Menschenrechtler zu Haftstrafe verurteilt

Mikhlif bin Daham al Shammari

Mikhlif bin Daham al Shammari

Ein Gericht in Saudi-Arabien hat den Menschenrechtler Mikhlif bin Daham al-Shammari zu fünf Jahren Haft und zehn Jahren Reiseverbot verurteilt. Er befindet sich bis zur Entscheidung im Rechtsmittelverfahren auf freiem Fuß, könnte aber jederzeit in Haft genommen werden. In der Haft wäre er in Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden.

Appell an

KÖNIG
King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über Innenministerium)

JUSTIZMINISTER
Sheikh Dr Mohammed bin Abdul Kareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 1 401 1741 oder (00 966) 1 402 0311

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed
bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 1 403 3125

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. August 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, den Schuldspruch und das Urteil gegen Mikhlif bin Daham al-Shammari aufzuheben, da er allein deshalb verurteilt wurde, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung mit friedlichen Mitteln wahrgenommen hat, u.a. im Rahmen seiner Menschenrechtsarbeit, und weil er die Behörden kritisiert hat.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass eine unabhängige Untersuchung der von Mikhlif bin Daham al-Shammari erhobenen Foltervorwürfe eingeleitet wird und dass diejenigen, die für Folter und andere Misshandlungen verantwortlich sind, in fairen Gerichtsverfahren zur Verantwortung gezogen werden. Zudem müssen diejenigen, die Folter oder Misshandlungen erlitten haben, eine Entschädigung erhalten.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Drangsalierung und strafrechtliche Verfolgung von Personen, die sich für die Menschenrechte in Saudi-Arabien einsetzen, eingestellt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to quash the conviction and the sentence imposed on Mikhlif bin Daham al-Shammari as it is based solely on his peaceful exercise of his right to free expression, including through his human rights work in Saudi Arabia and his criticism of the authorities.

  • Asking them to ensure that an independent and impartial investigation is held promptly into his allegations that he was tortured in detention that anyone reasonably suspected of responsibility for torture or other ill-treatment is brought to justice in fair trials and that redress is provided for any such treatment he experienced.

  • Urging them to end the harassment and persecution of those peacefully defending human rights in Saudi Arabia.

Sachlage

Ein Sonderstrafgericht in der Stadt Jiddah hat den Menschenrechtsverteidiger Mikhlif bin Daham al-Shammari am 17. Juni zu fünf Jahren Haft und einem zehnjährigen Reiseverbot verurteilt. Die Anklagen lauteten u.a. auf Sähen von Zwietracht, Gefährdung der öffentlichen Ordnung und des Ansehens des Staates, Verletzung des Gesetzes über Informationstechnologie, Infragestellung der Integrität von Staatsbeamten und Diffamierung von Religionsführern. Das Gericht untersagte dem Menschenrechtler in seinem Urteil auch Veröffentlichungen in der Presse und sozialen Medien sowie Auftritte im Fernsehen oder Radio.

Das Sonderstrafgericht, vor dem das Verfahren gegen Mikhlif bin Daham al-Shammari stattfand, war 2008 gegründet worden, um Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus und Angriffen gegen die Landessicherheit zu verhandeln. Die Verhandlung begann am 11. März 2012, 16 Tage nachdem Mikhlif bin Daham al-Shammari nach 20 Monaten Haft freigelassen worden war. In dieser Zeit war er nach eigenen Angaben mehrfach gefoltert worden. Einmal musste er auch ins Krankenhaus eingeliefert werden, nachdem er brutal geschlagen worden war und man ihm Gift verabreicht hatte. Während seiner Haft lehnten es zwei Gerichte in Dammam, das Gericht der ersten Instanz und das Allgemeine Gericht, ab, ein Verfahren wegen des "Verärgerns von Personen" gegen ihn einzuleiten und erklärten, der Fall läge nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Staatsanwaltschaft leitete den Fall daraufhin an das Sonderstrafgericht weiter und forderte die Todesstrafe für Mikhlif bin Daham al-Shammari wegen Abfalls vom Glauben. Diese Anklage zog sie schließlich zurück und erhob dann die oben genannten Anklagen.

