MitarbeiterInnen von Ai Weiwei freigelassen
Ai Weiwei (rechts) mit seinem Freund Wen Tao
© Privat
25. Juni 2011 - MitarbeiterInnen von Ai Weiwei, die gemeinsam mit dem chinesischen Künstler dem Verschwindlassen zum Opfer gefallen waren, sind nach heutigen Medienberichten ebenfalls nicht mehr in Haft.
Wen Tao, Hu Mingfen and Liu Zhenggang sollen am späten Donnerstagabend oder Freitagmorgen freigelassen worden sein, nachdem Ai Weiwei und sein Cousin bereits kurz zuvor von den chinesischen Behörden auf freien Fuß gesetzt worden waren. Ihre Familien waren weder über ihren Aufenthaltsort noch über den Grund für ihre Inhaftierung in Kenntnis gesetzt worden.
"Diese Freilassungen sind ein Schritt in die richtige Richtung und großartig für die Freigelassenen, aber es ist jetzt besonders wichtig, dass die internationale Gemeinschaft weiterhin für die vielen Menschen eintritt, die weniger bekannt sind. Denn ihre Situation ist nach wie vor Besorgnis erregend", so Catherine Baber, die stellvertretende Leiterin der Asienabteilung von Amnesty International.
Neben Ai Weiwei und seinen MitarbeiterInnen und GeschäftspartnerInnnen sind seit Februar mindestens 130 AktivistInnen, RechtsanwältInnen, BloggerInnen und andere NetzaktivistInnen inhaftiert, drangsaliert oder in ihren eigenen Wohnungen eingesperrt worden. Einige gelten seitdem als "verschwunden".
Viele engagierte BürgerInnen, wie der in Guangdong ansässige Rechtsanwalt Tang Jingling, befinden sich nach wie vor Haft. Der Anwalt wird seit dem 22. Februar 2011 vermisst und soll sich wegen "Anstiftung zu subversiven Handlungen" in Gewahrsam befinden. Tang Jingling hat ArbeiterInnen vertreten, die allein deshalb inhaftiert wurden, weil sie gegen schlechte Arbeitsbedingungen und unbezahlte Arbeit protestierten.
FreundInnnen des Juristen gehen davon aus, dass die Behörden ihn in einem Schulungszentrum der Regierung in der Stadt Panyu in Guangdong festhalten.
Auch die Netzaktivistin Liang Haiyi befindet sich weiterhin in Gewahrsam. Nach vorliegenden Informationen wurde sie am 19. Februar in der im Norden des Landes gelegenen Stadt Harbin von der Polizei festgenommen, weil sie Videos und Informationen über die "Jasmin-Revolution" im Internet veröffentlicht hatte. Ihre Rechtsanwältin hat bestätigt, dass die Netzaktivistin unter dem Verdacht der "Subversion der Staatsmacht" inhaftiert ist.
Das derzeitige Vorgehen der Behörden gegen DissidentInnen wurde wahrscheinlich durch die Furcht der Regierung vor einer "Jasmin-Revolution", ähnlich der Bewegungen im Nahen Osten und Nordafrika, ausgelöst.
Ai Weiwei wurde am 22. Juni aus der Haft entlassen, sein Cousin und Fahrer einen Tag später. Beide Männer stehen offenbar unter Beobachtung durch die Polizei. Die Behörden haben hingegen öffentlich lediglich erklärt, dass Ai Weiwei die Hauptstadt Peking nicht verlassen darf, aber nicht unter Hausarrest steht. Er muss sich zudem unverzüglich bei der Polizei melden, wenn er dazu aufgefordert wird.
Ai Weiwei hat einige informelle Gespräche mit JournalistInnen geführt, aber erklärt, er dürfe weder Interviews geben, noch Twitter oder andere soziale Medien nutzen.
Hong Lei, Sprecher des chinesischen Außenministeriums, hat erläutert, dass die Einschränkungen gegen Ai Weiwei ein Jahr in Kraft blieben, solange die Ermittlungen gegen ihn noch anhängig seien.
Die chinesischen Behörden haben weder einen Haftbefehl vorgelegt noch Ai Weiwei unter Anklage gestellt. Die Behörden gaben lediglich bekannt, dass der Künstler Wirtschaftsdelikte "gestanden" habe.
"Da man Ai Weiwei keiner Straftat angeklagt hat, gehen wir davon aus, dass die gegen ihn verfügten Einschränkungen willkürlich sind. Sie beschneiden seine Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Bewegungsfreiheit und müssen aufgehoben werden", sagte Catherine Baber.