Afghanen droht Abschiebung

Acht afghanische Staatsangehörige, vier Frauen und vier Kinder zwischen vier und zehn Jahren, werden seit dem 16. November in der Abflughalle des Flughafens Kiew-Boryspil festgehalten. Ihnen droht die Abschiebung in die Vereinigten Arabischen Emirate und von dort nach Afghanistan.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT
Oleksandr Medvedko
Vul. Riznitska 13/15
01601 Kyiv
UKRAINE
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General)
Fax: (00 380) 44 280 2851

VORSITZENDER DES STAATLICHEN KOMITEES FÜR NATIONALITÄTEN UND RELIGION
Yurii Reshetnikov
Chair, State Committee for Nationalities and Religion
Vul. Volodymyrska
901025 Kyiv
UKRAINE
(korrekte Anrede: Dear Yurii Reshetnikov)
Fax: (00 380) 44 226 2339

LEITER DER GRENZSCHUTZBEHÖRDE
Mykola Lytvyn
Chairman
State Border Guard Service
Vul. Volodymyrska 26
01 034 Kyiv
UKRAINE
(korrekte Anrede: Dear Mykola Lytvyn)
Fax: (00 380) 239 8480

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER UKRAINE
I.E. Frau Nataliia Zarudna
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
Fax: 030-2888 7163
E-Mail: ukremb@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Ukrainisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Januar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Appellieren Sie an die Behörden, die acht AsylbewerberInnen (vier davon Kinder zwischen vier und zehn Jahren) nicht abzuschieben, bis ihre Asylanträge bearbeitet wurden.

  • Erinnern Sie die Behörden daran, dass die Ukraine die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 unterzeichnet hat, die den Status von Flüchtlingen darlegt, und daher Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen in kein Land abschieben darf, wo ihnen Folter, Todesstrafe oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

  • Fordern Sie die Behörden auf, den acht AsylbewerberInnen ein faires Asylverfahren zu gewähren, einschließlich einer gründlichen Prüfung ihres Anspruchs auf Rechtsmittel, und sie bis zum Abschluss des Verfahrens nicht abzuschieben.

Sachlage

Die acht AsylbewerberInnen landeten am 16. November mit einer Maschine aus Dubai in Boryspil und wollten nach Großbritannien weiterfliegen, wo Verwandten von ihnen bereits Asyl gewährt worden ist. Einige von ihnen geben an, bei einer Rückkehr nach Afghanistan Verfolgung befürchten zu müssen. Nachdem jedoch das britische Konsulat bestätigt hatte, dass die acht mit gestohlenen Visa unterwegs waren, wurde ihnen der Weiterflug nach London verwehrt. Ursprünglich sollten sie am 19. November um 14:00 Uhr mit einem Flug über Dubai nach Afghanistan abgeschoben werden. MitarbeiterInnen des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) war anfangs der Zugang zu den Frauen und Kindern am Flughafen verwehrt worden.

Ein Anwalt der Nichtregierungsorganisation "Centre for Legal Support", die Rechtshilfe anbietet, wandte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), um die Abschiebung der acht zu verhindern. Am 19. November um 13:30 Uhr, also eine halbe Stunde vor dem geplanten Abflug, rief der EGMR die ukrainische Regierung auf, die Gruppe nicht abzuschieben, bevor das Gericht eine Entscheidung zu diesem Fall getroffen hat. Erst schien es, als würde die Abschiebung trotzdem stattfinden. Auf der Website des ukrainischen Grenzschutzes hieß es jedoch, dass der Erste Steward sich geweigert habe, die AsylbewerberInnen an Bord zu nehmen, da sie sich störend verhielten und beständig verlangten, zu ihrer Familie nach Großbritannien reisen zu dürfen.

Daraufhin wurden sie in die Abflughalle des Flughafens gebracht, wo sie sich erstmals mit MitarbeiterInnen des UNHCR treffen und ihre Asylanträge für die Ukraine einreichen konnten. Seither dürfen sie jedoch die Abflughalle nicht verlassen. Die ukrainischen Behörden gewähren ihnen keinerlei Unterstützung. Nahrungsmittel, saubere Kleidung, Schlafgelegenheiten und andere grundlegende Güter erhielten die AsylbewerberInnen vom UNHCR.

Mittlerweile hat der EGMR seine "Übergangsmaßnahmen" zurückgezogen und die Ukraine aufgefordert, die AsylbewerberInnen nicht abzuschieben, da die Abschiebung über die Vereinigten Arabischen Emirate erfolgen soll. Amnesty International ist in ernster Sorge, dass die Grenzbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate den Asylantrag der acht AfghanInnen möglicherweise nicht aufnehmen und sie nach Afghanistan abschieben könnten. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben weder die UN-Flüchtlingskonvention noch das UN-Übereinkommen gegen Folter ratifiziert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das Völkerrecht schreibt vor, dass AsylbewerberInnen nur dann festgenommen werden sollten, wenn die Behörden die Notwendigkeit dieser Maßnahme nachweisen können. Die Festgenommen müssen umgehend einem Gericht vorgeführt werden und die Möglichkeit erhalten, gegen die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme Rechtsmittel einzulegen. Außerdem verpflichtet das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes die Vertragsstaaten, Kinder nur als letztmögliche Maßnahme und nur für den kürzesten möglichen Zeitraum festzuhalten. Das Übereinkommen schreibt außerdem vor, dass Asyl suchende Kindern entsprechender Schutz und humanitäre Unterstützung gewährt werden sollen, die den internationalen Standards entsprechen.

Die Ukraine hat bereits wiederholt die Rechte von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen verletzt und damit gegen die Verpflichtungen verstoßen, die sie im Rahmen internationaler Menschenrechts- und Flüchtlingsabkommen übernommen hat. Der Tschetschene Lema Susarov sollte mehrfach nach Russland abgeschoben werden, obwohl das UNHCR seinen Flüchtlingsstatus anerkannt hatte und ihm bei seiner Rückkehr Folter drohte. Am 28. Juli 2008 wurde er freigelassen und konnte nach Finnland ausreisen, wo ihm Asyl gewährt wurde (mehr dazu in UA-207/2007).

Am 4. und 5. März 2008 schoben die ukrainischen Behörden elf tamilische AsylbewerberInnen nach Sri Lanka ab, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten, unter anderem Folter und Misshandlung. Sechs der TamilInnen hatten in der Ukraine die Anerkennung als Flüchtlinge beantragt, wurden jedoch abgeschoben, ohne dagegen Rechtsmittel einlegen zu können.

Die jüngste Abschiebung fand am 2. September statt. Die sechs Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo waren am 31. August am Flughafen Boryspil angekommen und wurden abgeschoben, obwohl einer von ihnen Berichten zufolge deutlich gemacht hatte, dass er in der Ukraine Asyl beantragen wolle.