Menschenrechtler in Haft
Gegen den Rechtswissenschaftler und politischen Aktivisten Xu Zhiyong sowie seinen Weggefährten Song Ze und die Aktivistin Li Huanjun ist in Peking nun offiziell Haftbefehl erlassen worden. Die drei AktivistInnen befinden sich bereits seit Juli in Haft und sind als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten. Sie werden wahrscheinlich vor Gericht gestellt und laufen derzeit Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden.
Appell an
OBERSTAATSANWALT DER VOLKSSTAATSANWALTSCHAFT VON PEKING
Cao Jianming Jianchazhang
Beijingshi Renmin Jianchayuan
9 Beidaijie, Jianguomen, Dongchengqu
Beijingshi 100005
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Chief Prosecutor / Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt)
LEITER DER BEHÖRDE FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT IN PEKING
Fu Zhenghua Juzhang
Beijingshi Gong'anju
9 Dongdajie, Qianmen
Dongchengqu
Beijingshi 100740, VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Fu)
Fax: (00 86) 10 6524 2927
Sende eine Kopie an
LEITER DES PEKINGER AMTES FÜR JUSTIZANGELEGENHEITEN
YU Hongyuan Juzhang
Beijingshi Sifaju
39 Houguangping Hutong
Nanxiaojie, Xizhimennei, Xichengqu
Beijingshi 100035
VOLKSREPUBLIK CHINA
Fax: (00 86) 10 5857 5684
E-Mail: webmaster@bjsf.gov.cn
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn SHI Mingde
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: botschaftchina@yahoo.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Oktober 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie auf, Xu Zhiyong, Li Huanjung, Song Ze und Li Gang sofort und bedingungslos freizulassen.
- Stellen Sie bitte sicher, dass die vier Personen nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt werden und gewähren Sie ihnen den regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien und Rechtsbeiständen sowie jegliche benötigte medizinische Versorgung.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the authorities to release Xu Zhiyong, Li Huanjun, Song Ze and Li Gang immediately and unconditionally.
- Calling on the authorities to ensure that the above four are not tortured or otherwise ill-treated and have regular access to their families, lawyers and any medical attention they may require.
Sachlage
Xu Zhiyong wurde laut Angaben seines Rechtsbeistands am 22. August wegen "Versammlung einer Menschenmenge, um die öffentliche Ordnung zu stören" von Angehörigen der Abteilung für Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr der Pekinger Behörde für öffentliche Sicherheit offiziell verhaftet. Er befindet sich in der Hafteinrichtung Nr. 3 in Peking. Seine Festnahme steht mit seiner Menschenrechtsarbeit und seiner neuerlichen friedlichen Unterstützung der "Neuen Zivilgesellschaftlichen Bewegung" in Verbindung.
Gegen Li Huanjun, eine ehrenamtliche Mitarbeiterin bei der von Xu Zhiyong gegründeten NGO Gongmin, wurde um den 20. August herum wegen "Auslösens von Streit und Provozierens von Ärger" offiziell Haftbefehl erlassen. Sie wird in der Hafteinrichtung Nr. 2 in Peking festgehalten. Li Huanjun setzt sich für das Recht auf Wohnen ein und hat sich in diesem Jahr der Antikorruptionskampagne von Xu Zhiyong angeschlossen. Gegen Song Ze (auch als Song Guangqiang bekannt) wurde wegen "Versammlung einer Menschenmenge, um die öffentliche Ordnung zu stören" am 16. August offiziell Haftbefehl erlassen. Auch er war ehrenamtlich bei Gongmin tätig und setzt sich regelmäßig für sogenannte "Petitioners" ein, also Personen, die sich bei den Behörden gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten zur Wehr setzen. Er befindet sich in der Hafteinrichtung Nr. 3. Xu Zhiyong, Li Huanjun und Song Ze wurden Rechtsbeistände zugewiesen. Über die Lage eines weiteren Aktivisten, Li Gang, der am 12. Juli inhaftiert und ebenfalls in der Hafteinrichtung Nr. 3 festgehalten wurde, ist derzeit nichts Neues bekannt.
Nach Angaben der Organisation Chinese Human Rights Defenders waren mit Stand vom 18. September beinahe 60 Personen, die mit der "Neuen Zivilgesellschaftlichen Bewegung" in Verbindung stehen, festgenommen oder Opfer des Verschwindenlassens geworden. Nur gegen 29 von ihnen ist nach derzeitigem Kenntnisstand offiziell Haftbefehl erlassen worden.
