Haft und Peitschenhiebe

Mikhlif bin Daham al Shammari

Mikhlif bin Daham al Shammari

Das Urteil gegen den Menschenrechtsverteidiger Mikhlif bin Daham al-Shammari ist am 2. November von einem Berufungsgericht bestätigt worden. Im November 2014 war er zu zwei Jahren Haft und 200 Peitschenhieben verurteilt worden. Er befindet sich in unmittelbarer Gefahr inhaftiert und ausgepeitscht zu werden. Sollte der Menschenrechtler inhaftiert werden, würde Amnesty International ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachten.

Appell an

KÖNIG UND MINISTERPRÄSIDENT
His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Twitter: @KingSalman

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed
bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban

Human Rights Commission
PO Box 58889, Riyadh 11515

King Fahd Road
Building No. 3, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 418 5101

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Januar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, alle Schuldsprüche und Urteile gegen Mikhlif bin Daham al-Shammari aufzuheben, da er allein deshalb verurteilt wurde, weil er sein Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat.

  • Leiten Sie bitte unverzüglich eine umfassende, unparteiische und unabhängige Untersuchung zu seinen Vorwürfen ein, dass er in Gewahrsam gefoltert und anderweitig misshandelt worden sei.

  • Ich fordere Sie höflich auf, die Schikanierung und Verfolgung von Personen zu beenden, die ihre Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ausüben, darunter auch Menschenrechtsverteidiger_innen und Aktivist_innen, die Reformen fordern.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Saudi Arabian authorities to ensure all the convictions and sentences imposed on Mikhlif bin Daham al-Shammari are quashed, as they are based solely on his peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association.

  • Calling on them to conduct a thorough, impartial and independent investigation into his allegations that he was subjected to torture and other ill-treatment in custody.

  • Urging them to end the harassment and persecution of those peacefully exercising their rights to freedom of expression, association and assembly, including human rights defenders and activists calling for reforms.

Sachlage

Am 22. November ist der Menschenrechtsverteidiger Mikhlif bin Daham al-Shammari von einem Richter des Strafgerichts in der Stadt al-Khobar (al-Chubar) im Osten Saudi-Arabiens darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass sein Schuldspruch und sein Urteil am 2. November vom Berufungsgericht bestätigt wurden. Am 6. November 2014 hatte das Strafgericht in al-Khobar Mikhlif bin Daham al-Shammari zu zwei Jahren Haft und 200 Peitschenhieben verurteilt, nachdem er für schuldig befunden worden war, "die Öffentlichkeit aufgebracht zu haben, indem er sich mit Schiiten getroffen hat" und "gegen die Anweisung der Staatsführung verstoßen zu haben, indem er private Treffen abgehalten und Twitter genutzt hat". Er befindet sich nun in unmittelbarer Gefahr inhaftiert und ausgepeitscht zu werden.

Nach der Urteilsverkündung am 6. November 2014 änderte das Gericht den Wortlaut des ersten Anklagepunktes, sodass er nun für schuldig befunden wurde "die Öffentlichkeit aufgebracht zu haben, indem er sich mit schiitischen Unruhestiftern getroffen hat". Als Mikhlif bin Daham al-Shammari sich am 22. November 2015 beim Vorsitzenden des Strafgerichts in al-Khobar über die Änderung der Anklage beschwerte, teilte dieser ihm mit, dass solche Änderungen im Ermessen des Richters liegen und er nicht das Recht habe, etwas dagegen einzuwerfen oder sich dem zu widersetzen. Der Vorsitzende des Strafgerichts teilte ihm zudem mit, dass das Urteil gegen ihn endgültig sei und man es zur Umsetzung an den Gouverneur der Ostprovinz weitergeleitet habe.

Mikhlif bin Daham al-Shammari setzt sich seit langem für die Menschenrechte in Saudi-Arabien ein. Mit seinen Publikationen und seinem Engagement macht er sich für die Rechte von Minderheiten, insbesondere für die schiitischen Muslim_innen in Saudi-Arabien, stark. Aufgrund seiner friedlichen Aktivitäten als Menschenrechtler ist er bereits mehrfach von den saudischen Behörden willkürlich inhaftiert und vor Gericht gestellt worden. Er hat bereits mehr als 20 Monate in Haft verbracht. Seinen Angaben zufolge ist er in Gewahrsam gefoltert und anderweitig misshandelt worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mikhlif bin Daham al-Shammari wurde 2007 zum ersten Mal inhaftiert. Damals hatte er drei Monate ohne Anklage in Haft verbracht, nachdem er sich mit einem prominenten schiitischen Geistlichen getroffen hatte.

