Aktuell 07. September 2012

Todesstrafe: Die Position von Amnesty International

Staatliches Töten ist keine angemessene Antwort auf Mord und Kriminalität. Wo sich der Staat zum Richter über Leben und Tod aufschwingt, nimmt nicht Gerechtigkeit ihren Lauf, sondern es wird Rache und Vergeltung geübt. Die Botschaft von Amnesty International lautet deshalb unmissverständlich: Eine Regierung kann nicht gleichzeitig die Menschenrechte achten und die Todesstrafe verhängen.

Amnesty International fühlt mit den Opfern von Gewaltverbrechen und ihren Angehörigen. Die Menschenrechtsorganisation erkennt selbstverständlich auch das Recht und die Verantwortung von Staaten an, Straftatverdächtige vor Gericht zu stellen. Gleichwohl wendet sich Amnesty International stets und ohne Vorbehalt gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere eines Verbrechens, der Schuld oder Unschuld des Verurteilten oder der Hinrichtungsmethode.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt.

Diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in den Artikeln 3 und 5 verankert. Zur Einhaltung dieser Erklärung haben sich alle UN-Mitgliedstaaten verpflichtet. Die Todesstrafe ist wie die Folter ein nicht zu rechtfertigender Eingriff des Staates in die unverletzlichen Rechte des Individuums. Nach Überzeugung von Amnesty International darf staatliches Strafhandeln Leben und Würde des Menschen nicht antasten.

Nur ein kategorisches Verbot der Todesstrafe bringt die Idee zum Ausdruck, dass menschliches Leben das höchste Rechtsgut ist.

Die Befürworterinnen und Befürworter der Todesstrafe unterstellen, dass von der Todesstrafe ein größerer Abschreckungseffekt ausginge als von anderen Strafen. Sie berufen sich auf das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden, das für schwerste Verbrechen Vergeltung verlange. Andere meinen, die Sicherheit einer Gesellschaft und die Autorität des Staates könnten nur durch das Recht, über menschliches Leben verfügen zu können, gewahrt werden.

Wenn man sich jedoch mit diesen Argumenten und anderen Begründungen auseinandersetzt, die Regierungen für ihr Festhalten an der Todesstrafe anführen, so stellt man fest, dass sie entweder von der Praxis längst widerlegt worden sind oder Maßstäben der Logik beziehungsweise einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der "Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe" der deutschen Amnesty-Sektion:

Argumente Pro & Kontra Todesstrafe / Zusammenfassung (PDF)

Argumente Pro & Kontra Todesstrafe / detailliert (PDF)

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