Todesurteil wird überprüft
'Ali Hussain Sibat
© privat
Der oberste Gerichtshof in Riad, der Hauptstadt Saudi-Arabiens, hat das gegen einen libanesischen Staatsbürger verhängte Todesurteil nicht ratifiziert und ordnete eine Überprüfung des Urteils vom Gericht der ersten Instanz an. Der Libanese war wegen "Hexerei" verurteilt worden.
Appell an
KÖNIG
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty The King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: (00 966) 1 403 1185 (über Innenministerium)
INNENMINISTER
His Royal Highness, Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban
Human Rights Commission, P.O. Box 58889 King Fahad Road, Building No. 373
Riyadh 11515, SAUDI-ARABIEN
E-Mail: hrc@haq-ksa.org
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstraße 33-34, 10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: saudi-embassy-berlin@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Dezember 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich begrüße die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, das Urteil gegen ’Ali Hussain Sibat nicht zu ratifizieren, da ich die Todesstrafe unter allen Umständen ablehne.
-
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, festlegen, dass "die Todesstrafe nur für die schwerwiegendsten Verbrechen verhängt werden darf, also nur für vorsätzlich begangene Straftaten mit tödlichen oder anderen, sehr schwerwiegenden Konsequenzen". Das Gericht in Medina muss bei seiner Urteilsfindung wenigstens diese Garantien berücksichtigen.
- Ich fordere Sie auf, ’Ali Hussain Sibat umgehend und bedingungslos freizulassen, da er allein aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wurde.
Sachlage
’Ali Hussain Sibat, 46-jähriger Vater von fünf Kindern, war Moderator einer Fernsehshow des libanesischen Satellitensenders Sheherazade. In der Sendung beriet er Menschen in Lebensfragen und sagte ihnen die Zukunft voraus. Im Mai 2008 wurde er von Angehörigen der islamischen Religionspolizei Mutawa’een in der Pilgerstadt Medina festgenommen. Er war nach Saudi-Arabien gereist, um an einer muslimischen Pilgerreise teilzunehmen, der so genannten Umra. Nach einer Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne anwaltliche Vertretung oder sonstigen Rechtsbeistand wurde ’Ali Hussain Sibat von einem Gericht in Medina am 9. November 2009 zum Tode verurteilt. Amnesty International befürchtet, dass er nur deshalb verurteilt worden ist, weil er friedlich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatte.
Im Januar 2010 ließ das Berufungsgericht in Mekka die gegen sein Todesurteil eingelegten Rechtsmittel zu. Das Gericht argumentierte, dass es ein voreiliger Urteilsspruch gewesen sei. Das Berufungsgericht ordnete an, dass alle Vorwürfe gegen ’Ali Hussain Sibat belegt werden müssten. Falls er die Tat wirklich begangen haben sollte, müsse ihm die Möglichkeit gegeben werden, Reue zu zeigen und Buße zu tun. Am 10. März jedoch bestätigte ein Gericht in Medina das Todesurteil. In einer Erklärung der Richter hieß es, dass ’Ali Hussain Sibat die Verurteilung zum Tode verdiene, da er über mehrere Jahre hinweg öffentlich vor Millionen von Zuschauern "Hexerei" betrieben habe und demnach als ein Ungläubiger anzusehen sei. Das Berufungsgericht in Mekka erhielt das Urteil aufrecht und übergab es dem Obersten Gerichtshof zur Ratifizierung.
Der Oberste Gerichtshof ratifizierte das Todesurteil jedoch nicht, mit der Begründung, es sei nicht angemessen, weil kein Beweis vorlag, dass andere Personen durch die Aktivitäten von ’Ali Hussain Sibat geschädigt worden seien. Er ordnete die Überprüfung des Falls durch das Gericht in Medina an, das ihn zuerst verurteilt hatte und das mit neuen RichterInnen eine Umwandlung der Todesstrafe von ’Ali Hussain Sibat und seine Ausweisung in den Libanon erwägen soll.
