Russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Verwaltungszugehörigkeit
Asyl-Gutachten zur Anfrage des Oberwaltungsgerichts zu einer Verwaltungsstreitsache russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Verwaltungszugehörigkeit.
Bei dem Kläger handelt es sich um einen russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Volkszugehörigkeit. Der Kläger hatte vorgetragen, sein Bruder sei im Frühjahr 2002 von Russen bei einer Säuberungsaktion festgenommen worden. Gemeinsam mit einem tschetschenischen Widerstandskämpfer habe der Kläger daraufhin beschlossen, einen russischen Offizier zu "fangen" und gegen seinen Bruder auszutauschen. Dabei seien zwei russische Soldaten außer Gefecht gesetzt worden. Im Juni 2002 habe der Austausch des Offiziers gegen seinen Bruder stattgefunden. Weiter gibt der Kläger an, der Austausch sei von russischer Seite aus gefilmt worden. Nach der Aktion hätten er und sein Bruder sich versteckt.
1. Welche Maßnahmen drohen dem Kläger
a) im Fall seiner Rückkehr nach Tschetschenien?
Amnesty International ist nicht in der Lage abschließend zu beantworten, welche Maßnahmen dem Kläger im Falle seiner Rückkehr nach Tschetschenien drohen. Dies liegt darin begründet, dass unsere Organisation keine Kenntnis von Personen hat, die sich in einer dem Kläger vergleichbaren Weise in der Russischen Föderation strafbar gemacht haben und Amnesty International nicht bekannt ist, welchen Maßnahmen diese nach ihrer Rückkehr nach Tschetschenien aufgrund ihrer Aktivitäten ausgesetzt sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine solche Referenzfälle gibt.
Das vollständige Gutachten unter "weitere Dokumente" zum Download