, gab aber keine weiteren Informationen. Laut Gesetz 06-01 können Angehörige eine Entschädigungszahlung beantragen, wenn sie bei den Behörden einen Antrag auf eine Sterbeurkunde für die "verschwundene" Person stellen. Einige Familien beklagten, dass man sie unter Druck gesetzt habe, ein solches Dokument zu beantragen.
Die Familien der Opfer wurden auch weiterhin von den Behörden schikaniert, wenn sie die Wahrheit über den Verbleib ihrer Angehörigen und Gerechtigkeit forderten.
- Im Fall des "Verschwindens" des Lehrers Salah Saker, der 1994 von Sicherheitskräften festgenommen worden war, gab es auch 2008 keine Fortschritte. Im August verlor seine Frau Louisa Saker, die Vorsitzende der Vereinigung der Familien von "Verschwundenen" in Constantine, ihr Rechtsmittelverfahren gegen das Gericht von Constantine, das ihre Klage wegen des "Verschwindenlassens" ihres Mannes abgewiesen hatte. Im November bestätigte das Berufungsgericht von Constantine hingegen ein Urteil gegen Louisa Saker. Sie war für schuldig befunden worden, an einem nicht autorisierten "unbewaffneten Marsch" teilgenommen zu haben, den Familien von "Verschwundenen" 2004 organisiert hatten. Louisa Saker wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie legte Rechtsmittel dagegen ein. Ihre beiden Mitangeklagten, denen in Abwesenheit der Prozess gemacht wurde, wurden zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe verurteilt.
Todesstrafe
Hunderte von Menschen wurden meist wegen Vergehen im Zusammenhang mit Terrorismus zum Tode verurteilt. Die Behörden behielten jedoch das De-facto-Moratorium für Hinrichtungen bei. Viele der Verurteilten waren mutmaßlich Mitglieder von bewaffneten Gruppierungen, denen in Abwesenheit der Prozess gemacht worden war.
Im Dezember stimmte Algerien in der UN-Generalversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Nach Angaben der Justizbehörden gingen zwischen Januar und Juni 2008 insgesamt 4500 Klagen wegen Gewalt gegen Frauen und Belästigungen ein. Die tatsächliche Zahl dürfte wahrscheinlich weit höher liegen.
Eine Verfassungsänderung, die im November verabschiedet wurde, sah u.a. eine Bestimmung zur Förderung der politischen Rechte von Frauen vor.
Der 2008 veröffentlichte Bericht der UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen stellte Fortschritte in Bezug auf die Rechte der Frauen in Algerien fest, kritisierte jedoch, dass die Behörden noch immer nicht entschieden gegen Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen vorgingen. Die Sonderberichterstatterin rief die Behörden dringend auf, die Fälle von sexueller Gewalt zu untersuchen, die während des internen Konflikts in den 1990er Jahren verübt wurden. Die Opfer müssten entschädigt und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden.
Amnesty International: Berichte
Algeria: Briefing to the Committee against Torture (MDE 28/001/2008) Algeria: Amnesty International condemns bomb attacks in Issers and in Bouira (MDE 28/006/2008)