Aktuell Syrien 18. Juni 2010

Drei Jahre Haft für syrischen Menschenrechtsverteidiger

Muhannad al Hassani

Muhannad al Hassani

23. Juni 2010 - Der syrische Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Muhannad al-Hassani ist am 23. Juni 2010 zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Amnesty International verurteilt diese Entscheidung und fordert seine sofortige und bedingungslose Freilassung.

Muhannad al-Hassani wurde bereits am 28. Juli 2009 festgenommen. Einige Tage davor war er vom Geheimdienst vorgeladen und über seine Aktivitäten als Menschenrechtsverteidiger und Prozessbeobachter vor dem Obersten Staatssicherheitsgericht verhört worden. Der Strafgerichtshof von Damaskus verurteilte Al-Hassani jetzt wegen der "Schwächung des Nationalgefühls" und der "Verbreitung falscher Informationen, die die Moral der syrischen Nation schwächen könnten".

Solch vage und allgemein gehaltene Vorwürfe benutzen die syrischen Behörden regelmäßig, um friedliche Kritiker und Menschen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, ins Gefängnis zu bringen.

Die Vorwürfe gegen al-Hassani waren erhoben worden, nachdem er über unfaire Verfahren gegen politische Gefangene vor dem Obersten Staatssicherheitsgericht und über einen Fall von Folter in Haft mit Todesfolge berichtet und mit Vertretern ausländischer Botschaften über Menschenrechte diskutiert hatte.

"Für seine Menschenrechtsaktivitäten genießt Muhannad al-Hassani internationale Anerkennung", sagte Malcolm Smart , Leiter des Regionalprogramms für den Mittleren Osten und Nordafrika bei Amnesty International. "Aber in Syrien wird er bestraft und verhaftet als wäre er ein Staatsfeind. Präsident Assad muss dringend einschreiten und die sofortige und bedingungslose Freilassung Mohannad al-Hassanis veranlassen. Alle Vorwürfe gegen ihn müssen unbedingt zurückgezogen werden. Er ist allein wegen seiner friedlichen Menschenrechtsaktivitäten verurteilt worden."

Parallel zu dem Gerichtsverfahren hatte die syrische Anwaltskammer ein offenbar politisch motiviertes Disziplinarverfahren gegen Muhannad al-Hassani eingeleitet. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, Vorsitzender einer nicht offiziell zugelassenen Menschenrechtsorganisation zu sein und falsche Informationen zu verbreiten, die dem Ruf des Landes im Ausland schadeten. Der Disziplinarausschuss der Anwaltskammer entschied am 10. November 2009, Muhannad al-Hassani die Zulassung als Anwalt lebenslänglich zu entziehen.

Muhannad al-Hassani ist Mitbegründer und Vorsitzender der syrischen Menschenrechtsorganisation Sawasiyah. Die Gründer der Organisation haben im Jahr 2004 die offizielle Zulassung beim Ministerium für soziale Angelegenheiten und Arbeit beantragt. Das Ministerium hat diesen Antrag nicht abgelehnt. Nach syrischem Recht muss das Ministerium, wenn es einen Antrag ablehnen will, dieses innerhalb von 60 Tagen tun, anderenfalls gilt der Antrag als angenommen, bzw. die Organisation als registriert.

Al-Hassani ist diesjähriger Preisträger des Martin Ennals Award, der seit 1993 von zehn führenden internationalen Menschenrechtsorganisationen an herausragende Verfechter der Menschenrechte vergeben wird. Jurymitglied Hans Thoolen beschreibt Muhannad al-Hassani als "außerordentlich mutigen Mann, der willkürlich und unter inakzeptablen Bedingungen dafür inhaftiert wurde, dass er den Rechtsstaat verteidigt". Die offizielle Preisübergabe soll am 15. Oktober 2010 in Genf stattfinden.

Fordern Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung des Menschenrechtsanwalts Muhannad al-Hassani!

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den syrischen Präsident Bashar al-Assad

  • Fordern Sie den syrischen Präsidenten auf, dafür Sorge zu tragen, dass Muhannad al-Hassani sofort und bedingungslos freigelassen wird, weil er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein wegen seiner legitimen Menschenrechtsarbeit in Haft ist. Bitte fordern Sie den syrischen Präsidenten auf, sicher zu stellen, dass alle Anklagepunkte gegen Muhannad al-Hassani fallen gelassen werden.
  • Drängen Sie den syrischen Präsidenten zu gewährleisten, dass Muhannad al-Hassani – so lange wie er im Gefängnis ist – nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird und dass er regelmäßigen und ungehinderten Zugang zu seiner Familie und einem Anwalt seiner Wahl erhält.

Schreiben Sie an den Präsident von Syrien

His Excellency
Bashar al-Assad
President
Presidential Palace
Al-Rashid Street
Damascus
Syria

Fax: 00963 11 332 3410
(Korrekte Anrede: Exzellenz)

Kopien an die Botschaft der Arabischen Republik Syrien:

Frau Abir Jarf
Geschäftsträgerin a.i.
Botschaftsrätin
Rauchstr. 25
10787 Berlin

Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de, press@syrianembassy.de, secretary@syrianembassy.de

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