Hintergrundinformation
Xu Zhiyong lehrt an der Universität für Post- und Telekommunikationswesen in Peking. Nachdem er bis zur Eröffnung seines Gerichtsverfahrens gegen Kaution freikam, gründete Xu Zhiyong 2010 gemeinsam mit mehreren MenschenrechtsanwältInnen, darunter Teng Biao, eine weitere Initiative, um ihre Arbeit für Bürger- und Menschenrechte fortzusetzen, die sie "Gongmin" nannten. In China ist diese Initiative aber auch unter der Bezeichnung Gongmeng bekannt, der vorherigen von Xu Zhiyong gegründeten NGO.
In seinem Artikel "China Needs a New Citizens’ Movement" vom Mai 2012 beschreibt Xu Zhiyong die Bewegung als eine friedliche kulturelle, gesellschaftliche und politische Kampagne und legt den Menschen nahe, den "neuen zivilgesellschaftlichen Geist" über Online-Kanäle und auf der Straße zu verbreiten. Sie sollten Verantwortung zeigen, indem sie Korruption ablehnen und sich um die Gemeinschaft verdient machen. Außerdem sollten sie das Zeichen der Bewegung tragen oder auf andere Weise sichtbar sein. Sie sollten am gesellschaftlichen Leben teilhaben und Treffen organisieren, um die politische Lage zu diskutieren, den schwächeren Mitgliedern der Gesellschaft helfen und sich zusammenschließen, um die Arbeit zu teilen und zu koordinieren. Den vollständigen Text des Artikels finden Sie auf Englisch unter: http://seeingredinchina.com/2012/07/11/china-needs-a-new-citizens-movement-xu-zhiyongs-%E8%AE%B8%E5%BF%97%E6%B0%B8-controversial-essay/
Die Anklage "Versammlung einer Menschenmenge, um die öffentliche Ordnung zu stören" (Artikel 291 des chinesischen Strafgesetzbuchs) kann eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen, wenn die oder der Angeklagte als RädelsführerIn gilt und die Situation als ernst eingestuft wird. Angeklagt werden können Personen, die sich an öffentlichen Orten wie z. B. Bahnhöfen oder Busbahnhöfen, Werften, zivilen Flughäfen, Marktplätzen, Parks, Theatern, Kinos, Ausstellungssälen und Sportplätzen versammeln, um die Ordnung zu stören. Sie ist ebenfalls auf Situationen anwendbar, in denen Personen den Verkehr behindern bzw. die Verkehrsordnung stören oder Widerstand gegen staatliche Sicherheitskräfte leisten bzw. sie an der Ausübung ihrer gesetzlichen Tätigkeit hindern.
Der Vorwurf des "Auslösens von Streit und Provozierens von Ärger" (Artikel 293 des chinesischen Strafgesetzbuchs) kann eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen, wenn der/die Beschuldigte z. B. die öffentliche Ordnung dadurch stört, dass er/sie öffentliches oder privates Eigentum mit ernsten Folgen einfordert, beschädigt, zerstört oder besetzt, oder er/sie die öffentliche Ordnung an einem öffentlichen Ort stark beeinträchtigt. Das Strafmaß erhöht sich auf bis zu zehn Jahre Haft, wenn er/sie andere versammelt und wiederholt Verhaltensweisen an den Tag legt, die die öffentliche Ordnung schwer beeinträchtigen.
Nach der offiziellen Haftregistrierung einer Person sollte gemäß Paragraf 169 des chinesischen Strafverfahrensrechts die Volksstaatsanwaltschaft innerhalb eines Monats nach der Übergabe eines Falls durch die Behörde für öffentliche Sicherheit entscheiden, ob eine Strafverfolgung stattfinden soll. Dabei ist eine Verlängerung von einem halben Monat möglich. Gemäß Paragraf 171 hat die Volksstaatsanwaltschaft jedoch auch das Recht, den Fall für eine zusätzliche Untersuchung an eine Sicherheitsbehörde zu übergeben, oder selbst Ermittlungen durchzuführen, wenn die vorgelegten Beweise als unzureichend für eine Strafverfolgung betrachtet werden. In Fällen, in denen eine zusätzliche Untersuchung durchgeführt wird, sollte diese innerhalb eines Monats abgeschlossen werden. Es können höchstens zwei zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden. Während dieser Zeit bleiben die Verdächtigen normalerweise in Gewahrsam.
In Untersuchungshaft, also vor Beginn des Verfahrens, können die Verdächtigen nur ihre Rechtsbeistände, jedoch nicht ihre Angehörigen sehen.