Zehn Personen droht Hinrichtung

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Der Generalstaatsanwalt von Indonesien hat angekündigt, dass die Todesurteile gegen zehn Personen nach der Asien-Afrika-Konferenz Ende April vollstreckt werden könnten.

Appell an

PRÄSIDENT
H. E. Joko Widodo
Istana Merdeka, Jakarta Pusat
10110 INDONESIEN
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 62) 21 386 4816 oder (00 62) 21 344 2233
E-Mail: dumas@setneg.go.id
Twitter: jokowi_do2

MINISTER FÜR JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE
Yasona H. Laoly
Jl. H.R. Rasuna Said Kav No. 4-5
Kuningan, Jakarta Selatan
12950 INDONESIEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 62) 21 525 3095
E-Mail: rohumas@kemenkumham.go.id
Twitter: Humas_Kumham

Sende eine Kopie an

AUSSENMINISTER
Retno Marsudi
Jl. Pejambon No.6.
Jakarta Pusat, 10110
INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 385 7316
E-Mail: kontak-kami@kemlu.go.id

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: info@indonesian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 3. Juni 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie sofort alle Vorbereitungen für die Hinrichtung aller Personen, die zum Tode verurteilten wurden.

  • Bitte verhängen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe, und wandeln Sie alle Todesurteile in Haftstrafen um.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Völkerrecht und internationale Standards eindeutig festlegen, dass der Vollzug von Hinrichtungen während eines laufenden Berufungsverfahrens unmissverständlich verboten ist und dass Personen, die an einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leiden, nicht zum Tode verurteilt bzw. hingerichtet werden dürfen. Des Weiteren zählt Drogenkriminalität nicht zur Kategorie der "schwersten Verbrechen", für die nach dem Völkerrecht die Todesstrafe verhängt werden dürfte.

  • Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es keinen hinreichenden Nachweis dafür gibt, dass die Todesstrafe eine höhere Abschreckungswirkung hat als andere Strafen, und dass die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indonesien globalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderläuft und einen Rückschritt darstellt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to immediately halt plans to carry out any executions.

  • Urging them to establish a moratorium on all executions with a view to abolishing the death penalty and to commute all death sentences to terms of imprisonment.

  • Reminding them that international safeguards clearly state that no execution must be carried out while appeals are pending, that the death penalty should not be imposed or implemented against people with mental disabilities and illnesses, and that drug trafficking is not an offence for which the death penalty can be imposed under international law.

  • Pointing out that there is no convincing evidence that the death penalty deters crime more effectively than other punishments and that the decision to resume executions has set Indonesia against the global trend towards abolition of the death penalty and the country's own progress in this area.

Sachlage

Am 9. April hat der Generalstaatanwalt HM Prasetyo eine Erklärung abgegeben, die darauf hindeutet, dass sein Amt die Vollstreckung von zehn Todesurteilen anordnen wird – und zwar nach der Asien-Afrika-Konferenz, die vom 19. bis 24. April in der indonesischen Stadt Bandung stattfinden wird.

Obwohl noch nicht offiziell bekannt gegeben wurde, wessen Hinrichtung bevorsteht, soll es sich bei den Betroffenen um die zwei Australier Andrew Chan und Myuran Sukumaran, den Nigerianer Raheem Agbaje Salami, die Philippinin Mary Jane Fiesta Veloso, den Indonesier Zainal Abidin, den Ghanaer Martin Anderson, auch bekannt als Belo, den Brasilianer Rodrigo Gularte, den Nigerianer Sylvester Obiekwe Nwolise, den Nigerianer Okwudili Oyatanze und eine weitere Person handeln. Alle zehn sind wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Die Todesstrafe darf laut dem Völkerrecht nur für "schwerste Verbrechen" verhängt werden. Drogenkriminalität kann dieser Kategorie nicht zugeordnet werden. Der indonesische Präsident Joko Widodo hatte die Gnadengesuche der Verurteilten im Dezember 2014 bzw. Januar 2015 abgelehnt.

Die Rechtsbeistände von Andrew Chan und Myuran Sukumaran haben bei den Verwaltungsgerichten Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Gnadengesuche durch den Präsidenten eingelegt. Bei Rodrigo Gularte wurden eine paranoide Schizophrenie und eine bipolare Störung mit psychotischen Symptomen diagnostiziert. Seit er sich in Haft befindet, hat sich sein Gesundheitszustand noch verschlechtert. Am 20. April erklärte die Generalstaatsanwaltschaft, dass Rodrigo Gulartes Geisteszustand eine Hinrichtung zulasse.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), dessen Vertragsstaat Indonesien ist, garantiert wird. Darüber hinaus heißt es in Artikel 6(6) des IPbpR: "Keine Bestimmung dieses Artikels darf herangezogen werden, um die Abschaffung der Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern". In einer allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Umsetzung des Paktes überwacht, zu Artikel 6 des IPbpR heißt es, dass Artikel 6 sich "allgemein auf die Abschaffung [der Todesstrafe] in einer Weise bezieht, die sehr nahe legt, dass die Abschaffung wünschenswert ist" und dass "alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe als Fortschritt im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf Leben betrachtet werden sollten".

