Migranten weiter in Gefahr
Die französischen Behörden haben die meisten der 138 Migranten und Asylsuchenden freigelassen, die seit der Zwangsräumung ihres provisorischen Zeltlagers bei Calais durch die französische Polizei am 22. September in Abschiebungshaftzentren inhaftiert waren. Inzwischen haben weitere Polizeioperationen gegen nahegelegene kleinere Zeltlager begonnen.
Appell an
EINWANDERUNGSMINISTER
Éric Besson
Ministère de l'immigration, de l'intégration, de l'identité nationale et du développement solidaire
101, rue de Grenelle
75323 Paris Cedex 07
FRANKREICH (korrekte Anrede: Monsieur le Ministre)
Fax: (0033) 1777 26-130 oder 1777 26-200
E-Mail: eric.besson@iminidco.gouv.fr
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK FRANKREICH
S. E. Herrn Bernard de Montferrand
Pariser Platz 5, 10117 Berlin
Fax: 030-590 039 110
E-Mail: info@botschaft-frankreich.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS, IN DENEN SIE
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bei den Behörden darauf dringen sicherzustellen, dass sie Asylsuchende nur dann inhaftieren, wenn keine andere Lösung möglich ist, und sie in jedem einzelnen Fall begründen, dass die Maßnahme notwendig und angemessen ist;
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verlangen, dass jede Person, die während einer Polizeioperation festgenommen wird und in Frankreich einen Asylantrag stellen möchten, dies ungehindert tun kann und ihr Antrag nicht nach dem einem beschleunigten Asylverfahren entschieden wird;
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fordern, dass Asylsuchende weder nach Griechenland noch in ein anderes Land abgeschoben werden, in dem ihnen Folter oder andere Misshandlungen drohen sowie die Zusicherung verlangen, dass bei der Durchführung der Abschiebung die Menschenrechte des Einzelnen gewahrt werden, sie rechtsstaatlich verläuft aber auch alle Schutzmaßnahmen eines regulären Verfahrens beachtet werden;
- die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass unbegleitete Minderjährige als solche ausgemacht werden, sie nicht in Haft genommen werden und eine besondere, altersgemäße Fürsorge und Schutz erhalten, frei von Diskriminierung und im Interesse des Kindes.
Sachlage
Viele der am 22. September Festgenommenen wurden vom Polizeigewahrsam in Calais und Lille in verschiedene Abschiebungshafteinrichtungen (centres de rétention administrative) im ganzen Land gebracht. Französische Nichtregierungsorganisationen sowie Anwalts- und Richtergewerkschaften bestätigten, dass etwa 130 der inhaftierten Migranten und Asylsuchenden nach Entscheidungen der HaftrichterInnen (juges des libertés et de la detention - JLD) in der vergangenen Woche freigelassen wurden. Die RichterInnen kamen zu dem Schluss, dass die Inhaftierten keine Gelegenheit hatten, die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung in Frage zu stellen. Die Massenfestnahmen und die zeitliche Dauer der Überstellung vom Polizeigewahrsam in die Abschiebungshaftzentren, von denen einige 800 bis 1000 Kilometer von Calais entfernt liegen, haben dies nicht zugelassen. Die RichterInnen kamen auch zu dem Schluss, dass einige der Inhaftierten unbegleitete Minderjährige seien und man sie daher nicht inhaftieren durfte. Etwa acht bis zehn der erwachsenen Migranten und Asylsuchenden befinden sich nach wie vor in Abschiebehaft.
Die meisten der Freigelassenen sind nun obdachlos und können von den Behörden festgenommen werden, da sie keine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich haben. Das Einwanderungsministerium hat bestätigt, dass die Polizei am 2. Oktober eine zweite Operation gegen ein kleineres provisorisches Zeltlager in Calais durchgeführt und etwa 30 Personen zur Befragung mitgenommen hat. In den nächsten Tagen sollen weitere Polizeioperationen in kleineren Zeltlagern in der Gegend von Calais durchgeführt werden.
Einigen der Migranten und Asylsuchenden, darunter auch denjenigen, die sich weiter in Haft befinden und andere, deren Freilassung von den HaftrichterInnen angeordnet wurde, droht die Abschiebung in Länder wie Griechenland (gemäß der Dublin II-Verordnung).
