Weitere Hinrichtungen verhindern!
Simulierte Hinrichtung.
© Amnesty International
Die indonesischen Behörden ließen am 18. Januar 2015 sechs Personen durch ein Exekutionskommando erschießen. Nun sind neun weitere Personen unmittelbar von der Hinrichtung bedroht.
Appell an
PRÄSIDENT
H. E. Joko Widodo
Istana Merdeka, Jakarta Pusat 10110, INDONESIEN
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 62) 21 386 4816 oder (00 62) 21 344 2233
E-Mail: ppid@setkab.go.id
Twitter: jokowi_do2
GENERALSTAATSANWALT
H. M. Prasetyo
Jl. Sultan Hasanuddin No. 1, Jakarta Selatan
Jakarta 12160, INDONESIEN
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 62) 21 722 1269 oder (00 62) 21 725 0213
E-Mail: humas_puspenkum@yahoo.co.uk
Sende eine Kopie an
STAATSSEKRETÄR
Prof. Dr. Pratikno
Gedung Sekretariat Negara RI
Sayap Timur Lantai 3
Jalan Veteran III No. 10
Jakarta Pusat
INDONESIEN 10110
Fax: (00 62) 21 345 6189
E-Mail: dumas@setneg.go.id
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: info@indonesian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stoppen Sie unverzüglich alle Vorbereitungen für die Hinrichtung weiterer zum Tode verurteilter Häftlinge.
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Bitte verhängen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe, und wandeln Sie alle Todesurteile in Haftstrafen um.
- Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es keinen hinreichenden Nachweis dafür gibt, dass die Todesstrafe eine höhere Abschreckung vor Verbrechen bietet als andere Strafen und dass die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indonesien globalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderläuft und einen Rückschritt für das Land darstellt.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to immediately halt plans to carry out any executions.
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Calling on them to establish a moratorium on all executions with a view to abolishing the death penalty and to commute all death sentences to terms of imprisonment.
- Pointing out that there is no convincing evidence that the death penalty deters crime more effectively than other punishments and that the decision to resume executions has set Indonesia against the global trend towards abolition of the death penalty and the country's own progress in this area.
Sachlage
Rani Andriani (auch bekannt als Melisa Aprilia), Daniel Enemuo, Ang Kiem Soei, Tran Thi Bich Hanh, Namaona Denis und Marco Archer Cardoso Moreira wurden am 18. Januar kurz nach Mitternacht durch ein Exekutionskommando hingerichtet. Sie alle waren wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden. Fünf von ihnen wurden auf der Insel Nusa Kambangan hingerichtet, die Vietnamesin Tran Thi Bich Hanh wurde im Regierungsbezirk Boyolali in Zentral-Java exekutiert.
Amnesty International befürchtet weitere Hinrichtungen. Die indonesische Regierung hat im Dezember 2014 bekanntgeben, dass für 2015 die Hinrichtung von 20 Personen angesetzt ist. Mindestens elf Personen sind unmittelbar von einer Hinrichtung bedroht, nachdem ihre Gnadengesuche an Präsident Joko Widodo im Dezember 2014 und im Januar 2015 abgelehnt wurden. Zu ihnen gehören laut Generalstaatsanwaltschaft die indonesischen Staatsangehörigen Syofial (auch bekannt als Iyen bin Azwar), Harun bin Ajis und Sargawi alias Ali bin Sanusi, die australischen Staatsangehörigen Myuran Sukumaran und Andrew Chan, der ghanaische Staatsangehörige Martin Anderson (auch bekannt als Belo), der indonesische Staatsangehörige Zainal Abidin, der Nigerianer Raheem Agbaje Salami und der brasilianische Staatsangehörige Rodrigo Gularte. Sie waren wegen Mordes oder wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden. Im Fall von zwei weiteren zum Tode Verurteilten wurden die Gnadengesuche abgelehnt.
Todesurteile werden in Indonesien durch Erschießen vollstreckt. Die Todeskandidat_innen werden entweder im Stehen oder im Sitzen und mit einer Augenbinde oder einer Kapuze über dem Kopf hingerichtet. Das Erschießungskommando besteht aus zwölf Personen mit Gewehren, von denen drei mit scharfer und neun mit unscharfer Munition geladen sind. Die Distanz zwischen den Todeskandidat_innen und dem Erschießungskommando beträgt in der Regel fünf bis zehn Meter.