[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]
’Ali Hussain Sibats Anwalt im Libanon geht davon aus, dass sein Mandant verhaftet wurde, weil Mitglieder der Mutawa’een ihn aus seiner Fernsehshow kannten. ’Ali Hussain Sibat wurde während seiner Vernehmung versichert, dass er nach wenigen Wochen wieder freigelassen würde, wenn er schriftlich darlege, wie er seinen Lebensunterhalt verdient. Dieses Dokument wurde dann aber dem Gericht als "Geständnis" vorgelegt und als Beweismittel gegen ihn verwandt.
Ein weiterer Mann wurde im Juli 2009 von einem Gericht in Ha’il in Verbindung mit "Hexerei" wegen "Apostasie" zum Tode verurteilt. Auch ihm könnte noch die Hinrichtung drohen. In Saudi-Arabien ist der Strafbestand der "Hexerei" nicht definiert. In der Vergangenheit wurde er häufig missbraucht, um Menschen für die legitime Wahrnehmung ihrer Menschenrechte auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit zu bestrafen. Die Kriminalisierung der Apostasie ist mit der in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieften Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit unvereinbar.
Mindestens 158 Personen wurden 2007 in Saudi-Arabien hingerichtet. 2008 waren es wenigstens 102 Personen. Im Jahr 2009 wurden 69 Hinrichtungen durchgeführt, fast 20 davon an ausländischen Staatsangehörigen. Seit Beginn des Jahres 2010 wurden bereits mindestens 22 Personen hingerichtet. In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für ein breites Spektrum von Verbrechen verhängt, einschließlich solcher, die nicht zum Tode einer Person geführt haben. Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für einen fairen Prozess. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden, und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens gegen sie informiert. Zudem sind Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten Geständnissen zulässig.
Die Behörden in Saudi-Arabien haben 2009 sehr viele Menschen unter dem Vorwurf der "Hexerei" inhaftiert und diese Praxis wurde auch im laufenden Jahr fortgesetzt. Viele wurden von der islamischen Religionspolizei Mutawa’een verhaftet, deren offizielle Bezeichnung "Behörde für die Förderung der Tugend und die Vermeidung des Lasters" ist. Die letzte nachweisbare Hinrichtung wegen "Hexerei" war die des Ägypters Mustafa Ibrahim am 2. November 2007. Der Apotheker war der "Apostasie" für schuldig befunden worden, weil er angeblich einen Zauber angewendet habe, um ein Ehepaar zu trennen.
Amnesty International weist in einem Bericht aus dem Jahr 2008 über die Todesstrafe in Saudi-Arabien auf deren häufige Anwendung und die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Exekutionen ausländischer Staatsangehörigen aus Entwicklungsländern hin.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
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Ich begrüße die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, das Urteil gegen ’Ali Hussain Sibat nicht zu ratifizieren, da ich die Todesstrafe unter allen Umständen ablehne.
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- Ich fordere Sie auf, ’Ali Hussain Sibat umgehend und bedingungslos freizulassen, da er allein aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wurde.
[APPELLE AN]
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The Custodian of the two Holy Mosques
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Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban
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Riyadh 11515, SAUDI-ARABIEN
E-Mail: hrc@haq-ksa.org
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstraße 33-34, 10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: saudi-embassy-berlin@t-online.de
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PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Welcoming the decision of the Supreme Court not to ratify the death sentence against 'Ali Hussain Sibat, given Amnesty International’s opposition to the death penalty in all circumstances;
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Reminding the authorities that the UN Safeguards guaranteeing protection of the rights of those facing the death penalty stipulate that "capital punishment may be imposed only for the most serious crimes, it being understood that their scope should not go beyond intentional crimes with lethal or other extremely grave consequences" and that the decision of the court in Madina due to retry the case must, as a minimum, ensure this safeguard is upheld;
- Calling on the authorities to release 'Ali Hussain Sibat immediately and unconditionally as he has been convicted solely for the peaceful exercise of his right to freedom of expression.