Albanien 2009
Amtliche Bezeichnung: Republik Albanien Staatsoberhaupt: Bamir Topi Regierungschef: Sali Berisha Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,2 Mio. Lebenserwartung: 76,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 24/20 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 98,7%
Familiäre Gewalt war an der Tagesordnung. Frauen und Kinder wurden auch 2008 weiterhin Opfer von Menschenhandel, um als Zwangsprostituierte oder in anderer Form ausgebeutet zu werden. Mehrfach trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen an Inhaftierten in Polizeigewahrsam und Haftanstalten ein. Die Haftbedingungen für Untersuchungshäftlinge sowie verurteilte Straftäter kamen manchmal unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleich. Erwachsenen Waisen wurde ihr Rechtsanspruch auf angemessenen Wohnraum verweigert.
Hintergrund
Die Arbeitslosigkeit blieb trotz anhaltender wirtschaftlicher Fortschritte 2008 auf unverändert hohem Niveau. Über 18% der Bevölkerung lebten Schätzungen zufolge unterhalb der albanischen Armutsgrenze. Dieser Teil der Bevölkerung litt auch am stärksten unter mangelndem Zugang zu Bildung, Trinkwasser, Gesundheits- und Sozialfürsorge.
Korruptionsfälle wurden häufiger strafrechtlich verfolgt, jedoch meist nur bei niedrigen Beamten. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem war im Berichtsjahr weiterhin gering.
Nachdem im März ein Depot explodierte, das dazu gedient hatte, ausgemusterte Munition unbrauchbar zu machen, wurden Ermittlungen eingeleitet. Der Verteidigungsminister wurde entlassen, seine Immunität aufgehoben. Mehrere Beamte des Verteidigungsministeriums wurden festgenommen. Die Explosion forderte 26 Menschenleben und über 300 Verletzte. Außerdem wurden Hunderte von Häusern zerstört oder beschädigt. Der Fall gab Anlass zu Korruptionsvorwürfen und weckte den Verdacht auf illegalen Waffenhandel.
Gesetzgebung und Verfassung
Im April wurden Verfassungsänderungen verabschiedet, darunter auch Änderungen des Wahlsystems. Im November wurde ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Außerdem wurde eine Reform des Strafgesetzbuchs beschlossen, die den Schutz für Kinder verbessert, sowie ein Gleichberechtigungsgesetz, das darauf abzielt, die Präsenz von Frauen im öffentlichen Leben zu erhöhen.
»Verschwindenlassen«
- Das Verfahren gegen vier ehemalige Beamte des staatlichen Geheimdiensts wegen Entführung und "Folterung mit gravierenden Folgen" dreier Männer im Jahr 1995 begann im Mai 2008. Das Schicksal eines der Opfer, Remzi Hoxha, eines ethnischen Albaners aus Mazedonien, blieb weiterhin unbekannt. Gegen Ilir Kumbaro, einen der Angeklagten, wurde in Abwesenheit verhandelt, doch konnte im September in Großbritannien ein Mann festgenommen werden, den die britische Polizei für Ilir Kumbaro hält. Albanien beantragte seine Auslieferung. Der Mann bestritt jedoch, Ilir Kumbaro zu sein. Das britische Gerichtsverfahren zur Feststellung seiner Identität war bis Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen, auch eine Entscheidung über das albanische Auslieferungsgesuch stand noch aus.
[Gewalt gegen Frauen und Mädche]n
Gewalt in der Familie war an der Tagesordnung. Schätzungen zufolge war etwa jede dritte Frau betroffen. In den ersten neun Monaten des Jahres 2008 registrierte die Polizei 612 Fälle von familiärer Gewalt, doch wird eine hohe Dunkelziffer vermutet. Die Behörden ergriffen Maßnahmen, um die überwiegend weiblichen Opfer besser zu schützen.
