Fordern Sie Schutz vor dem Verschwindenlassen!
Amnesty International ruft alle Regierungen auf, das "Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen" zu ratifizieren.
Amnesty International erinnert am 30. August 2009, dem "Internationalen Tag der Verschwundenen", an das Schicksal von Menschen, die entführt, verschleppt oder verhaftet wurden und an geheimen Orten ohne Kontakt zu Familie und Anwälten festgehalten werden.
Hundertausende Fälle ungelöst
Hunderttausende Fälle des "Verschwindenlassens" bleiben ungelöst, und jedes Jahr kommen neue Fälle hinzu. Das "Verschwindenlassen" wird immer noch von Regierungen genutzt, um politische Gegner zum Schweigen zu bringen und abweichende Meinungen zu unterdrücken, aber auch um ethnische, religiöse und politische Gruppen zu verfolgen. Das "Verschwindenlassen" ist eine besonders schwere Menschenrechtsverletzung, bei der die Betroffenen dem Schutz des Gesetzes entzogen werden. Die Geheimhaltung ist dabei ein wesentliches Element:
Die Identität der Täter bleibt ebenso unbekannt wie das Schicksal der Betroffenen.
Neue Konvention macht Hoffnung
Doch die internationale Staatengemeinschaft hat ein Werkzeug gegen dieses Verbrechen geschaffen. Das "Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen" könnte vieles ändern. Es verpflichtet die Staaten, das "Verschwindenlassen" als Straftat im nationalen Recht zu verankern, Zeugen zu schützen und mutmaßliche Täter strafrechtlich zu verfolgen. Sie müssen im eigenen Land vor Gericht gestellt werden, auch wenn die Tat in einem anderen Land begangen wurde, oder den Behörden eines anderen Landes bzw. einem internationalen Strafgerichtshof übergeben werden.
Das Übereinkommen verlangt die Einrichtung strenger Schutzmaßnahmen, um das "Verschwindenlassen" von Menschen in Gewahrsam zu verhüten. Es verpflichtet die Vertragsstaaten nach "verschwundenen" Menschen zu suchen und wenn diese nicht mehr am Leben sind, deren Leichnam aufzufinden und den Angehörigen zu übergeben. Die Angehörigen erhalten das Recht, informiert zu werden und können Entschädigungsansprüche geltend machen.
Damit dieser Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn zwanzig Staaten ratifiziert haben. Nigeria hat am 27. Juli 2009 als dreizehntes Land den Vertrag ratifiziert. Es fehlen noch sieben weitere Staaten. Amnesty International setzt sich für die Konvention ein und hält es für möglich, dass sie noch bis zum Ende des Jahres in Kraft treten kann.
Amnesty International ruft alle Regierungen auf, ein konkretes Datum zur Ratifizierung des Übereinkommens bekannt zu geben. Im Augenblick setzt sich Amnesty insbesondere bei den folgenden zehn Staaten für eine baldige Ratifizierung des Abkommens ein: Burundi, Kap Verde, Costa Rica, Libanon, Marokko, Pakistan, Paraguay, Portugal, Serbien und Osttimor.
Die 64. Sitzung der UN-Generalversammlung, die am 15. September 2009 in New York beginnt, bietet für eine Ratifizierung den geeigneten Rahmen.