Drohende Hinrichtungen am 18. Januar!
In Indonesien sollen am 18. Januar sechs Personen hingerichtet werden. Sie waren alle wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Dieses Vergehen kann nicht der Kategorie "schwerster Verbrechen" zugeordnet werden, für die laut Völkerrecht die Todesstrafe verhängt werden kann. Fünf der Todeskandidat_innen sind ausländische Staatsangehörige.
Appell an
PRÄSIDENT
H. E. Joko Widodo
Istana Merdeka, Jakarta Pusat 10110, INDONESIEN
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 62) 21 386 4816 oder (00 62) 21 344 2233
E-Mail: ppid@setkab.go.id
Twitter: jokowi_do2
GENERALSTAATSANWALT
H. M. Prasetyo
Jl. Sultan Hasanuddin No. 1, Jakarta Selatan
Jakarta 12160, INDONESIEN
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 62) 21 722 1269 oder (00 62) 21 725 0213
E-Mail: humas_puspenkum@yahoo.co.uk
Sende eine Kopie an
STAATSSEKRETÄR
Prof. Dr. Pratikno
Gedung Sekretariat Negara RI
Sayap Timur Lantai 3
Jalan Veteran III No. 10
Jakarta Pusat
INDONESIEN 10110
Fax: (00 62) 21 345 6189
E-Mail: dumas@setneg.go.id
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: info@indonesian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 18. Januar 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stoppen Sie unverzüglich alle Vorbereitungen für die Hinrichtung der sechs Häftlinge.
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Bitte verhängen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe, und wandeln Sie alle Todesstrafen in Haftstrafen um.
- Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indonesien globalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderläuft und einen Rückschritt für das Land darstellt.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to immediately halt plans to execute the six death row prisoners.
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Calling on them to establish a moratorium on all executions with a view to abolishing the death penalty and to commute all death sentences to terms of imprisonment.
- Pointing out that the decision to resume executions has set Indonesia against the global trend towards abolition of the death penalty and the country’s own progress in this area.
Sachlage
Der indonesische Generalstaatsanwalt gab am 15. Januar bekannt, dass am 18. Januar sechs Personen, die wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden waren, in der Provinz Zentral-Java hingerichtet werden sollen.
Rani Andriani (auch bekannt als Melisa Aprilia), Daniel Enemuo, Ang Kim Soei, Namaona Denis und Marco Archer Cardoso Moreira sollen Berichten zufolge auf der Insel Nusa Kambangan hingerichtet werden. Das Todesurteil von Tran Thi Bich Hanh soll im Regierungsbezirk Boyolali vollstreckt werden.
Den in der UA-305/2014-1 aufgeführten Todeskandidaten Gunawan Santoso, Tan Joni, Agus Hadi und Pujo Lestari droht offenbar weiterhin die Hinrichtung. Zu ihren Fällen liegen Amnesty International jedoch derzeit keine genaueren Informationen vor.
Todesurteile werden in Indonesien durch Erschießen vollstreckt. Die Todeskandidat_innen werden entweder im Stehen oder im Sitzen und mit einer Binde oder Kapuze über den Augen hingerichtet. Das Erschießungskommando besteht aus zwölf Personen mit Gewehren, von denen drei mit scharfer und neun mit unscharfer Munition geladen sind. Die Distanz zwischen dem Todeskandidaten und dem Erschießungskommando beträgt in der Regel fünf bis zehn Meter.
Im Dezember 2014 wurde berichtet, dass der Präsident keinen der mindestens 64 wegen Drogenkriminalität zum Tode verurteilten Häftlinge begnadigen werde und dass man vorhabe, sie hinrichten zu lassen. Drogendelikte können nicht der Kategorie "schwerster Verbrechen" zugeordnet werden, für die nach Artikel 6(2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) die Todesstrafe verhängt werden kann. Indonesien hat dieses Abkommen unterzeichnet. Im Jahr 2014 wurde in Indonesien kein Todesurteil vollstreckt. Für 2015 sind jedoch 20 Hinrichtungen angesetzt. In Indonesien gibt es derzeit mindestens 130 Todeskandidat_innen.
Hintergrundinformation
Die Indonesierin Rani Andriani wurde im August 2000 vom Amtsgericht Tangerang wegen des Schmuggels von 3,5 Kilogramm Heroin zum Tode verurteilt. Daniel Enemuo ist nigerianischer Staatsangehöriger und wurde im September 2004 vom Amtsgericht Tangerang wegen des Versuchs, im Januar 2004 1,15 Gramm Heroin aus Pakistan nach Indonesien zu schmuggeln, zum Tode verurteilt. Der niederländische Staatsbürger Ang Kim Soei wurde im Januar 2003 vom Amtsgericht Tangerang wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt. Tran Thi Bich Hanh ist vietnamesische Staatsbürgerin und wurde am 22. November 2011 vom Amtsgericht Boyolali ebenfalls wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt. Namaona Denis ist offenbar gebürtiger Nigerianer, reiste jedoch mit einem malawischen Pass nach Indonesien ein. Er wurde im Jahr 2001 wegen des Schmuggels von 940 Gramm Heroin am Flughafen Soekarno-Hatta vom Hohen Gericht in Bandung zum Tode verurteilt. Nach Angaben seiner Rechtsbeistände konnte Namaona Denis seiner Gerichtverhandlung nicht folgen, da ihm kein geeigneter Dolmetscher zur Verfügung gestellt wurde. Marco Archer Cardoso Moreira ist brasilianischer Staatsbürger und wurde im Jahr 2004 wegen des Schmuggels von 13,4 Kilogramm Kokain nach Indonesien über den Flughafen Soekarno-Hatta in Jakarta zum Tode verurteilt.
Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), dessen Vertragsstaat Indonesien ist, garantiert wird. Darüber hinaus heißt es in Artikel 6(6) des IPbpR: "Keine Bestimmung dieses Artikels darf herangezogen werden, um die Abschaffung der Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern". In einer allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Umsetzung des Paktes überwacht, zu Artikel 6 des IPbpR heißt es, dass Artikel 6 sich "allgemein auf die Abschaffung [der Todesstrafe] in einer Weise bezieht, die sehr nahe legt, dass die Abschaffung wünschenswert ist" und dass "alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe als Fortschritt im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf Leben betrachtet werden sollten". Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab und unterstützt ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wie es seit 2007 in fünf Resolutionen der UN-Generalversammlung gefordert wird. Bei der Abstimmung über die fünfte Resolution im Dezember 2014 enthielt sich Indonesien. Die indonesische Regierung arbeitet derzeit darauf hin, dass Todesurteile, die im Ausland gegen indonesische Staatsangehörige verhängt werden, nicht vollstreckt werden.
Insgesamt haben sich 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Von 41 Staaten im asiatisch-pazifischen Raum haben bisher 17 die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere zehn führen sie in der Praxis nicht mehr durch, und Fidschi wendet sie nur noch bei außerordentlichen militärischen Verbrechen an.