Unmittelbar drohende Hinrichtung

Grafik mit dem Slogan: "Nein zur Todesstrafe!"

Die indonesische Regierung hat die Namen von sechs zum Tode verurteilten Häftlingen bekannt gegeben. Ihnen droht unmittelbar die Hinrichtung. Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, dass die Hinrichtungen noch vor Ende dieses Monats vollstreckt werden.

Appell an

PRÄSIDENT
H. E. Joko Widodo
Istana Merdeka
Jakarta Pusat 10110
INDONESIEN
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 62) 21 386 4816 oder (00 62) 21 344 2233
E-Mail: ppid@setkab.go.id

GENERALSTAATSANWALT
H. M. Prasetyo
Jl. Sultan Hasanuddin No. 1
Jakarta Selatan
Jakarta 12160
INDONESIEN
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 62) 21 722 1269 oder (00 62) 21 725 0213
E-Mail: humas_puspenkum@yahoo.co.uk

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER INDONESISCHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Hafid Abbas
Jl. Latuharhari No. 4B
Menteng
Jakarta Pusat 10310
INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 392 5227

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: info@indonesian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Februar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie unverzüglich alle Vorbereitungen für die Hinrichtung der sechs Häftlinge.

  • Bitte verhängen Sie ein Hinrichtungsoratorium, als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe, und wandeln Sie alle Todesstrafen in Haftstrafen um.

  • Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indonesien globalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderläuft und einen Rückschritt für das Land darstellt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to immediately halt plans to execute the six death row prisoners.

  • Calling on them to establish a moratorium on all executions with a view to abolishing the death penalty and to commute all death sentences to terms of imprisonment.

  • Pointing out that the decision to resume executions has set Indonesia against the global trend towards abolition of the death penalty and the country’s own progress in this area.

Sachlage

Am 5. Januar teilte AK Basyuni, Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft für allgemeine Kriminalität, mit, dass seine Behörde nun sechs statt der bisher angegebenen fünf Häftlinge vor Monatsende hinrichten lassen wolle. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die ursprünglich für Dezember 2014 angesetzten Hinrichtungen verschoben, da mindestens drei Gefangene beim Obersten Gerichtshof Anträge auf die Überprüfung ihrer Fälle eingereicht hatten, was ihnen durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 ermöglicht wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat nun die Namen der sechs Gefangenen bekannt gegeben, deren Hinrichtung unmittelbar bevorsteht: Gunawan Santoso, Tan Joni, Agus Hadi, Pujo Lestari, Namaona Denis und Marco Archer Cardoso Moreira. Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte darüber hinaus, dass sich ein Erschießungskommando zur Hinrichtung der sechs Männer auf der Insel Nusakambangan in der Provinz Zentral-Java bereithält.

Im Dezember 2014 wurde berichtet, dass der Präsident keinen der mindestens 64 wegen Drogenkriminalität zum Tode verurteilten Häftlinge begnadigen werde und dass man vorhabe, sie hinrichten zu lassen. Drogendelikte können nicht der Kategorie "schwerster Verbrechen" zugeordnet werden, für die nach dem Völkerrecht die Todesstrafe verhängt werden kann. Im Jahr 2014 wurde in Indonesien kein Todesurteil vollstreckt. Für 2015 sind jedoch 20 Hinrichtungen angesetzt. In Indonesien gibt es derzeit mindestens 130 zum Tode Verurteilte.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Gunawan Santoso ist indonesischer Staatsbürger und wurde im Jahr 2003 für schuldig befunden, der führende Kopf hinter dem Mord an seinem Schwiegervater und dessen Leibwächter gewesen zu sein. Er hat einen Antrag auf Überprüfung seines Falles eingereicht. Tan Joni ist ebenfalls indonesischer Staatsbürger und wurde im Jahr 2006 wegen des Mordes an drei Mitgliedern einer Familie in Baran in der Stadt Tanjung Balai Karimun in der Provinz Riau-Inseln zum Tode verurteilt. Agus Hadi und Pujo Lestari, beide indonesische Staatsbürger, wurden im Jahr 2007 des Versuchs für schuldig befunden, 25.500 Ecstasytabletten von Malaysia auf die indonesische Insel Batam zu verbringen. Beide haben Anträge auf die Überprüfung ihrer Fälle eingereicht. Namaona Denis ist offenbar gebürtiger Nigerianer, reiste jedoch mit einem malawischen Pass nach Indonesien ein. Er wurde im Jahr 2001 wegen des Schmuggels von 940 Gramm Heroin am Flughafen Soekarno-Hatta vom Hohen Gericht in Bandung zum Tode verurteilt. Nach Angaben seiner Rechtsbeistände konnte Namaona Denis seiner Gerichtverhandlung nicht folgen, da ihm kein geeigneter Dolmetscher zur Verfügung gestellt wurde. Marco Archer Cardoso Moreira ist brasilianischer Staatsbürger und wurde im Jahr 2004 wegen des Schmuggels von 13,4 Kilogramm Kokain nach Indonesien über den Flughafen Soekarno-Hatta in Jakarta zum Tode verurteilt.

Im März 2014 hob das Verfassungsgericht den Paragrafen 268(3) der indonesischen Strafprozessordnung auf, nach dem jeder Verurteilte nur einen einzigen Antrag auf Überprüfung seines Falles einreichen konnte. Dies ermöglichte es zum Tode Verurteilten nun, zahlreiche Anträge beim Obersten Gerichtshof einzureichen. Die Behörden haben jedoch versucht, dieses Vorgehen per Verfügung einzuschränken. Am 9. Januar 2015 beschlossen der Minister für Recht und Menschenrechte, der Generalstaatsanwalt und der Koordinierungsminister für Recht, Politik und Sicherheit, dass die Fallüberprüfungen keine aufschiebende Wirkung auf die Vollstreckung von Todesurteilen haben und dass die Behörden die Hinrichtungen vornehmen können, sobald ein Gnadengesuch vom Präsidenten abgelehnt worden ist.

Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), dessen Vertragsstaat Indonesien ist, garantiert wird. Darüber hinaus heißt es in Artikel 6(6) des IPbpR: "Keine Bestimmung dieses Artikels darf herangezogen werden, um die Abschaffung der Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern". In einer allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Umsetzung des Paktes überwacht, zu Artikel 6 des IPbpR heißt es, dass Artikel 6 sich "allgemein auf die Abschaffung [der Todesstrafe] in einer Weise bezieht, die sehr nahe legt, dass die Abschaffung wünschenswert ist" und dass "alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe als Fortschritt im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf Leben betrachtet werden sollten".

Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab und unterstützt ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wie es seit 2007 in fünf Resolutionen der UN-Generalversammlung gefordert wird. Bei der Abstimmung über die fünfte Resolution im Dezember 2014 enthielt sich Indonesien. Insgesamt haben sich 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Von 41 Staaten im asiatisch-pazifischen Raum haben bisher 17 die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere zehn führen sie in der Praxis nicht mehr durch, und Fidschi wendet sie nur noch bei außerordentlichen militärischen Verbrechen an.