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Racial Profiling ist untersagt
Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden in der Silvesternacht in Köln stellt einen Verstoß gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot dar. Amnesty fordert eine unabhängige Untersuchung.
Zum Einsatz der Polizei äußert sich Alexander Bosch, Experte für Polizei und Anti-Rassismus bei Amnesty International in Deutschland:
"Die öffentliche Sicherheit zu wahren, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Polizei. Dieser Aufgabe ist die Polizei Köln in der Silvesternacht 2016 durch verstärkte Präsenz nachgekommen, um eine Wiederholung der menschenverachtenden Übergriffe von Silvester 2015 zu verhindern.
Gleichzeitig ist es auch Aufgabe der Polizei, Menschen vor Diskriminierung zu schützen – und diese Aufgabe hat die Polizei Köln ignoriert. Hunderte Menschen sind allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten nordafrikanischen Herkunft eingekesselt und kontrolliert worden. Das wichtigste Entscheidungskriterium der Polizisten ist das Merkmal der angenommenen Herkunft gewesen: Jeder Mensch, den die Beamten für einen Nordafrikaner gehalten haben, wurde in einen separaten Bereich geführt, viele von ihnen mussten dort laut Medienberichten stundenlang ausharren. Bei dem Einsatz der Polizei Köln handelt es sich also um einen eindeutigen Fall von Racial Profiling. Damit hat die Polizei gegen völker- und europarechtliche Verträge und auch gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot verstoßen.
Amnesty International fordert, dass das Vorgehen der Kölner Polizei in der Silvesternacht 2016 von einer unabhängigen Stelle kritisch untersucht wird. Racial Profiling ist eine Menschenrechtsverletzung und keine geeignete Maßnahme eines Rechtsstaats, um öffentliche Sicherheit herzustellen. Der Fall Köln zeigt, dass es notwendig ist, die Polizei daran zu erinnern, dass es auch zu ihren Aufgaben gehört, die Rechte von Minderheiten zu schützen und nicht, sie zu diskriminieren."