Hintergrundinformation
Über die Gefangenen, denen unmittelbar die Hinrichtung droht, liegen folgende Informationen vor:
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Die Indonesier Syofial (auch bekannt als Iyen bin Azwar), Harun bin Ajis und Sargawi (auch bekannt als Ali bin Sanusi) wurden im November 2001 vom Bezirksgericht Bangko wegen Mordes an sieben Angehörigen einer indigenen Gemeinsaft (Suku Anak Dalam) im Bezirk Merangin in der Provinz Jambi zum Tode verurteilt.
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Die Australier Myuran Sukumaran und Andrew Chan wurden im Februar 2006 vom Bezirksgericht Denpasar wegen des Versuchs, 2005 mehr als acht Kilogramm Heroin nach Australien zu schmuggeln, zum Tode verurteilt.
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Der Ghanaer Martin Anderson (auch bekannt als Belo) wurde im Juni 2004 vom Bezirksgericht Süd-Jakarta zum Tode verurteilt, nachdem er im November 2003 in Jakarta des Besitzes von 50 Gramm Heroin überführt worden war.
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Der Indonesier Zainal Abidin war im September 2001 vom Bezirksgericht Palembang wegen Schmuggels von 58,7 Kilogramm Marihuana ursprünglich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Im Dezember 2001 verurteilte ihn das Hohe Gericht in Palembang jedoch zum Tode.
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Raheem Agbaje Salami, ein nigerianischer Staatsbürger, war ursprünglich im April 1999 vom Bezirksgericht Surabaya wegen des Schmuggels von 5,3 Kilogramm Heroin nach Indonesien im September 1998 am Flughafen Juanda in der Provinz Ost-Java zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Mai 2006 verurteilte ihn der Oberste Gerichtshof jedoch zum Tode. Er konnte somit kein Rechtsmittel gegen das Todesurteil bei einem höherinstanzlichen Gericht einlegen. Dieses Recht wird jedoch in den Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht (Anhang zu Resolution 1984/50 des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen, angenommen am 25. Mai 1984), garantiert.
- Der Brasilianer Rodrigo Gularte wurde im Februar 2005 vom Bezirksgericht Tangerang wegen des Schmuggels von sechs Kilogramm Heroin nach Indonesien am Flughafen Cengkareng in der Provinz Banten zum Tode verurteilt. Laut Angaben seines Rechtsbeistands leidet er an paranoider Schizophrenie und war nicht in der Lage, seinen Fall und dessen Konsequenzen mit seinem Anwalt zu besprechen. Das Völkerrecht und internationale Standards für die Verhängung der Todesstrafe legen eindeutig fest, dass Personen, die an einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leiden, nicht zum Tode verurteilt bzw. hingerichtet werden dürfen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die geistige Behinderung oder Krankheit zum Tatzeitpunkt bestand oder erst festgestellt wurde, nachdem die Person zum Tode verurteilt worden war.
Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), dessen Vertragsstaat Indonesien ist, garantiert wird. Darüber hinaus heißt es in Artikel 6(6) des IPbpR: "Keine Bestimmung dieses Artikels darf herangezogen werden, um die Abschaffung der Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern". In einer allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Umsetzung des Paktes überwacht, zu Artikel 6 des IPbpR heißt es, dass Artikel 6 sich "allgemein auf die Abschaffung [der Todesstrafe] in einer Weise bezieht, die sehr nahe legt, dass die Abschaffung wünschenswert ist" und dass "alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe als Fortschritt im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf Leben betrachtet werden sollten".
Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab und unterstützt ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wie es seit 2007 in fünf Resolutionen der UN-Generalversammlung gefordert wird. Insgesamt haben sich 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Von 41 Staaten im asiatisch-pazifischen Raum haben bisher 17 die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere zehn führen sie in der Praxis nicht mehr durch, und Fidschi wendet sie nur noch bei außerordentlichen militärischen Verbrechen an.