Erneut Hunderte Ägypter zum Tode verurteilt
30. April 2014 - Amnesty International warnt vor gravierenden Mängeln in Ägyptens Strafjustizsystem. Am Montag hatte ein Gericht in El Minya, Nord-Ägypten, die Todesurteile gegen 37 Menschen bekräftigt, in 491 Fällen lebenslange Haft verhängt und ein Verfahren zur Verhängung der Todesstrafe gegen weitere 683 Menschen eingeleitet.
"Die Gerichtsentscheidungen zeigen erneut, wie willkürlich und selektiv Ägyptens aktuelles Strafjustizsystem funktioniert. Das Gericht hat grundsätzliche Prinzipien eines gerechten Gerichtsverfahrens missachtet und seine Glaubhaftigkeit gänzlich verloren. Es ist an der Zeit, dass die ägyptischen Behörden zugeben, dass das aktuelle System weder gerecht noch unabhängig oder unparteiisch ist", sagte Hassiba Hadj Sahrauoi, stellvertretende Direktorin der Abteilung Mittlerer Osten und Nordafrika von Amnesty International.
"Ägyptens Judikative riskiert, ein Teil der repressiven Maschinerie der Behörden zu werden, indem sie Todesstrafen und lebenslange Haft am Fließband verhängt."
"Das Urteil darf nicht bestehen bleiben – der Schuldspruch der 37 zum Tode und 491 zu lebenslanger Haft Verurteilten muss aufgehoben werden. Für alle Angeklagten muss es faire Wiederaufnahmeverfahren unter Ausschluss der Todesstrafe geben."
Die 528 Angeklagten werden beschuldigt, ein Attentat auf eine Polizeistation im August 2013 begangen zu haben und Mitglieder der verbotenen Muslimbruderschaft zu sein. Ihre Verurteilung erfolgte nach einem hochgradig ungerechten Gerichtsprozess, in dem der Richter weder Beweismaterial prüfte noch ein Kreuzverhör von Zeugen durch die Verteidigung zuließ.
Angeklagte und Verteidiger wurden von der zuvor stattgefundenen Sitzung am 14. März ausgeschlossen, in welcher das Gericht andeutete, die 528 Personen zum Tode zu verurteilen.
Am Montag überwies eben dieses Gericht weitere 683 Todesstrafen-Fälle an Ägyptens Großmufti, der nach ägyptischem Gesetz alle Todesurteile bestätigen muss, bevor das Gericht diese formell aussprechen darf. Unter ihnen ist auch Mohamed Badie, der oberste Führer der Muslimbruderschaft. Die Angeklagten wurden des Mordes, versuchten Mordes, der Brandlegung in einem Polizeirevier, der Zugehörigkeit zu einer verbotenen Gruppierung und der Teilnahme an einer Versammlung mit der Absicht, eines der genannten Verbrechen zu begehen, schuldig gesprochen. Auch dieser Gerichtsprozess war in höchstem Maße ungerecht, wie der Amnesty Delegierte berichtete, der im Gerichtssaal anwesend war.
Amnesty lehnt Todesstrafe unter jeglichen Umständen ab und betrachtet sie als höchst grausame, entwürdigende und unmenschliche Bestrafung.
Setzen Sie sich hier dafür ein, dass die 683 Todesurteile aufgehoben werden!