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Amnesty-Bericht zur Todesstrafe 2018: Anzahl der Hinrichtungen zurückgegangen auf niedrigste Zahl seit zehn Jahren
Auf den unrühmlichen Plätzen zwei bis fünf stehen Iran (mindestens 253 dokumentierte Hinrichtungen), Saudi-Arabien (149), Vietnam (mindestens 85) und der Irak (mindestens 52). Im Iran ließen die Behörden nach einer Änderung des dortigen Anti-Drogen-Gesetzes im Vergleich zu 2017 (mindestens 507) "nur" halb so viele Menschen hinrichten. Der iranische Staat setzte seine völkerrechtswidrige Praxis fort, Menschen zu verurteilen und hinzurichten, auch wenn diese zum Zeitpunkt des ihnen zur Last gelegten Verbrechens unter 18 Jahre alt waren.
Amnesty International setzt sich seit mehr als 40 Jahren gegen die Todesstrafe ein. "Die Todesstrafe ist grausam, unmenschlich, verstößt gegen das Recht auf Leben und gegen den Geist der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. Zwei Drittel aller Staaten haben die Todesstrafe entweder per Gesetz abgeschafft oder verhängen sie in der Praxis nicht mehr. "Der Rückgang der weltweit dokumentierten Hinrichtungen gibt die Richtung vor: 142 Staaten wenden die Todesstrafe heute nicht mehr an, 1987 waren es nur 69 – das ist eine wichtige Entwicklung zu einer Welt ohne Hinrichtungen."
Dieser Weg erfordert allerdings weiter den Einsatz der ganzen Staatengemeinschaft: Mindestens 2.531 neue Todesurteile wurden 2018 in 54 Ländern gefällt, mindestens 19.336 Menschen saßen im vergangenen Jahr weltweit in Todeszellen. Ihnen allen droht der Tod durch Enthaupten, den elektrischen Stuhl, Erhängen, die Giftspritze oder Erschießen. Im Iran wurden zwei Menschen zum Tod durch Steinigen verurteilt.
"In vielen Staaten werden Todesurteile auf Grundlage von unter Folter erpressten Geständnissen und unfairen Gerichtsverfahren gefällt. Wo Staaten an der Todesstrafe festhalten, sollte die Staatengemeinschaft deshalb zumindest auf die Einhaltung des absoluten Folterverbotes und grundlegende rechtstaatliche Standards, wie das Recht auf Anhörung, auf einen Rechtsbeistand und ein faires Verfahren dringen", fordert Beeko.
Die USA sind 2018 im zehnten Jahr in Folge der einzige Staat auf dem amerikanischen Doppel-Kontinent, der Todesurteile tatsächlich vollstreckt hat (25 Fälle), allein in Texas wurden 13 Menschen hingerichtet.
In Ägypten stieg die Zahl der verhängten Todesurteile um mehr als 75 Prozent von 402 im Vergleichsjahr 2017 auf mindestens 717 im vergangenen Jahr. Viele davon gehen auf Massenverurteilungen nach unfairen Verfahren zurück. "Die gestiegene Zahl der Todesurteile in Ägypten erinnert deutlich daran, dass alle politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Ägypten auch auf eine dringliche Verbesserung der Menschenrechtslage gerichtet sein müssen", sagt Beeko.
Praktisch abgeschafft hat die Todesstrafe im vergangenen Jahr die Regierung in Burkina Faso. Gambia und Malaysia haben ein Moratorium erlassen und verzichten bis auf weiteres auf Hinrichtungen.
In Hessen wurde Ende 2018 die Todesstrafe aus der Landesverfassung gestrichen, wo sie aus der Zeit vor der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949 noch zu finden war, wenngleich auch unwirksam. "Auch wenn es keinen praktischen Unterschied gemacht hat, ist es wichtig, dass sich Staaten, die die Todesstrafe verteidigen, nicht weiter auf Deutschland und die hessische Landesverfassung berufen können", stellt Beeko fest.