China: Chen Guangcheng ist frei!
Chen Guangcheng
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13. September 2010 - Der chinesische Menschenrechtsverteidiger Chen Guangcheng ist am 9. September 2010 nach Ablauf seiner vierjährigen Haftzeit aus dem Gefängnis entlassen worden. Amnesty International begrüßt seine Freilassung, macht aber deutlich: Chen Guangcheng hätte gar nicht erst zur Gefängnisstrafe verurteilt werden dürfen. Er ist in einem grob unfairen Prozess allein aufgrund seines legitimen Menschenrechtsengagements verurteilt worden. Die Haftbedingungen des Blinden waren katastrophal. Am 16. Juni 2007 befahlen die Gefängniswärter sechs Mithäftlingen, Chen Guangcheng zusammenzuschlagen. Er hatte sich geweigert, sich den Kopf kahl scheren zu lassen. Mit der Rasur sollte er für sein "ungehorsames Verhalten" bestraft werden. Ungehorsam, weil er bis darauf beharrte, sein Urteil beim Oberen Provinzgericht anzufechten. Nach der Misshandlung klagte Chen Guangcheng über Schmerzen. Medizinisch behandelt wurde er aber nicht. Um dagegen zu protestieren trat er in den Hungerstreik - ohne Erfolg.
Amnesty ist darüber besorgt, dass Chen Guangcheng auch nach seiner Entlassung unter strenger Bewachung durch die Behörden stehen könnte. Amnesty International wird den Fall weiter beobachten und wenn nötig, erneut aktiv werden.
Weitere Informationen
Chen Guangcheng: Eine Frau, ein Kind (Amnesty Journal Dezember 2007)
Urgent Action für Chen Guangcheng vom Juni 2007
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