Drohende Zwangsräumung
Hunderten AsylbewerberInnen und MigrantInnen droht die Zwangsräumung aus Zeltlagern in der Nähe von Calais im Norden Frankreichs, nachdem die Behörden bekannt gegeben haben, dass sie die Gegend bis zum 25. September räumen werden. Sollten diejenigen, die sich um Asyl bemühen, abgeschoben werden, könnten ihnen Folter und andere Misshandlungen drohen.
Appell an
EINWANDERUNGSMINISTER
Éric Besson
Ministère de l'immigration, de l'intégration, de l'identité nationale et du développement solidaire
101, rue de Grenelle
75323 Paris CEDEX 07
FRANKREICH (korrekte Anrede: Monsieur le Ministre)
Fax: (0033) 1777 26-130 oder 1777 26-200
E-Mail: eric.besson@iminidco.gouv.fr
PRÄFEKT VON CALAIS
Pierre de Bousquet de Florian
Préfecture du Pas-de-Calais
Rue Ferdinand Buisson
62020 ARRAS Cedex 9
FRANKREICH
(korrekte Anrede : Monsieur le prefet)
Fax : (0033) 3 21 55 30 30
Sende eine Kopie an
BÜRGERMEISTERIN VON CALAIS
Natacha Bouchart
Maire de Calais
Place du Soldat Inconnu
Boite Postale 329
62107 Calais CEDEX
FRANKREICH
Fax: (0033) 3 21 46 62 09
E-Mail: maire@mairie-calais.fr
BOTSCHAFT DER REPUBLIK FRANKREICH
S. E. Herrn Bernard de Montferrand
Pariser Platz 5, 10117 Berlin
Fax: 030-590 039 110
E-Mail: info@botschaft-frankreich.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Oktober 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS, IN DENEN SIE
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bei den Behörden darauf dringen sicherzustellen, dass sie nur zu Zwangsräumungen von Asylsuchenden und MigrantInnen aus provisorisch aufgeschlagenen Lagern bei Calais greifen, wenn keine andere Lösung möglich ist, und auch dann nur unter Wahrung aller regionaler und internationaler Menschenrechtsstandards;
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verlangen, dass Personen, die während der Räumungen festgenommen werden und in Frankreich einen Asylantrag stellen möchten, dies ungehindert tun können und nicht nach dem "prioritären" Asylverfahren" behandelt werden;
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darauf dringen, dass Asylsuchende nicht nach der Dublin II-Verordnung nach Griechenland zurückgeführt werden;
- und die Zusicherung fordern, dass alle Abschiebeverfahren fair und unter Wahrung aller Schutzmaßnahmen verlaufen, dazu gehört die Möglichkeit aller Betroffenen, die behördliche Entscheidung zur Abschiebung individuell anzufechten ebenso wie der Zugang zu DolmetscherInnen und AnwältInnen sowie die Möglichkeit, einen ablehnenden Bescheid anzufechten.
Sachlage
Die französischen Behörden bereiten eine Reihe von Zwangsräumungen von Asylsuchenden und MigrantInnen vor, die in der Nähe von Calais in provisorischen Zeltlagern wohnen. Falls die Asylsuchenden und MigrantInnen zwangsgeräumt werden, sind sie in Gefahr inhaftiert zu werden. Manchen von ihnen könnte auch die Rückführung nach Griechenland oder in ein anderes EU-Mitgliedsland drohen oder die Abschiebung in ihr Herkunftsland. Dies könnte heißen, dass keine faire Anhörung zu ihrem Asylantrag stattfindet. Darüber hinaus könnten ihnen Folter und andere Misshandlungen in Griechenland oder anderen Ländern drohen, in die man sie abschieben würde. Einige der BewohnerInnen der provisorischen Camps sollen aus Afghanistan stammen. Amnesty International ist nicht bekannt, dass die Stadtverwaltung von Calais oder die Polizei die Betroffenen offiziell von dem Räumungsvorhaben in Kenntnis gesetzt hat.
