Lehrerin erneut inhaftiert

Jalila al-Salman, 2008

Jalila al-Salman, 2008

Jalila al-Salman, die ehemalige stellvertretende Vorsitzende der Lehrergewerkschaft "Bahrain Teachers’ Association" (BTA), wurde im Vorfeld ihrer Anhörung, die am 1. Dezember stattfinden soll, erneut festgenommen. Amnesty International befürchtet, dass ihr Folter und andere Misshandlungen drohen und dass sie möglicherweise eine gewaltlose politische Gefangene ist.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 176 645 87

MINISTERPRÄSIDENT
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Office of the Prime Minister
P.O. Box 1000, al-Manama, BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Highness / Hoheit)
Fax: (00 973) 175 330 33

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 13, al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 175 31 284

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Fahad Hamad Ahmed Abdulaziz Alaamer
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. November 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin sehr darüber besorgt, dass Jalila al-Salman erneut von Sicherheitskräften festgenommen wurde, die keinen Haftbefehl vorweisen konnten und ihr Haus mitten in der Nacht durchsucht haben.

  • Ich fordere Sie dazu auf, die Vorgehensweise während der Festnahme von Jalila al-Salman genau zu untersuchen sowie die Gründe für die Art und Weise der Festnahme sowie für die Festnahme selbst öffentlich bekannt zu machen.

  • Des Weiteren bin ich sehr besorgt darüber, dass Jalila al-Salman und Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb möglicherweise gewaltlose politische Gefangene sind, die ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen und die bahrainische Regierung auf friedliche Weise kritisiert haben. Sollten sie nur aus diesem Grund angeklagt worden sein, bitte ich Sie, die Gefangenen freizulassen.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Anhörung der Gefangenen den Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht und dass die Gründe für ihre Festnahme sowie die Folter- und Misshandlungsvorwürfe während der Haft nochmals umfassend untersucht werden. Außerdem dürfen keine Informationen, die durch Folter oder unter Zwang eingeholt wurden, als Beweismittel gegen die Gefangenen angeführt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing concern that Jalila al-Salman was rearrested in a highly threatening manner by security officials who failed to produce an arrest warrant and went to her home in the dead of night.

  • Urging the authorities to investigate the manner in which her arrest was carried out and to publicly disclose why she has been rearrested and in such a threatening manner.

  • Expressing concern that both may be prisoners of conscience who have been convicted on criminal charges solely on account of their legitimate exercise of their rights to freedom of expression, association and assembly and peaceful criticism of the Bahrain government, in which case they should be released.

  • Urging that their appeal meets fair trial standards, that there is a full re-investigation of the reasons for their arrest and allegations that they were tortured or otherwise ill-treated in detention and that any information obtained through torture or other duress is not used as evidence against them.

Sachlage

Am 18. Oktober um 3 Uhr morgens wurde das Haus von Jalila al-Salman von der Bereitschaftspolizei und anderen Angehörigen der Sicherheitskräfte, die in fünf Jeeps und zwei Zivilfahrzeugen vorfuhren, durchsucht. Die Behörden zeigten keinen offiziellen Haftbefehl vor und nahmen die Lehrerin mit. Sie gaben an, dass ein Gerichtsbeschluss zur Festnahme von Jalila al-Salman in Bearbeitung sei. Eine Stunde später durfte die Lehrerin ihre Familie anrufen, um ihr mitzuteilen, dass sie sich im Gefängnis in der Stadt 'Issa befindet. Allem Anschein nach vollstrecken die bahrainischen Behörden die dreijährige Haftstrafe, zu der Jalila al-Salman am 25. September verurteilt worden war, obwohl am 1. Dezember vor einem Zivilgericht ein Rechtsmittelverfahren stattfinden soll. Andere Gefangene, die auf ihre Anhörung warten, wurden gegen Kaution freigelassen.

Der Prozess gegen Jalila al-Salman fand vor dem Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz, einem Gericht der Militärjustiz, statt, obwohl sie und der gemeinsam mit ihr vor Gericht gestellte ehemalige Vizepräsident der BTA, Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb, Zivilpersonen sind. Am 25. September wurden Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb zu zehn und Jalila al-Salman zu drei Jahren Haft verurteilt. Beide wurden wegen Straftaten angeklagt, die den Angaben der Behörden zufolge während der Massenproteste in Bahrain im März begangen wurden. Die Proteste wurden auf brutale Weise durch die Sicherheitskräfte niedergeschlagen.

Jalila al-Salman wurde am 21. August gegen Kaution freigelassen, nachdem sie mehr als fünf Monate inhaftiert war. Sie gab an, während ihrer Haft misshandelt und beschimpft worden zu sein. Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb befindet sich seit seiner Festnahme in Haft.

Die Anhörung der Lehrerin und des Lehrers vor dem Berufungsgericht soll am 1. Dezember stattfinden. Amnesty International vertritt die Auffassung, dass der Prozess gegen Jalila al-Salman und Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb unfair war und dass sie gewaltlose politische Gefangene sind, die nur aufgrund der Ausübung ihrer legitimen Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit festgenommen wurden.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin sehr darüber besorgt, dass Jalila al-Salman erneut von Sicherheitskräften festgenommen wurde, die keinen Haftbefehl vorweisen konnten und ihr Haus mitten in der Nacht durchsucht haben.

