Artikel 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit

Eine Person steht mit dem Rücken zum Fotografierenden vor einem Fenster und schaut hinaus

1. Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und den Aufenthaltsort frei zu wählen. 

 



2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen und in das eigene Land zurückzukehren.*

Das Recht auf Freizügigkeit in Eritrea

Das Recht der Bewohnerinnen und Bewohner Eritreas, das Land zu verlassen, ist eingeschränkt. Die Behörden lassen Menschen im Alter von fünf bis 50 Jahren nach wie vor nicht ins Ausland reisen. Jeder, der bei einem Ausreiseversuch aufgegriffen wird, kommt in willkürliche Haft. Menschen, die das Land verlassen wollen, um mit ihren im Ausland lebenden Familien zusammenzuleben, müssen auf dem Landweg ausreisen und Flüge von anderen Ländern aus nehmen.

Fängt das Militär sie auf dem Weg ab, werden sie ohne Anklageerhebung so lange in Haft gehalten, bis sie exorbitant hohe Geldstrafen bezahlen. Die Höhe der Geldstrafen hängt u. a. davon ab, von welchem befehlshabenden Offizier und zu welcher Zeit im Jahr die Betroffenen festgenommen werden. Personen, die während der nationalen Feiertage zum Gedenken an die Erlangung der Unabhängigkeit aufgegriffen werden, müssen höhere Strafen zahlen.

Auch Menschen, die versuchen, die Grenze zu Äthiopien zu überschreiten, müssen eine höhere Strafe zahlen als andere. Nach wie vor gibt es einen Schießbefehl gegen jeden, der versucht, sich der Gefangennahme zu entziehen und die Grenze nach Äthiopien zu überqueren. Werden Minderjährige kurz vor Erreichen des für den Militärdienst erforderlichen Mindestalters bei einem Ausreiseversuch aufgegriffen, schickt man sie in das militärische Ausbildungslager Sawa.

 

Den vollständigen Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es hier. Suchst du eine einfache Definition, Beispiele aus dem Alltag und Hintergründe? Dann lies hier unseren Artikel: Was sind Menschenrechte?

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