Repressives NGO-Gesetz nur oberflächlich abgeändert
"Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der Meinungsfreiheit beenden": Amnesty-Protest anlässlich eines Staatsbesuches des ägyptischen Präsidenten Abdelfattah al-Sisi in Berlin (Archivaufnahme).
© Amnesty International, Foto: Henning Schacht
Am 15. Juli hat das ägyptische Parlament den Entwurf für ein neues Gesetz über Nichtregierungsorganisationen (NGOs) angenommen. Es soll das drakonische NGO-Gesetz aus dem Jahr 2017 ersetzen. Amnesty International kam jedoch in einer Analyse des Entwurfs zu dem Schluss, dass das neue Gesetz kaum dazu beitragen wird, das scharfe Vorgehen gegen Menschenrechtsorganisationen in Ägypten zu beenden.
"Der neue NGO-Gesetzentwurf übernimmt einige der drakonischsten Bestimmungen des Gesetzes von 2017 und beinhaltet lediglich eine Handvoll symbolischer Änderungen, die menschenrechtliche Bedenken ausräumen sollen. Die ägyptischen Behörden haben nach wie vor weitreichende Befugnisse, um unabhängige Menschenrechtsgruppen aufzulösen und die legitimen Aktivitäten von NGOs zu kriminalisieren. Der Gesetzentwurf wird nur wenig dazu beitragen, das Klima der Angst, Unterdrückung und Verfolgung zu beenden, in dem sich Menschen, die die Menschenrechte verteidigen, in Ägypten derzeit bewegen", so Najia Bounaim, Kampagnenleiterin für Nordafrika bei Amnesty International.
"Das neue Gesetz steht außerdem ganz eindeutig im Widerspruch zur ägyptischen Verfassung und den menschenrechtlichen Verpflichtungen Ägyptens unter dem Völkerrecht. Wir fordern den ägyptischen Präsidenten auf, die Gesetzesvorlage abzulehnen. Stattdessen braucht es wirkliche Reformen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und internationalen Standards."
Der Gesetzentwurf wurde am 15. Juli vom Parlament angenommen. Nun hat der ägyptische Präsident 30 Tage Zeit, den Entwurf abzulehnen. Tut er dies nicht, tritt das Gesetz in Kraft.
Auch unter der neuen Gesetzesvorlage wären NGOs nicht in der Lage, ohne Erlaubnis der Regierung finanzielle Mittel aus Ägypten oder dem Ausland zu empfangen oder aufzutun, bestimmte legitime menschenrechtliche Aktivitäten auszuüben, zu recherchieren und Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. Die Behörden hätten das Recht, der Registrierung einer NGO innerhalb von 60 Tagen zu widersprechen, was faktisch bedeutet, dass Organisationen eine behördliche Erlaubnis für ihre Gründung benötigen. Zudem gibt der Gesetzentwurf den Behörden die Befugnis, NGOs auf der Grundlage vager Anschuldigungen aufzulösen und Angestellte strafrechtlich zu verfolgen.