Erneut Hinrichtungen per Giftspritze
Ein Bundesgericht in den USA hat den Hinrichtungsstopp für Kenneth Biros aufgehoben. Der Bundesstaat Ohio, in dem die Hinrichtung am 8. Dezember stattfinden soll, hat ein neues Verfahren zur Vollstreckung von Todesurteilen durch die Giftspritze eingeführt. Der Begnadigungsausschuss von Ohio hat sich gegen eine Begnadigung für Kenneth Biros ausgesprochen. Diese Entscheidung ist für den Gouverneur jedoch nicht bindend.
Appell an
GOUVERNEUR VON OHIO
Governor Ted Strickland
Governor’s Office
Riffe Center, 30th Floor
77 South High Street
Columbus, OH 43215-6108, USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (001) 614 466 9354
JUSTIZMINISTER DES BUNDESSTAATES OHIO
Richard Cordray, Ohio Attorney General
30 E. Broad St., 17th Floor
Columbus, OH 43215, USA
(korrekte Anrede: Dear Attorney General)
Fax: (001) 614 728 7583
E-Mail: richard.cordray@ohioattorneygeneral.gov
STRAFVOLLZUGSBEHÖRDE
Terry J. Collins, Director
Department of Rehabilitation and Correction
770 West Broad Street
Columbus, Ohio 43222, USA
(korrekte Anrede: Dear Director Collins)
Fax: (001) 614 752 1171
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Dezember 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Sprechen Sie sich gegen die Hinrichtung von Kenneth Biros aus und fordern Sie den Gouverneur auf, seinem Gnadengesuch stattzugeben.
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Argumentieren Sie, dass die Todesstrafe niemals menschenwürdig sein kann, unabhängig von der Hinrichtungsmethode.
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Betonen Sie, dass eine deutliche Mehrheit von Ländern keine Hinrichtungen mehr vornimmt und dass die Todesstrafe selbst von internationalen Gerichten, die Verbrechen wie Genozid, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandeln, als Strafmaß ausgeschlossen wird.
- Bringen Sie Ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass für sechs weitere Häftlinge in Ohio ein Hinrichtungstermin festgesetzt wurde. Fordern Sie einen Hinrichtungsstopp für diese Männer und ein generelles Hinrichtungsmoratorium in Ohio bis zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.
Sachlage
Am 19. Oktober hatte ein Bezirksrichter im Hinblick auf den andauernden Rechtsstreit über die Verfahrensweise bei Hinrichtungen durch die Giftspritze in Ohio einen Hinrichtungsstopp für Kenneth Biros verhängt. Dieser Stopp wurde nun am 25. November von einem dreiköpfigen Richtergremium des US-Berufungsgerichts für den 6. Bezirk aufgehoben. Am 13. November hatten die Behörden in Ohio angekündigt, das Hinrichtungsverfahren ändern zu wollen. Statt wie bisher drei Substanzen soll in Zukunft nur noch eine hohe Dosis des Anästhetikums Thiopental verwendet werden. Außerdem gaben die Behörden bekannt, dass ein alternatives Verfahren entwickelt worden sei für Fälle, in denen bei einem oder einer Verurteilten keine passende Vene gefunden werden könne. Das war bei der gescheiterten Hinrichtung von Romell Broom im September der Fall gewesen (mehr dazu in UA-245/09 und nachfolgenden Informationen). Bei diesem Alternativverfahren würde eine Kombination aus den Chemikalien Midazolam und Hydromorphon in einen großen Muskel des oder der Gefangenen injiziert, beispielsweise in den Oberschenkelmuskel.
Der Bundesstaat Ohio hatte vor dem US-Berufungsgerichts für den 6. Bezirk argumentiert, dass die Anordnung des Bezirksgerichtes durch die neue Vorgehensweise bei der Giftspritze hinfällig werde und somit aufgehoben werden müsse. Der 6. Bezirk stimmte dem zu und gab an, "die Verhängung des Hinrichtungsstopps gründete sich auf Bedenken hinsichtlich der alten Vorgehensweise. Da diese jedoch im Fall Biros nicht zur Anwendung kommen wird, ist die Grundlage für den Hinrichtungsaufschub hinfällig." Außerdem fügte das US-Berufungsgericht hinzu, dass es gegenwärtig nicht um die Frage gehe, ob ein Hinrichtungsstopp auch mit der neuen Verfahrensweise gerechtfertigt wäre. Sollte Kenneth Biros gegen die neue Verfahrensweise Rechtsmittel einlegen, so das Berufungsgericht, könne gemeinsam mit dem Bezirksgericht erwogen werden, ob er die Anforderungen für einen Hinrichtungsaufschub erfüllt.
Für sechs weitere Verurteilte steht der Hinrichtungstermin ebenfalls fest: Abdullah Sharif Kaazim Mahdi (7. Januar 2010); Mark Brown (4. Februar); Lawrence Reynolds (9. März); Darryl Durr (20. April); Michael Beuke (15. Mai) und Richard Nields (10. Juni).
Hintergrundinformation
Der 51-jährige Kenneth Biros wurde wegen des Mordes an Tami Engstrom im Jahr 1991 zum Tode verurteilt. Am 17. November 2009 empfahl der Begnadigungsausschuss von Ohio in einem Bericht an Gouverneur Ted Strickland, das Gnadengesuch von Kenneth Biros abzulehnen. Diese Empfehlung ist für den Gouverneur jedoch nicht bindend. Auch sprach sich der Begnadigungsausschuss gegen einen Hinrichtungsaufschub bis zum Abschluss der Rechtsstreitigkeiten über die Verfahrensweise bei Hinrichtungen durch die Giftspritze aus. Schließlich seien Gerichte der angemessenste Ort, um darüber zu entscheiden, inwiefern der Aufschub einer Hinrichtung für eine Fortführung des Prozesses um die Giftspritze gerechtfertigt sei. Bereits 2007 hatte das Gremium ein Gnadengesuch abgelehnt. Trotzdem wurde die Hinrichtung von Kenneth Biros damals ausgesetzt, da sein Fall in den Rechtsstreit um die damalige Verfahrensweise bei Hinrichtungen durch die Giftspritze mit drei Substanzen einging, der zu dem Zeitpunkt in Ohio bereits begonnen hatte.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, ganz gleich auf welche Weise der Verurteilte hingerichtet werden soll. Die Todesstrafe an sich ist grausam und erniedrigend und mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Die Todesstrafe abzuschaffen, heißt, eine zerstörerische und spaltende Politik zu beenden, die mit allgemein anerkannten Werten nicht übereinstimmt. Sie birgt nicht nur das Risiko eines nicht wieder gut zu machenden Justizirrtums, sondern ist auch für die öffentliche Hand, sozial und psychologisch kostspielig. Es ist nicht nachgewiesen, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat. Zudem wird sie bezüglich ethnischer Herkunft und Klasse tendenziell diskriminierend angewandt. Sie macht eine Versöhnung oder Rehabilitation unmöglich. Sie bindet Ressourcen, die besser für die Arbeit gegen Gewaltverbrechen und für die von ihnen betroffenen Menschen eingesetzt werden könnten.