Die Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht (Anhang zu Resolution 1984/50 des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen, angenommen am 25. Mai 1984), sagen eindeutig, dass "die Todesstrafe nicht vollstreckt werden darf während eines laufenden Berufungsverfahrens, bei anderen Rechtsmittelverfahren oder Verfahren, die im Zusammenhang mit einer Begnadigung oder Umwandlung der Strafe stehen" und dass "die Todesstrafe nicht vollstreckt werden darf an schwangeren Frauen, Frauen, die kürzlich entbunden haben und an Personen, die an einer Geisteskrankheit leiden."

Über die Gefangenen, denen unmittelbar die Hinrichtung droht, liegen folgende Informationen vor:

Die Australier Myuran Sukumaran und Andrew Chan wurden im Februar 2006 vom Bezirksgericht Denpasar wegen des Versuchs, 2005 mehr als acht Kilogramm Heroin nach Australien zu schmuggeln, zum Tode verurteilt. Sie fechten das Gesetz 5/2010 über Begnadigungen beim Verfassungsgericht an.

Der Ghanaer Martin Anderson (auch bekannt als Belo) wurde im Juni 2004 vom Bezirksgericht Süd-Jakarta zum Tode verurteilt, nachdem er im November 2003 in Jakarta des Besitzes von 50 Gramm Heroin überführt worden war. Er wartet immer noch auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der Martin Andersons Fall überprüft.

Der Indonesier Zainal Abidin war im September 2001 vom Bezirksgericht Palembang wegen Schmuggels von 58,7 Kilogramm Marihuana ursprünglich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Im Dezember 2001 verurteilte ihn das Hohe Gericht in Palembang jedoch zum Tode.

Die Philippinin Mary Jane Fiesta Veloso wurde vom Bezirksgericht Sleman im Oktober 2010 zum Tode verurteilt, nachdem sie im April 2010 versucht haben soll, am Flughafen Yogyakarta 2,6 Kilogramm Heroin von Malaysia nach Indonesien zu schmuggeln. Im März lehnte der Oberste Gerichtshof die Überprüfung ihres Falles ab. Nach Angaben ihres derzeitigen Rechtsbeistands war bei ihrem ersten Verhör von der Polizei weder ein Rechtsbeistand noch ein Dolmetscher anwesend. Das Verhör wurde auf Indonesisch durchgeführt, eine Sprache, die sie zu der Zeit nicht verstand. Während ihrer Gerichtsverhandlung wurde ihr ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, der keine Lizenz hatte. Es war ein Student, der die Sprachenschule in Yogyakarta besuchte. Er sollte ihr das Verfahren vom Indonesischen ins Englische dolmetschen, eine Sprache, die Mary Jane Fiesta Veloso jedoch auch nicht fließend beherrschte.

Raheem Agbaje Salami, ein nigerianischer Staatsbürger, war ursprünglich im April 1999 vom Bezirksgericht Surabaya zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er im September 1998 am Flughafen Juanda in der Provinz Ost-Java 5,3 Kilogramm Heroin nach Indonesien geschmuggelt haben soll.

Der Brasilianer Rodrigo Gularte wurde im Februar 2005 vom Bezirksgericht Tangerang wegen des Schmuggels von sechs Kilogramm Kokain nach Indonesien am Flughafen Cengkareng in der Provinz Banten zum Tode verurteilt. Laut Angaben seines Rechtsbeistands leidet er an paranoider Schizophrenie und einer bipolaren Störung mit psychotischen Symptomen. Es wurde empfohlen, ihn in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Das Völkerrecht und internationale Standards für die Verhängung der Todesstrafe legen eindeutig fest, dass Personen, die an einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leiden, nicht zum Tode verurteilt bzw. hingerichtet werden dürfen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die geistige Behinderung oder Krankheit zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt bestand oder erst festgestellt wurde, nachdem die Person zum Tode verurteilt worden war.

Der Nigerianer Sylvester Obiekwe Nwolise wurde im Dezember 2002 festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, 1,2 Kilogramm Heroin von Pakistan in das Land geschmuggelt zu haben. Er wurde für schuldig befunden und von dem Bezirksgericht in Tangerang im September 2004 zum Tode verurteilt. Sein Gnadengesuch wurde im Februar 2015 abgelehnt.

Der Nigerianer Okwudili Oyatanze wurde im Januar 2001 am Flughafen von Jakarta festgenommen, weil er 1,15 Kilogramm Heroin geschmuggelt hatte. Er wurde von dem Bezirksgericht in Tangerang im August 2001 zum Tode verurteilt. Sein Gnadengesuch wurde ebenfalls im Februar 2015 abgelehnt.