Unter einer rechtswidrigen Zwangsräumung versteht man eine Räumung, die ohne angemessene Ankündigung und Konsultation der Betroffenen durchgeführt wird, ohne dass ein geeigneter rechtlicher Schutz vorhanden ist und ohne dass ein angemessener alternativer Wohnraum gestellt wird. Nach dem Völkerrecht darf Frankreich keine rechtswidrigen Zwangsräumungen durchführen und muss alle Menschen davor schützen, auch MigrantInnen und Asylsuchende. Der französische Einwanderungsminister soll zwar gesagt haben, dass für jeden Asylbewerber aus einem Land mit einem aktuellen Konflikt eine "individuelle Lösung" gefunden wird, doch verschiedene NGOs sind besorgt, dass einige gegen ihren Willen nach Griechenland oder Italien zurückgeführt werden könnten.
In Griechenland werden inhaftierte MigrantInnen unter schlechten Bedingungen festgehalten und ihnen drohen Misshandlungen oder die Abschiebung in Länder, in denen sie Gefahr laufen, gefoltert zu werden. Die Personen, die man aus den provisorischen Lagern um Calais vertreiben wird, könnten aus Frankreich auch in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, selbst wenn ihr Asylantrag noch läuft. Nach dem sogenannten "prioritären" Asylverfahren können abgelehnte AsylbewerberInnen aus Frankreich abgeschoben werden, während ihre Rechtsmittelverfahren noch anhängig sind. Dieses Verfahren beschneidet auch die Rechte der AsylbewerberInnen auf Unterkunft, finanzielle Hilfe und Gesundheitsversorgung.
Hintergrundinformation
Die französischen Behörden sollten MigrantInnen während der geplanten Polizeioperation nur festnehmen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, und nur wenn sie in jedem Fall zuvor begründet haben, dass dies eine notwendige und angemessene Vorgehensweise ist, die dem Völkerrecht entspricht. Zuerst sollten jedoch unter allen Umständen die Alternativen zur Inhaftierung in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Frankreich ist außerdem verpflichtet, sicherzustellen, dass alle, die sich nach der Zwangsräumung in einer rechtlich und anderweitig schutzlosen Lage befinden, insbesondere unbegleitete Kinder, nicht obdachlos werden oder anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Offiziellen Zahlen vom 16. September zufolge befinden sich bis zu 300 MigrantInnen in provisorischen Zeltlagern im Raum Calais. Die französischen Behörden müssen den aus den Zeltlagern vertriebenen Personen und den während und nach der Operation festgenommenen Personen, die einen Antrag auf Asyl stellen möchten, unter Wahrung der Verfahrensschutzmaßnahmen den Zugang zu fairen und ausreichenden Asylverfahren gewähren.
Amnesty International verfolgt die Situation der Asylsuchenden und MigrantInnen in der Gegend von Calais. In einem im September 2008 veröffentlichten Bericht des NGO-Zusammenschlusses "La Coordination française pour le droit d’asile" (CFDA), zu dem auch Amnesty International gehört, wird geschätzt, dass sich zwischen 1000 und 1500 Asylsuchende und MigrantInnen an der Nordküste Frankreichs aufhalten, davon allein 600 in und um Calais. Der französischsprachige Bericht befindet sich im Netz unter http://cfda.rezo.net/la%20loi%20des%20jungles.htm.
Die Betroffenen könnten nach Griechenland oder Italien ausgewiesen werden, da die Dublin II-Verordnung es EU-Mitgliedsländern gestattet, Asylsuchende in das EU-Mitgliedsland zurückzuführen, in das sie zuerst eingereist sind. Amnesty International hat gemeinsam mit anderen Organisationen wie dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte (UNHCR) alle EU-Mitgliedsländer aufgefordert, keine Asylsuchenden unter der Dublin II-Verordnung nach Griechenland zurückzuführen.