130.000 Menschen in Gefahr

Mehr als zwei Monate nachdem die myanmarischen Behörden großangelegte Sicherheitsoperationen im Norden des Bundesstaates Rakhine begonnen haben, haben mindestens 130.000 Menschen weiter keinen Zugang zu lebenswichtiger humanitärer Hilfe. Die Vereinten Nationen haben gewarnt, dass Menschenleben in Gefahr sind, sollte die Regierung Hilfsorganisationen nicht sofort den Zugang wieder erlauben.

Appell an

GENERALSTABSCHEF DER STREITKRÄFTE
Senior General Min Aung Hlaing

Ministry of Defense, Office 24
Nay Pyi Taw, MYANMAR
(Anrede: Dear Senior General / Sehr geehrter Herr General)
Fax: (00 95) 67 404 299
E-Mail: admmewg.myanmar@mptmail.net.mm oder adsom.myanmar@mptmail.net.mm

AUSSENMINISTERIN
Daw Aung San Suu Kyi
Ministry of Foreign Affairs
Office No. 9, Nay Pyi Taw
MYANMAR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 95) 67 412 396

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR SOZIALE ANGELEGENHEITEN UND EINGLIEDERUNG VON FLÜCHTLINGEN UND VERTRIEBENEN
Dr. Win Myat Aye

Ministry of Social Welfare, Relief and Resettlement
Office No. 23
Nay Pyi Taw
MYANMAR
Fax: (00 95) 67 404 335

BOTSCHAFT DER REPUBLIK DER UNION MYANMAR
I. E. Frau Yin Yin Myint
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Birmanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte weisen Sie die Sicherheitskräfte an, sofort alle Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen einzustellen.

  • Ermöglichen Sie humanitären Hilfsorganisationen sofort umfassenden und uneingeschränkten Zugang zu allen Gebieten im Norden des Bundesstaates Rakhine, damit sie den kürzlich Vertriebenen Hilfe zukommen lassen und ihre zuvor in diesen Gebieten geleistete Arbeit wieder aufnehmen können.

  • Bitte leiten Sie umgehend eine von den UN begleitete unabhängige und unparteiische Untersuchung der Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen der Sicherheitskräfte ein. Wenn hinreichende Beweise vorliegen, müssen diejenigen, denen Straftaten zur Last gelegt werden, einschließlich derer mit Befehlsverantwortung, in fairen Verfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor Gericht gestellt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Instruct members of the security forces to immediately cease all violations of international human rights law.

  • Immediately allow humanitarian organizations full and unfettered access to all parts of northern Rakhine State, allowing them to provide support to newly displaced people and to resume all pre-existing services.

  • Initiate an impartial and independent investigation into allegations of human rights violations by the security forces, assisted by the UN. Where sufficient evidence is gathered, those suspected of responsibility for crimes – including those with command responsibility – should be brought to justice in trials which meet international standards of fairness, without recourse to the death penalty.

Sachlage

Am 9. Oktober 2016 griffen Unbekannte drei Polizeiaußenstellen im Norden des Bundesstaates Rakhine an, töteten neun Grenzpolizist_innen und stahlen Waffen und Munition. Nach den Überfällen leiteten die Sicherheitskräfte eine umfassende Sicherheitsoperation ein, um die Angreifer_innen zu fassen. Sie riegelten das Gebiet ab, sodass 150.00 Menschen von der humanitären Hilfe abgeschnitten wurden, auf die sie angewiesen sind. Die Mehrzahl der Betroffenen sind Angehörige der ethnischen Gruppe der Rohingya. Bislang werden etwa 20.000 Betroffene teilweise wieder versorgt. Anfang Dezember gelang es den UN zudem, sich an einer begrenzten Verteilaktion von Hilfsgütern in einer Reihe von Dörfern zu beteiligen. Mindestens 130.000 Menschen erhalten jedoch bereits seit mehr als zwei Monaten nicht die erforderlichen Lebensmittel, Geldleistungen und Nahrungsergänzungsmittel.

Darüber hinaus sollen 30.000 Menschen durch eine Sicherheitsoperation im Township Nord Maungdaw vertrieben worden sein. Bis auf die UN, die im November Nahrungsmittel verteilen konnten, welche für 7.200 Menschen für etwa zwei Wochen reichten, erhielt bisher keine Hilfsorganisation Zugang zu dem betroffenen Gebiet. Aufgrund derzeit geltender Beschränkungen der Freizügigkeit können die meisten Betroffenen zudem keine grundlegenden Gesundheitsleistungen wahrnehmen.

Die Sicherheitsoperationen sind von Menschenrechtsverletzungen geprägt. Die Sicherheitskräfte wenden gegen Angehörige der Rohingya unverhältnismäßige Gewalt an, führen willkürliche Angriffe durch, es kommt zu Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie zu der Zerstörung und Plünderung von Eigentum.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Norden des Bundesstaates Rakhine (Northern Rakhine State, Bezeichnung für die beiden Townships Maungdaw und Buthidaung) liegt im Westen von Myanmar und grenzt an Bangladesch. Dort leben mehrheitlich Angehörige der ethnischen Gruppe der Rohingya, aber auch andere ethnische Minderheiten, wie die buddhistischen Rakhine. Die Rohingya sind seit Jahrzehnten Unterdrückung und Diskriminierung ausgesetzt. Dazu zählen umfassende Beschränkungen ihres Rechts auf Freizügigkeit, wodurch ihr Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, Bildung und Erwerbsmöglichkeiten erheblich behindert wird.

Seit den Überfällen vom 9. Oktober, bei denen Unbekannte drei Polizeiaußenstellen im Norden des Bundesstaates Rakhine angriffen, neun Grenzpolizist_innen töteten und Waffen und Munition stahlen, hat sich die Situation im Norden von Rakhine noch weiter verschlechtert. Die Behörden beschuldigen Rohingya-Gruppen, für die Angriffe verantwortlich zu sein. Sie leiteten eine umfassende Sicherheitsoperation ein und durchkämmen das Gebiet auf der Suche nach den Täter_innen und den gestohlenen Waffen.

Vertreter_innen der Regierung haben wiederholt Berichte über Menschenrechtsverletzungen der Sicherheitskräfte zurückgewiesen und erklärt, die Berichte seien von Gegner_innen der Regierung konstruiert worden, um internationale Unterstützung zu erhalten. Eine große Anzahl von Angehörigen der Rohingya ist nach Bangladesch geflohen. Die UN gehen davon aus, dass seit Anfang November fast 27.000 Menschen über die Grenze im Norden des Bundesstaates Rakhine nach Bangladesch geflohen sind.

Dass die Regierung es untersagt, dass Vertriebene humanitäre Hilfe erhalten, steht in direktem Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards, welche vorschreiben, dass der Zugang zu derartiger Hilfe "schnell und ungehindert" möglich sein muss. Die Leitlinien betreffend Binnenvertreibungen der UN legen klar fest, dass nationale Behörden "die oberste Pflicht und Verantwortung haben, Binnenvertriebenen in ihrem Zuständigkeitsbereich Schutz und humanitäre Hilfe zu bieten." Diese Hilfe muss frei von jeglicher Diskriminierung aufgrund der Religion, der nationalen oder ethnischen Herkunft, des rechtlichen Status oder anderer Faktoren geleistet werden.