Mikhlif bin Daham al-Shammari setzt sich seit langem für die Menschenrechte in Saudi-Arabien ein. Mit seinen Publikationen und seinem Engagement macht er sich für die Rechte von Minderheiten, insbesondere die schiitischen MuslimInnen in Saudi-Arabien stark. Er war zum ersten Mal 2007 inhaftiert, kurz nachdem er sich mit einem schiitischen Geistlichen getroffen hatte. Er wurde damals drei Monate ohne Anklageerhebung in Haft gehalten. AktivistInnen in Saudi-Arabien sind der Meinung, dass Mikhlif bin Daham al-Shammari von den Behörden für Publikationen bestraft werden soll, in denen er Angehörige der Behörden wegen Korruption und Heuchelei kritisiert und sunnitischen Geistlichen vorwirft, Vorurteile gegen Angehörige der schiitischen Gemeinschaft und deren Glaubensausrichtung zu haben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mikhlif bin Daham al-Shammari ist sowohl aufgrund seines Engagements als auch aufgrund seiner Kritik an den Behörden zur Zielscheibe geworden. Obwohl er ein sunnitischer Muslim ist, setzt er sich für die Rechte der schiitischen Gemeinschaft und anderer religiöser und sozialer Minderheiten ein. Er wurde am 10. Juni 2010 festgenommen und danach 20 Monate in Haft gehalten, nachdem er einen Artikel veröffentlicht hatte, in dem er vermeintliche Vorurteile sunnitischer Geistlicher gegen Angehörige der schiitischen Gemeinschaft und deren Überzeugungen kritisiert hatte.

Er hinterfragte die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung vor einem Beschwerdegericht, einem Verwaltungsgericht, das für Beschwerden gegen den Staat Saudi-Arabien und seine Behörden zuständig ist. Seine Eingabe wurde jedoch am 13. November mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Beschwerdegericht für den Fall nicht zuständig sei, weil es sich um einen Fall mit Sicherheitsbezug handle. Der Fall wurde dann an das Sondergericht übertragen, nachdem zuvor zwei Gerichte abgelehnt hatten, ein Verfahren gegen ihn zu führen. Nach Angaben von Mikhlif bin Daham al-Shammari wurde er während der Haft im Gefängnis von Dammam gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Er gab an, jeden Tag eine Stunde lang mit den Armen an der Decke aufgehängt worden zu sein, wobei seine Füße kaum den Boden berührten.

Im Juli 2011 habe man ihn bewusstlos geschlagen und als er wieder aufwachte, merke er, wie ihm ein giftiges Reinigungsmittel eingeflößt wurde. Man brachte ihn ins Krankenhaus und erklärte dem Personal dort, er habe einen Selbstmordversuch unternommen. Nach seiner Entlassung musste er 15 Tage in Einzelhaft verbringen.

Die saudi-arabischen Behörden haben in jüngster Zeit häufig MenschenrechtsverteidigerInnen ins Visier genommen und sie sowohl durch gerichtliche Entscheidungen als auch durch willkürliche Maßnahmen, wie die Verhängung von Reiseverboten, verfolgt. AktivistInnen, die sich an die Gerichte wenden, um gegen Verstöße von Angehörigen des Innenministeriums und der Sicherheitskräfte vorzugehen, oder Personen, die staatliche Institutionen kritisieren, werden zur Zielscheibe der Behörden. Insbesondere gehen sie gegen Personen vor, die Verstöße gegen Angehörige der schiitischen Glaubensgemeinschaft aufgedeckt haben.

Die Repressionen der Behörden richten sich auch gegen Mitglieder unabhängiger Menschenrechtsgruppen. Mitglieder der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte ACPRA, die im Oktober 2009 gegründet wurde, sind am stärksten betroffen. Drei Gründungsmitglieder von ACPRA - Dr. Abdullah bin Hamid bin Ali Al-Hamid, Mohammad bin Fahad bin Muflih Al-Qahtani und Dr. Abdulkareem Yousef al-Khoder – wurden im März bzw. Juni in einer Reihe von vagen Anklagepunkten für schuldig gesprochen und zu Haftstrafen verurteilt. Zu den Anklagen zählten: Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Herrscher, Ungehorsam gegenüber dem Staatsoberhaupt, Infragestellung der Integrität von Staatsbediensteten sowie die Absicht, die Sicherheit des Landes zu gefährden und die Bevölkerung zu Protesten anzustiften und die Verbreitung falscher Informationen an ausländische Gruppierungen. ACPRA berichtet über Menschenrechtsverletzungen und unterstützt Familien von Personen, die ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert sind, wenn sie vor dem Beschwerdegericht gerichtlich gegen das Innenministerium vorgehen wollen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte schreibt die Rechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit fest. Diese Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, die den Zweck verfolgt, bestimmte öffentliche Interessen zu schützen (die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die Volksgesundheit oder die öffentliche Sittlichkeit), oder die Rechte anderer betroffen sind. In jedem dieser Fälle muss die Notwendigkeit der Beschränkung erkennbar sein, um den Zweck zu erreichen, und die Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein. Strafrechtliche Anklagen gegen Personen, die mit friedlichen Mitteln Kritik an Angehörigen der Behörden oder Institutionen üben oder sich für die Menschenrechte einsetzen, stehen hingegen im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards.

Das Recht jedes Menschen auf Vereinigungsfreiheit schließt das Recht ein, Organisationen zu gründen und sich ihnen anzuschließen. In der UN-Erklärung zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen heißt es: "Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hinzuwirken." Zudem ist darin festgeschrieben, dass jeder Staat die Verantwortung hat, sicherzustellen, dass alle seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Personen, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, alle diese Rechte und Freiheiten in der Praxis genießen können.