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Sudan: Meriam Yehya Ibrahim nach internationalem Druck frei!
Meriam Yehya Ibrahim
© AFP/Getty Images
23. Juni 2014 – Die Freilassung von Meriam Yehya Ibrahim ist ein erster Schritt zur Wiedergutmachung des grausamen Unrechts, das der jungen Frau angetan wurde. Die Christin war wegen ihres Glaubens zum Tode verurteilt worden. Zusätzlich waren wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs 100 Peitschenhiebe gegen sie verhängt worden.
Meriam Yehya Ibrahim wurde am Montag aus dem Frauengefängnis der Stadt Omdurman entlassen, nachdem ein Berufungsgericht ihre Freilassung und die Aufhebung der Urteile verfügt hatte. Sie ist jetzt bei ihrem Ehemann und ihren beiden Kindern.
"Die heutige Entscheidung ist ein kleiner Schritt, um das Unrecht, das Meriam Yehya Ibrahim angetan wurde, wiedergutzumachen", so Sarah Jackson, stellvertretende Regionaldirektorin bei Amnesty International. "Sie hätte allerdings erst gar nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Meriam wurde zum Tode verurteilt, als sie im achten Monat schwanger war, für etwas, das kein Verbrechen sein darf. Zudem verstieß ihre grausame Behandlung, unter anderem die Fesselung mit Ketten, gegen internationale Menschenrechtsabkommen".
Über eine Million Menschen hatten sich mit Amnesty International für die sofortige und bedingungslose Freilassung von Meriam Yehya Ibrahim eingesetzt.
"Amnesty International möchte sich bei allen bedanken, die ihren Beitrag zu diesem massiven Protest geleistet haben", sagte Sarah Jackson. "Ihre Briefe haben den sudanesischen Behörden gezeigt, dass Menschen auf der ganzen Welt entsetzt darüber waren, was Meriam angetan wurde".
"Amnesty International wird weiterhin auf die sudanesischen Behörden einwirken, Gesetze abzuschaffen, die Entscheidungen in Glaubensfragen und außerehelichen Geschlechtsverkehr unter Strafe stellen, damit niemand im Sudan das Gleiche durchleben muss wie Meriam. Amnesty International fordert die sudanesischen Behörden außerdem auf, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen – als ersten Schritt hin zur völligen Abschaffung der Todesstrafe".