Nur wenige Fälle von familiärer Gewalt wurden strafrechtlich verfolgt, außer wenn sie mit Morddrohungen verbunden waren oder schwere Verletzungen bzw. den Tod zur Folge hatten. Dennoch nahm die Zahl derjenigen Opfer zu, die Schutz vor ihren Angreifern suchten. Berichten zufolge unterstützte die Polizei zwischen Januar und September 253 Opfer dabei, vor Gericht Kontaktverbote zu beantragen, gemäß einem 2007 verabschiedeten Zivilgesetz. Die Gerichte erließen jedoch nur selten derartige Schutzanordnungen, da Opfer ihre Anzeigen zurückzogen oder nicht zur Verhandlung erschienen.
Menschenhandel
Nach wie vor wurden Frauen und Mädchen verkauft und zur Prostitution gezwungen; Kinder wurden verkauft, um sie als Bettler auszubeuten. Die Zielländer waren meist Griechenland und Italien. Der Opferschutz blieb unzureichend, und die Polizei stützte sich vorwiegend darauf, dass die Opfer selbst Anzeige erstatteten. Vor dem Gerichtshof für Schwerverbrechen fanden im Laufe des Jahres 2008 Verfahren gegen 30 Personen statt, die wegen Frauenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung angeklagt waren, sowie gegen sechs Angeklagte, denen Kinderhandel vorgeworfen wurde.
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Allman Kera wurde im Juni 2008 zu 15 Jahren Haft verurteilt, weil er seine minderjährige Ehefrau in den Kosovo verkauft hatte. Dort zwang er sie, als Prostituierte zu arbeiten, bis sie fliehen konnte und ihn anzeigte.
- K. D. wurde im November 2008 angeklagt, 2002 einen neunjährigen Jungen nach Griechenland verkauft und ihn dort zur Arbeit als Bettler gezwungen zu haben. Dem Vernehmen nach zeigten ihn die Eltern des Jungen bei der Polizei an, als er ihnen nicht, wie vereinbart, monatlich Geld überwies.
Folterungen und Misshandlungen
Es wurde mehrfach der Vorwurf erhoben, dass Häftlinge gefoltert oder anderweitig misshandelt wurden, meist unmittelbar nach der Festnahme und beim Verhör. Im Oktober gab der Innenminister bekannt, dass die Abteilung für interne Ermittlungen in den vergangenen drei Jahren 128 Polizisten wegen "Willkürakten" im Zusammenhang mit dem Einsatz von Gewalt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt habe.
Nur sehr wenige dieser Fälle gelangten jedoch vor Gericht. Meist wurde ein strafrechtliches Verfahren nur dann eingeleitet, wenn das Opfer Anzeige erstattete oder auf Empfehlung der Ombudsperson. In einem Fall leiteten Staatsanwälte und Richter keine Ermittlungen ein, als ein Angeklagter zu einem Haftprüfungstermin mit Blutergüssen erschien. Die Staatsanwaltschaft erhob so gut wie nie Anklage wegen Folterungen, sondern berief sich auf weniger schwere Delikte wie "Willkürakte", die in aller Regel nur mit Geldstrafen belegt werden.
Im Januar 2008 wurden die Funktionen des staatlichen Organs zur Verhütung von Folter gemäß dem Fakultativprotokoll der Vereinten Nationen zum Übereinkommen gegen Folter auf eine Ombudsperson übertragen. Durch unangekündigte Inspektionen von Polizeiwachen erfuhr der Ombudsmann von mehreren Fällen von Polizeibrutalität und machte diese publik. Nach einer solchen Inspektion im November leitete die Polizei der Stadt Shkodra strafrechtliche Ermittlungen gegen den Ombudsmann ein. Sie warf ihm vor, Ermittlungen torpediert zu haben, indem er zwei Beamte der Kriminalpolizei und deren angebliches Opfer öffentlich mit ihren Initialen bezeichnet hatte.
