Asylgutachten im Verwaltungsgerichtsverfahren eines nigerianischen Staatsangehörigen
Asylgutachten zur Anfrage des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Verwaltungsgerichtsverfahren eines nigerianischen Staatsangehörigen.
12.10.2012
Frage:
- Wann droht in Nigeria Strafverfolgung wegen Homosexualität,
a) schon bei bloßer, unbetätigter Veranlagung,
b) auch bei einer nicht in die Öffentlichkeit gerichteten, diskreten Lebensweise oder
c) erst bei einer in die Öffentlichkeit gerichteten Lebensweise?
Antwort:
Im Einzelnen zu:
a)
Hierzu kann Amnesty International keine Angaben machen. Wenn eine "unbetätigte Veranlagung" geheim gehalten wird und damit unentdeckt bleibt, kann sie nicht geahndet werden.
b)
Homosexualität ist in Nigeria in jedem Fall strafbar, auch wenn sie diskret gelebt wird. Nach Kapitel 21, Artikel 214 des Strafgesetzbuches Nigerias (Code of Criminal Law) ist jede Person, die
(1) Geschlechtsverkehr wider der Natur (against the order of nature) mit einer anderen Person hat; oder
(2) Geschlechtsverkehr mit einem Tier hat; oder
(3) einer männlichen Person erlaubt, unnatürlichen Geschlechtsverkehr mit ihm oder ihr auszuüben; eines schweren Verbrechens (felony) schuldig.
Das komplette Asylgutachten unter "Weitere Dokumente" zum Download.