Pressemitteilung 10. Dezember 2017

Tag der Menschenrechte: Amnesty fordert von Regierungen mehr Einsatz für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern

Amnesty International kritisiert das gegen die Zivilgesellschaft gerichtete NGO-Gesetz der ungarischen Regierung und begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission vom 7. Dezember, wegen des Gesetzes ein Gerichtsverfahren gegen Ungarn einzuleiten.

BERLIN, 09.12.2017 – Eine der Säulen der letzten Jahrzehnte für Frieden, Gerechtigkeit und Sicherheit in vielen Teilen der Welt wird in jüngster Zeit in ihrem Kern angegriffen: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Anlässlich des 69. Jahrestags ihrer Verabschiedung am 10. Dezember 1948 fordert Amnesty International Regierungen weltweit dazu auf, sich verstärkt für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern einzusetzen. Gerade sie sind immer mehr Angriffen ausgesetzt, bis hin zu gezielten Tötungen. So wurden im vergangenen Jahr über 280 Frauen und Männer weltweit ermordet, weil sie sich für ihre Rechte und die Anderer einsetzten.



Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland: "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 von Regierungen, von Volksvertretern aus der ganzen Welt verabschiedet. Millionen von Menschen haben seitdem von dem zwar mühsamen, aber stetigen Ringen für die praktische Durchsetzung ihrer Rechte profitiert. Aber jetzt müssen wir beobachten, wie diese historischen Errungenschaften aktiv angegriffen werden."  

Dass dies vor den Toren Europas nicht halt macht, zeigt die Entwicklung in Ungarn. "Wir erleben eine einmalige Hasspropaganda gegen alle zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen, die sich auch kritische Äußerungen zur Politik der Regierung erlauben. Amnesty in Ungarn und viele andere zivilgesellschaftliche Organisationen werden als 'ausländische Agenten', 'Spione', 'Staatsfeinde' und 'Verräter' diffamiert und stigmatisiert", berichtet die Direktorin der ungarischen Amnesty-Sektion, Júlia Iván. Seit Juni 2017 gibt es in Ungarn unter anderem ein neues NGO-Gesetz, das Organisationen, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten, dazu verpflichtet, sich als "vom Ausland gefördert" zu melden und eine Vielzahl von  Verpflichtungen zu erfüllen. Am Donnerstag, den 7. Dezember 2017, entschied die Europäische Kommission, wegen des NGO-Gesetzes ein Gerichtsverfahren gegen Ungarn einzuleiten.

"Das ungarische NGO-Gesetz stellt eine Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit  dar, und die damit einhergehende Stigmatisierung ist eine Gefahr für unsere zivilgesellschaftliche Arbeit. Amnesty geht gemeinsam mit über 20 anderen Organisationen vor Gericht gegen das Gesetz vor, und wir werden nicht aufgeben, bis alle nationalen und internationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind", so Iván weiter. "Die ungarische Zivilgesellschaft hofft darauf, dass Deutschland und die anderen europäischen Staaten uns solidarisch beistehen, um diesem Alptraum ein Ende zu machen, in dem Menschenrechte mit Füßen getreten werden."

"Menschenrechtsverteidiger bilden das Rückgrat der Freiheit: Wenn ihre Stimmen zum Schweigen gebracht werden, leben ganze Gesellschaften in einem Klima der Angst und Willkür. Jetzt gilt es, diejenigen zu schützen, die weltweit friedlich diese universellen Rechte verteidigen und zu oft alleine mächtigen Staatsapparaten und bewaffneten Gruppierungen gegenüber stehen", sagt Beeko. "Hier ist auch die deutsche Regierung gefragt, die internationalen Verpflichtungen aller Länder einzufordern, auf die Stärkung internationaler Institutionen hinzuwirken und Menschenrechtsverletzungen deutlich zu adressieren. Der Einsatz für Menschenrechtverteidiger wird im nächsten Jahr einen der weltweiten Arbeitsschwerpunkte von Amnesty International darstellen." In einem kürzlich veröffentlichten Bericht dokumentiert Amnesty Fälle, in denen Aktivisten rund um den Globus drangsaliert, gefoltert und getötet wurden.

Aktuelle Berichte zum Thema sowie weitere Materialien finden Sie unter http://bit.ly/AmnestyTagderMenschenrechte2017.

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