Hinrichtungen ausgesetzt
Der Gouverneur von Ohio hat zwei zum Tode verurteilten Gefangenen einen Hinrichtungsaufschub gewährt. So soll den Gefängnisbehörden mehr Zeit eingeräumt werden, um nach einem vor kurzem gescheiterten Hinrichtungsversuchs durch die Giftspritze einen Alternativplan für das künftige Verfahren bei dieser Hinrichtungsmethode zu entwickeln.
Appell an
GOUVERNEUR VON OHIO
Governor Ted Strickland, Governor’s Office,
Riffe Center, 30th Floor, 77 South High Street
Columbus, OH 43215-6108, USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (001) 614 466 9354
STRAFVOLLZUGSBEHÖRDE
Terry J. Collins, Director
Department of Rehabilitation and Correction
770 West Broad Street
Columbus, Ohio 43222, USA
(korrekte Anrede: Dear Director Collins)
Fax: (001) 614 752 1171
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem 17. November 2009 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
-
die Entscheidung des Gouverneurs begrüßen, die Hinrichtungen von Lawrence Reynolds und Darryl Durr auszusetzen;
-
sich aber besorgt darüber zeigen, dass Kenneth Biros nach wie vor am 8. Dezember 2009 hingerichtet werden soll;
-
darlegen, dass die Todesstrafe unter keinen Umständen als human betrachtet werden kann;
- bis zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe ein Hinrichtungsmoratorium in Ohio fordern.
Sachlage
Seit der gescheiterten Hinrichtung von Romell Broom am 15. September in Ohio erfährt die Hinrichtung durch die Giftspritze dort verstärkte Aufmerksamkeit. Etwa zwei Stunden lang hatte das Gefängnispersonal mehrfach vergeblich versucht, eine passende Vene für die tödliche Injektion zu finden, bis der Versuch schließlich abgebrochen wurde (siehe UA-245/2009 vom 18. und 24. September 2009). Die Hinrichtung von Romell Broom wurde bis mindestens 30. November ausgesetzt, bis die Anhörung zu dem Fall abgeschlossen ist.
Am 5. Oktober hat das Bundesberufungsgericht für den 6. Gerichtsbezirk die für den 8. Oktober geplante Hinrichtung von Lawrence Reynolds ausgesetzt. Das Gericht verwies darauf, dass Hinrichtungen in Ohio seit 2007 in mindestens drei Fällen von "ernsten und beunruhigenden Schwierigkeiten begleitet waren – zuletzt bei Romell Broom" (die beiden anderen Betroffenen waren Joseph Clark und Christopher Newton). Das Gericht erklärte, dass diese "schweren Probleme" Fragen hinsichtlich der Kompetenz des Hinrichtungspersonals, aber auch der Umsetzung der Hinrichtungsvorschriften des Bundesstaates aufwerfen. Da diese Probleme bei einer Anhörung zum Fall Romell Broom von einem Bundesrichter behandelt würden, verwies das 6. Bundesberufungsgericht den Fall Lawrence Reynolds an den selben Richter zur Klärung der Faktenlage und Beweisaufnahme.
Später am 5. Oktober unterzeichnete Gouverneur Strickland einen Hinrichtungsaufschub für Lawrence Reynolds bis zum 9. März 2010 und einen weiteren für Darryl Durr bis zum 20. April 2010. Das geplante Hinrichtungsdatum für Darryl Durr war der 10. November 2009. Der Gouverneur erklärte, dass die Umstände der gescheiterten Hinrichtung von Romell Broom "wirklich außergewöhnlich" gewesen seien und es "unwahrscheinlich" sei, dass die zuständigen Gefängnisbediensteten sich noch einmal einer solchen Situation gegenüber sähen.
Der Gouverneur verwies darauf, dass die Justizvollzugsbehörde seit dem 15. September an einem Alternativplan für die Vollstreckung von Hinrichtungen durch die Giftspritze arbeite, auf den die Verantwortlichen zurückgreifen können, falls es erneut Probleme gibt, "bei der Hinrichtung eine passende Vene zu finden". Nach Angaben des Gouverneurs sei noch Zeit erforderlich, um ein alternatives Vorgehen bei Hinrichtungen zu prüfen, zu bewerten und umzusetzen. Deshalb habe er zumindest in den Fällen Lawrence Reynolds und Darryl Durr einen Hinrichtungsaufschub verfügt. Er gehe davon aus, dass die Justizvollzugsbehörde bis zum 8. Dezember, dem für Kenneth Biros angesetzten Hinrichtungstermin, ihre Arbeit abgeschlossen habe. Er werde aber auch weitere Hinrichtungen aussetzen, wenn dies für die angemessene Vollstreckung von Todesurteilen nach den gesetzlichen Vorschriften von Ohio notwendig sei.
Hintergrundinformation
Amnesty International wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, ganz gleich auf welche Weise der Verurteilte hingerichtet werden soll. Die Todesstrafe an sich ist grausam und erniedrigend und mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Die Todesstrafe abzuschaffen, heißt, eine zerstörerische und spaltende Politik zu beenden, die mit allgemein anerkannten Werten nicht übereinstimmt. Sie birgt nicht nur das Risiko eines nicht wieder gut zu machenden Justizirrtums, sondern der Preis ist auch sehr hoch – sowohl für die öffentliche Hand als auch in sozialer und psychologischer Hinsicht. Es ist nicht nachgewiesen, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat. Zudem wird sie bezüglich ethnischer Herkunft und Klasse tendenziell diskriminierend angewandt. Sie macht eine Versöhnung oder Rehabilitation unmöglich. Sie bindet Ressourcen, die besser für die Arbeit gegen Gewaltverbrechen und zugunsten der davon betroffenen Menschen eingesetzt werden könnten.
139 Länder haben die Todesstrafe bereits im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Seit im Jahr 1977 in den USA die Hinrichtungen wieder aufgenommen wurden, sind dort 1175 Hinrichtungen vollzogen worden, 1004 davon durch die Giftspritze, die von Befürwortern der Todesstrafe derzeit als "human" propagiert wird. In diesem Jahr gab es bereits 39 Hinrichtungen in den USA, vier davon in Ohio. Seit im Jahr 1999 in Ohio Hinrichtungen wieder aufgenommen wurden, wurden dort 32 Todesurteile vollstreckt. Alle Exekutionen erfolgten durch die Giftspritze.