Dort haben die meisten Asylsuchenden keinen Zugang zu fairen Asylverfahren oder Mindeststandards entsprechend der EU-Aufnahmerichtlinie. Ihnen droht außerdem die Abschiebung in ihre Herkunftsländer, dies ist in den vorliegenden Fällen häufig Afghanistan, wo ihnen Folter oder andere Misshandlungen drohen könnten. Die Asylanträge afghanischer Staatsangehöriger könnten nach dem in Frankreich möglichen beschleunigten Asylverfahren (la procédure prioritaire) entschieden werden, in dem nicht alle Schutzmaßnahmen eines regulären Verfahrens beachtet werden müssen.
Hintergrundinformation
Am 22. September räumte die französische Polizei das größte von MigrantInnen und Asylsuchenden eingerichtete provisorische Zeltlager in der Gegend von Calais: Mehr als 270 Migranten und Asylsuchende wurden während der Operation festgenommen (arrêtés), von den Festgenommenen wurden die Erwachsenen anfangs in Polizeigewahrsam genommen (garde à vue) und die Mehrzahl dann in Abschiebungshaftzentren in verschiedenen Landesteilen gebracht; unbegleitete Minderjährige wurden in Aufnahmezentren (centres d’accueil spécialisés) gebracht. Die meisten Festgenommenen sind afghanische Staatsangehörige.
MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus können in Frankreich bis zur Abschiebung in Verwaltungshaft genommen werden (rétention administrative). Diejenigen, die sich nach der Polizeioperation weiter in Haft befinden, könnten sich Hindernissen gegenüber sehen, wenn sie versuchen, die Abschiebungsentscheidung individuell anzufechten, also professionelle Verdolmetschung und Rechtsbeistand zu erhalten sowie Zugang zu einer - im Idealfall gerichtlichen - Überprüfung eines Ablehnungsbescheids.
In einigen Fällen, in denen MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus einen Asylantrag stellen möchten, wird ihr Antrag nach dem beschleunigten Asylverfahren entschieden, das ihre Rechte auf die Anfechtung eines Bescheids, während sie noch im Land sind, erheblich einschränkt.
Die Betroffenen könnten nach Griechenland oder Italien abgeschoben werden, da die Dublin II-Verordnung es EU-Mitgliedsländern gestattet, Asylsuchende in das EU-Mitgliedsland zurückzuführen, in das sie zuerst eingereist sind. Amnesty International hat gemeinsam mit anderen Organisationen wie dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte (UNHCR) alle EU-Mitgliedsländer aufgefordert, keine Asylsuchenden unter der Dublin II-Verordnung nach Griechenland zurückzuführen.
Am 17. Juni bestand der französische Einwanderungsminister darauf, dass die Behörden versuchen würden, eine Reihe von MigrantInnen und Asylsuchenden nach Griechenland abzuschieben. Er tat dies ungeachtet eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, demzufolge ein türkischer Asylsuchender in Griechenland misshandelt worden war. Am 24. September bestätigte der Einwanderungsminister, dass in Kürze eine Reihe von Abschiebungen durchgeführt würden. Amnesty International beobachtet die Menschenrechtslage von MigrantInnen und Asylsuchenden in Griechenland und setzt sich mit verschiedenen Aktionsformen gegen die Abschiebung von MigrantInnen und Asylsuchenden unter der Dublin-II-Verordnung von Frankreich nach Griechenland ein.
Ebenso verfolgt Amnesty International die Situation der Asylsuchenden und MigrantInnen in der Gegend von Calais und war an der Erstellung eines im September 2008 veröffentlichten Berichts des NGO-Zusammenschlusses "La Coordination française pour le droit d’asile" (CFDA) beteiligt.
Den französischsprachigen Bericht finden Sie im Netz unter: http://www.amnesty.fr/index.php/agir/campagnes/refugies_et_migrants/textes_et_documents/la_loi_des_jungles. Weitere englisch- und französischsprachige Informationen finden Sie unter: http://cfda.rezo.net/la%20loi%20des%20jungles.htm.