Am 14. Juni 2010 wurde er in al-Khobar erneut festgenommen, nachdem er einen Artikel veröffentlicht hatte, in dem er vermeintliche Vorurteile sunnitischer Geistlicher gegen Angehörige der schiitischen Gemeinschaft und deren Überzeugungen kritisierte. Ihm wurde die "Straftat" zur Last gelegt, "andere verärgert" zu haben und er wurde 20 Monate lang im Generalgefängnis in der Stadt Dammam festgehalten. Zwei Gerichte in Dammam (das Gericht der ersten Instanz und das Allgemeine Gericht) lehnten es jedoch ab, ein Verfahren gegen den Menschenrechtler einzuleiten, weil der Fall nicht in ihre gerichtliche Zuständigkeit fiele. Mikhlif bin Daham al-Shammari hinterfragte die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung vor einem Beschwerdegericht, einem Verwaltungsgericht, das für Beschwerden gegen den Staat Saudi-Arabien und seine Behörden zuständig ist. Seine Eingabe wurde jedoch am 13. November 2011 mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Beschwerdegericht für den Fall nicht zuständig sei, weil es sich um einen Fall mit Sicherheitsbezug handle und das Verfahren dem Sonderstrafgericht (SCC) übertragen worden sei. Vor dem Sonderstrafgericht, das 2008 gegründet wurde, um Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus und Angriffen gegen die Landessicherheit zu verhandeln, forderte die Anklagebehörde die Todesstrafe für Mikhlif bin Daham al-Shammari wegen "Abfalls vom Glauben" (Apostasie). Später zog die Staatsanwaltschaft diese Anklage zurück und brachte stattdessen mehrere andere Anklagepunkte gegen den Menschenrechtler vor, darunter: Sähen von Zwietracht, Gefährdung der öffentlichen Ordnung und des Ansehens des Staates, Verletzung des Gesetzes über Informationstechnologie, Infragestellung der Integrität von Staatsbeamten und Diffamierung von Religionsführern.

Nach Angaben von Mikhlif bin Daham al-Shammari wurde er während der Haft im Generalgefängnis von Dammam gefoltert und anderweitig misshandelt. Er gab an, jeden Tag eine Stunde lang mit den Armen an der Decke aufgehängt worden zu sein, wobei seine Füße kaum den Boden berührten. Im Juli 2011 habe man ihn bewusstlos geschlagen und als er wieder aufwachte, merkte er, wie ihm ein giftiges Reinigungsmittel eingeflößt wurde. Man brachte ihn ins Krankenhaus und erklärte dem Personal dort, er habe einen Selbstmordversuch unternommen. Nach seiner Entlassung musste er etwa 15 Tage in Einzelhaft verbringen.

Am 29. Februar 2012 wurde Mikhlif bin Daham al-Shammari freigelassen, nachdem er eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet hatte, in der er zusicherte, die "Gesetze und Vorschriften der Regierenden des Landes einzuhalten, ein guter Staatsbürger zu sein, und seinem Gerichtsverfahren und den Ermittlungsverfahren beizuwohnen". Zudem verpflichtete er sich darin dazu, "nicht mehr mit nationalen oder internationalen Medien zu sprechen oder in diesen bzw. in den sozialen Medien etwas schriftlich zu veröffentlichen und auch nicht mit internationalen Organisationen inner- oder außerhalb von Saudi-Arabien zu kommunizieren". Außerdem musste er sich verpflichten, "keine Veranstaltungen, Konferenzen oder Zusammenkünfte zu organisieren oder zu besuchen, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen". Man machte ihm deutlich, dass er erneut in Haft genommen werde, wenn er sich nicht an die Zusagen halte. Das Verfahren gegen ihn vor dem Sonderstrafgericht begann 16 Tage nach seiner Freilassung. Am 17. Juni 2013 wurde er dann zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Juni 2014 wurde das Urteil gegen ihn von der Berufungsabteilung des Sonderstrafgerichts bestätigt.

Kurz nach Beginn des Gerichtsverfahrens vor dem SCC wurden weitere Anklagen gegen Mikhlif bin Daham al-Shammari erhoben und ein Prozess vor dem Strafgericht in al-Khobar eingeleitet. Ihm wurde zur Last gelegt, gegen die von ihm unterzeichnete Verpflichtungserklärung verstoßen zu haben, indem er unter anderem eine Veranstaltung organisiert habe, die von Reformbefürworter_innen, die seine Freilassung feierten, besucht wurde. Zudem habe er die Familie eines schiitischen Demonstranten besucht, der in al-Qatif in der Ostprovinz getötet worden war. Außerdem soll er einen Tweet mit dem folgenden Wortlaut verfasst haben: "Aufgrund meines Glaubens an die Koexistenz der gesellschaftlichen Spektren und der Toleranz der Muslime besuche ich die Freitagsgebete in der Hamza-Moschee in Saihat" (dabei handelt es sich um eine schiitische Moschee in der Ostprovinz). Am 6. November 2014 hat das Strafgericht in al-Khobar Mikhlif bin Daham al-Shammari zu zwei Jahren Haft und 200 Peitschenhieben verurteilt. Am 22. November 2015 wurde er in Kenntnis gesetzt, dass das Urteil gegen ihn vom Berufungsgericht bestätigt worden ist.