- Im November 2008 wurde gegen einen Beamten der Kriminalpolizei in Saranda wegen "Gewaltanwendung im Zuge von Ermittlungen" Anklage erhoben. Der Polizist soll den 18-jährigen Aristil Glluçaj während einer Vernehmung am 6. November bewusstlos geschlagen haben. Der junge Mann wurde noch am selben Tag in ein Krankenhaus eingeliefert.
Überdies trafen Beschwerden ein, wonach Inhaftierte von Vollzugsbeamten misshandelt worden sein sollen. Im Februar untersuchte die Abteilung für interne Ermittlungen des Innenministeriums Vorwürfe von Häftlingen aus den Gefängnissen Peqin und Lezhë, sie seien von Wachleuten misshandelt worden. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass die Vorwürfe begründet waren, woraufhin die Vollzugsbeamten disziplinarisch bestraft wurden.
Haftbedingungen
Die Haftbedingungen kamen in manchen Fällen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleich. Die medizinische Versorgung war unzureichend. Häftlinge mit psychischen Erkrankungen wurden meist nicht von anderen Inhaftierten getrennt und kaum oder gar nicht fachärztlich behandelt. Auch als Untersuchungshäftlinge oder nach ihrer Verurteilung blieben Inhaftierte oft weiterhin in Polizeigewahrsam, wo die Haftbedingungen in der Regel sehr schlecht waren. Ursache dafür waren bürokratische Verzögerungen und mangelnde Aufnahmekapazitäten der Haftanstalten. Dennoch gab es einige Fortschritte hinsichtlich der Haftbedingungen. Dies galt auch für die Gesetzgebung in Bezug auf die Rechte von Gefangenen und die Überwachung von Haftanstalten.
Obwohl drei neue Haftanstalten eröffnet wurden, gab es weiterhin eine starke Überbelegung. Im November waren in albanischen Gefängnissen 4666 Personen inhaftiert und damit rund 900 Personen mehr, als Kapazitäten vorhanden waren. Im Juni erklärte die Ombudsperson, dass die Bedingungen, unter denen bis zu 120 Inhaftierte litten, die in Zellen für Untersuchungshaft im Keller der Bezirkspolizei von Korça untergebracht waren, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Polizeiwache hatte lediglich Platz für 40 Inhaftierte.
Im Oktober wurde in Korça ein neues Gefängnis eröffnet, in das Untersuchungshäftlinge sowie bereits verurteilte Strafgefangene verlegt wurden. Im November kritisierte das Albanische Helsinki-Komitee (Albanian Helsinki Committee – AHC) die Bedingungen in der neu gebauten Haftanstalt Fushë-Krujë, vor allem die Feuchtigkeit in den Zellen im Erdgeschoss, die Knappheit an fließendem Wasser sowie defekte Duschen. Das AHC beanstandete überdies die unhygienischen Bedingungen, unter denen Frauen in den Haftanstalten 302 und 313 in Tirana untergebracht waren.
Recht auf Wohnraum
Der Staat versäumte es erneut, ein Gesetz umzusetzen, wonach Waisen nach Abschluss der weiterführenden Schule oder mit Erreichen der Volljährigkeit vorrangig Zugang zu Wohnraum erhalten sollten. Etwa 300 Erwachsene, die als Kinder ihre Eltern verloren hatten, mussten sich nach wie vor in baufälligen und schlecht ausgestatteten Häusern Zimmer teilen – Bedingungen, die ihre soziale Ausgrenzung weiter verschärften. Aufgrund ihrer geringen Qualifikation waren sie häufig arbeitslos oder bekamen lediglich schlecht bezahlte Gelegenheitsjobs, so dass sie mit der winzigen staatlichen Unterstützung auskommen mussten. Nach nationalem Recht zählen registrierte Waisen unter 30 zu den besonders bedürftigen Gruppen, denen bei der Zuweisung von Sozialwohnungen Priorität eingeräumt werden muss. Die geringe Verfügbarkeit von Sozialwohnungen wird jedoch noch nicht einmal annähernd den Bedürfnissen der schätzungsweise 45000 als obdachlos registrierten Familien gerecht.