  • Ich fordere Sie dazu auf, die Vorgehensweise während der Festnahme von Jalila al-Salman genau zu untersuchen sowie die Gründe für die Art und Weise der Festnahme sowie für die Festnahme selbst öffentlich bekannt zu machen.

  • Des Weiteren bin ich sehr besorgt darüber, dass Jalila al-Salman und Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb möglicherweise gewaltlose politische Gefangene sind, die ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen und die bahrainische Regierung auf friedliche Weise kritisiert haben. Sollten sie nur aus diesem Grund angeklagt worden sein, bitte ich Sie, die Gefangenen freizulassen.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Anhörung der Gefangenen den Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht und dass die Gründe für ihre Festnahme sowie die Folter- und Misshandlungsvorwürfe während der Haft nochmals umfassend untersucht werden. Außerdem dürfen keine Informationen, die durch Folter oder unter Zwang eingeholt wurden, als Beweismittel gegen die Gefangenen angeführt werden.

[APPELLE AN]

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 176 645 87

MINISTERPRÄSIDENT
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Office of the Prime Minister
P.O. Box 1000, al-Manama, BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Highness / Hoheit)
Fax: (00 973) 175 330 33

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
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BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 175 31 284

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S.E. Herrn Fahad Hamad Ahmed Abdulaziz Alaamer
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. November 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 25. September wurden Jalila al-Salman und Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb vom Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz zu drei bzw. zehn Jahren Haft verurteilt. Es handelt sich dabei um ein Gericht der Militärjustiz. Sie wurden unter anderem angeklagt, ihr Amt in der BTA auszunutzen, um zu Lehrerstreiks aufzurufen, den Lernprozess zu beeinträchtigen, Hass auf das Regime zu schüren und das Regierungssystem gewalttätig stürzen zu wollen mit Hilfe von Flugblättern und der Verbreitung von erfundenen Geschichten und Informationen.

Bei ihrer früheren Festnahme am 29. März wurde das Haus von Jalila al-Salman in Manama von mehr als 40 Sicherheitskräften durchsucht. Berichten zufolge wurde die Lehrerin daraufhin zur Kriminalpolizei (Criminal Investigations Directorate – CID) in Manama gebracht, wo sie etwa eine Woche lang festgehalten, misshandelt und beschimpft wurde. Danach wurde sie fast drei Wochen lang in einem Frauengefängnis in der Stadt 'Issa in Isolationshaft gefangen gehalten und anschließend in eine Zelle mit anderen Frauen verlegt. Am 21. August ließ man sie gegen Kaution frei, nachdem sie mehr als fünf Monate inhaftiert gewesen war. Als ihr Urteil am 25. September verkündet wurde, war sie nicht anwesend vor Gericht.

Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb wurde am 6. April nach einer Hausdurchsuchung bei seinem Onkel mit ihm zusammen festgenommen. Sein Onkel wurde nach 72 Tagen freigelassen. Die Familie von Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb hatte 24 Tage lang keine Informationen über seinen Verbleib. Der Lehrer verbrachte 64 Tage in Isolationshaft, in der er eigenen Anagaben zufolge gefoltert worden ist. Seine Familie und sein Rechtsbeistand durften ihn lediglich in der ersten Prozessphase am 7. Juni sehen. Seitdem befindet Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb sich im Gefängnis.

Soweit Amnesty International bekannt ist, haben weder Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb noch Jalila al-Salman zu Gewalt aufgerufen und sind nur deshalb Ziel der Behörden geworden, weil sie die Vorsitzenden der BTA sind bzw. waren und ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit auf friedliche Weise ausgeübt haben. Da sie Zivilpersonen sind, müssen sie im Sinne eines fairen Prozesses vor ein Zivilgericht und nicht vor ein Militärgericht gestellt werden.

Wie im Fall von Jalila al-Salman und Mahdi 'Issa Mahdi Abu Dheeb wurden auch Angehörige des Gesundheitspersonals, MenschenrechtlerInnen und weitere Personen vor Militärgerichte in Bahrain gestellt. Viele von ihnen sollen nun jedoch vor ein Zivilgericht gestellt werden. Es sind bereits Monate vergangen, seitdem im Februar und März 2011 auf dem Verkehrskreisel Pearl demonstriert wurde. Die Menschenrechtssituation in Bahrain ist jedoch immer noch besorgniserregend. Hunderte von Personen, die verdächtigt werden, an den regierungskritischen Protesten teilgenommen zu haben, wurden inhaftiert und viele von ihnen sind noch immer in Haft. Es existieren zahlreiche Berichte über Folter. Vielen wurde ein unfairer Prozess vor Militärgerichten gemacht und mindestens 2.500 Personen wurden von ihrer Arbeit suspendiert oder entlassen.

14 Mitglieder der Opposition, die die Demonstrationen angeführt oder an ihnen teilgenommen hatten, wurden im Februar und März festgenommen und am 22. Juni zu hohen Haftstrafen verurteilt. Darunter wurden aufgrund von weit gefassten Anklagen unter dem Vorwurf des Terrorismus sieben Personen zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Urteile wurden am 28. September durch das Militärberufungsgericht (National Safety Court of Appeal) bestätigt.

Am 29. Juni verfügte der König von Bahrain, alle Fälle, die vor Militärgerichten verhandelt wurden, an zivile Strafgerichte zu übertragen. Am 18. August aber erließ er eine Verordnung, dass das Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz weiter für schwere Straftaten und ordentliche Zivilgerichte für minderschwere Vergehen zuständig sind.