Aktuell Deutschland 14. Februar 2019

Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren Herkunftsstaaten"

Konzept der "sicheren Herkunftsstaaten" verstößt gegen das individuelle Recht, Asyl zu suchen
Zwei Hände halten am oberen Rand ein Schild mit der Aufschrift: "Flüchtlinge schützen"

Amnesty International fordert die Landesregierungen auf, am 15. Februar im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zu "sicheren Herkunftsstaaten" zu stimmen. In Algerien, Marokko und Tunesien wird nachweislich gegen die Menschenrechte verstoßen.

Amnesty International lehnt das Konzept der sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" grundsätzlich ab. "Jeder einzelne Asylantrag muss in einem fairen und unvoreingenommenen Verfahren geprüft werden. Die gesetzliche Einordnung als sicherer Herkunftsstaat führt zu gravierenden Einschränkungen", kritisiert Ilyas Saliba, Experte für Nordafrika und den Nahen Osten bei Amnesty International in Deutschland.

Zur Menschenrechtslage in Tunesien, Marokko und Algerien sagt Saliba: "In den Maghreb-Staaten werden Menschen nach wie vor aufgrund ihrer Religion, sexuellen Orientierung oder politischen Einstellungen diskriminiert und verfolgt. Amnesty dokumentierte in Algerien, Marokko und Tunesien auch im vergangenen Jahr Fälle von Verfolgung, Folter und Misshandlung."

Daher sind die Bedingungen für eine Einstufung als sicheres Herkunftsland nicht gegeben, denn keines der drei Länder erfüllt die Kriterien für einen "sicheren Herkunftsstaat".

"Falls  der Bundesrat am Freitag die Abstimmung verschiebt oder den  Vermittlungsausschuss einberuft, wäre das ein falsches Signal. Amnesty fordert die Mitglieder des Bundesrates auf, am Freitag gegen das Gesetz zu stimmen", so Saliba.

HINTERGRUND:

Die Menschenrechtslage in den Maghrebstaaten Algerien, Marokko und Tunesien kann trotz nationaler Unterschiede insgesamt nicht als unbedenklich, gut oder gar sicher bezeichnet werden. In allen drei Staaten werden Menschen aufgrund ihrer Religion oder sexuellen Orientierung oder politischen Einstellungen verfolgt. Darüber hinaus schränken die Behörden in den Maghrebstaaten Menschenrechte wie das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, ebenso wie die Rechte auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv ein.

In Tunesien, Marokko und Algerien ist Homosexualität immer noch gesetzlich verboten. Beschuldigten drohen Gefängnisstrafen und an Folter grenzende Praktiken. In Tunesien sind Analuntersuchungen bei entsprechenden Vorwürfen üblich. In Marokko wurden 2017 Männer aufgrund gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen ebenfalls zu Haft verurteilt. In Algerien wurden im letzten Jahr Angehörige der Religionsgemeinschaft der Ahmadi wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt.

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