Kampagne "Stop Folter"
Amnesty-Mitglieder in Marokko demonstrieren im April 2015 gegen Folter
© Amnesty International
19. Mai 2015 - Die marokkanischen Behörden haben versprochen, der Folter ein Ende zu bereiten. Doch dieses Versprechen wird von Straflosigkeit überschattet. Dies dokumentiert der aktuelle Amnesty-Bericht "Shadow of Impunity: Torture in Morocco and Western Sahara" (PDF, englisch, 143 Seiten).
Nach wie vor gibt es regelmäßig Berichte über Folter und andere Misshandlungen in Marokko und der Westsahara. Während nur wenige Staatsbedienstete wegen Folter vor Gericht gestellt werden, laufen Überlebende Gefahr, wegen "Falschaussage" oder auf der Grundlage von Diffamierungsgesetzen zu Gefängnisstrafen verurteilt zu werden, wenn sie offen Foltervorwürfe erheben.
Folter kann in aller Öffentlichkeit direkt nach dem Moment der Festnahme stattfinden, hinter den getönten Fensterscheiben der Fahrzeuge von Sicherheitskräften oder auf Polizeistationen. Zu den Opfern gehören Protestierende, Aktivistinnen und Aktivisten sowie Personen, die des Terrorismus oder allgemeiner Straftaten verdächtigt werden. Da die Gerichte auf Aussagen angewiesen sind, die bei polizeilichen Vernehmungen gemacht werden, liegt ihnen viel daran, um jeden Preis ein "Geständnis" zu erhalten.
Folter in Zahlen
173 – Anzahl der dokumentierten Fälle von Folter und anderen Misshandlungen im neuen Bericht von Amnesty International 21 – Jahre sind vergangen, seit Marokko das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert hat 8 – Anzahl der Personen, die seit Mai 2014 in Marokko wegen Vorwürfen wie "verleumderischer Anschuldigung", "Falschaussage", "öffentlicher Beleidigung" und "Diffamierung" strafrechtlich verfolgt wurden, nachdem sie sich über Folter beklagt oder diese gemeldet hatten 5 – Länge der Haftstrafe in Jahren, die eine Verurteilung aufgrund "verleumderischer Anschuldigungen" wegen Folter einbringen kann 1 – Anzahl der von Amnesty International dokumentierten Fälle, in denen ein Urteil aufgehoben und die verurteilte Person aus dem Gefängnis entlassen wurde, nachdem sich herausgestellt hatte, dass das Urteil auf einem durch Folter erzwungenen Geständnis beruhte 1 – Anzahl der Folteropfer in den von Amnesty International dokumentierten Fällen, deren medizinische Untersuchung auch eine Untersuchung psychischer Schäden oder Traumata aufgrund von Folter beinhaltete 0 – Anzahl marokkanischer Staatsbediensteter, die wegen Folter in den "bleiernen Jahren" (1956-1999) verurteilt wurden
Foltermethoden in Marokko
Es wurden u.a. folgende Foltermethoden dokumentiert:
• Aufhängen in der schmerzhaften "Brathähnchen-Position", bei der die Opfer in gekrümmter Haltung mit dem Rücken nach unten an Knien und Handgelenken an einer Stange aufgehängt werden, was zu einen enormen Druck auf Knien und Schultern sorgt (wird auch als "Papageienstange" bezeichnet) • Elektroschocks • Entkleiden der Opfer in Verbindung mit anderen Formen von Misshandlung und sexueller Erniedrigung • Zufügen von Verbrennungen durch Zigaretten • Vergewaltigung mit Objekten wie Glasflaschen oder Stöcken
Zu den gängigsten Methoden von Folter und anderen Misshandlungen gehören:
• Schläge • Wiederholtes Schlagen auf Kopf und Ohren • Erzwungenes Knien über einen längeren Zeitraum, häufig mit verbundenen Augen • Androhung von Gewalt, darunter Vergewaltigung mit Objekten
Versäumnisse der Behörden
Indem sie zulassen, dass Folter und andere Misshandlungen straffrei bleiben, verstoßen die marokkanischen Behörden gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen. Insbesondere gegen die Verpflichtungen, die in den folgenden, von Marokko unterzeichneten Abkommen festgelegt sind:
• Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte • UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe • Fakultativprotokoll des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe • UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau • UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes