Neue Strafe gegen Menschenrechtler

Mikhlif bin Daham al Shammari

Mikhlif bin Daham al Shammari

Der Menschenrechtler Mikhlif bin Daham al-Shammari ist in einem zweiten Gerichtsverfahren zu zwei Jahren Haft und 200 Peitschenhieben verurteilt worden. Im Juni war bereits eine fünfjährige Gefängnisstrafe gegen ihn von einem Berufungsgericht bestätigt worden. Sollte der Menschenrechtsverteidiger inhaftiert werden, würde Amnesty International ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachten.

Appell an

KÖNIG
King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über Innenministerium)

JUSTIZMINISTER
Sheikh Dr Mohammed bin Abdul Kareem Al-Issa
Ministry of Justice, University Street, Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder (00 966) 11 402 0311

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed
bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 403 3125

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, den Schuldspruch und das Urteil gegen Mikhlif bin Daham al-Shammari aufzuheben, da er allein deshalb verurteilt wurde, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung mit friedlichen Mitteln wahrgenommen hat und weil er die Behörden kritisiert hat.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Drangsalierung und Verfolgung von Personen, die sich für die Menschenrechte in Saudi-Arabien einsetzen, eingestellt werden. Schützen Sie bitte die Rechte von Menschenrechtsverteidiger_innen, damit sie ihre friedlichen Aktivitäten ohne Angst vor Repressalien fortsetzen können, wie es die UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 1998 festgeschrieben ist.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to quash Mikhlif bin Daham al-Shammari's conviction and sentence and remove all restrictions imposed on him, as they are based solely on his peaceful exercise of his right to freedom of expression, including through his human rights work in Saudi Arabia and his criticism of the authorities.

  • Urging them to end the harassment and persecution of those peacefully defending human rights in Saudi Arabia, and to safeguard the right of human rights defenders to carry out their peaceful human rights activities without fear of reprisal as set out in the 1998 UN Declaration on Human Rights Defenders.

Sachlage

Am 6. November hat das Strafgericht der Stadt al-Khobar (al-Chubar) im Osten Saudi-Arabiens Mikhlif bin Daham al-Shammari zu zwei Jahren Haft und 200 Peitschenhieben verurteilt, nachdem er für schuldig befunden worden war, "die Öffentlichkeit aufgebracht zu haben, indem er sich mit Schiiten getroffen hat" und "gegen die Anweisung der Staatsführung verstoßen zu haben, indem er private Treffen abgehalten und Twitter genutzt hat."

Der erste Anklagepunkt bezieht sich auf einen Besuch beim Vater eines schiitischen Demonstranten Anfang 2013, der in der Ostprovinz getötet wurde, und auf einen Tweet, in dem Mikhlif bin Daham al-Shammari ankündigte, in einer schiitischen Moschee zu beten. Die zweite Anklage bezieht sich auf ein Dokument, das er nach seiner Freilassung im Februar 2012 unterzeichnet hatte und in dem er unter anderem zugesichert hatte, ein "guter Staatsbürger" zu sein und "nicht mehr mit nationalen oder internationalen Medien zu sprechen oder in diesen bzw. in den sozialen Medien etwas schriftlich zu veröffentlichen und auch nicht mit internationalen Organisationen zu kommunizieren".

Ein Sonderstrafgericht in der Stadt Jiddah hatte den Menschenrechtsverteidiger in einem anderen Verfahren am 17. Juni 2013 zu fünf Jahren Haft und einem anschließenden zehnjährigen Reiseverbot verurteilt. Die Anklagen lauteten u. a. auf Sähen von Zwietracht, Gefährdung der öffentlichen Ordnung und des Ansehens des Staates, Verletzung des Gesetzes über Informationstechnologie, Infragestellung der Integrität von Staatsbeamten und Diffamierung von Religionsführern. Das Gericht untersagte dem Menschenrechtler in seinem Urteil auch Veröffentlichungen in der Presse und sozialen Medien sowie Auftritte im Fernsehen oder Radio. Die Berufungsabteilung des Sonderstrafgerichts hat das Urteil im Juni 2014 bestätigt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mikhlif bin Daham al-Shammari setzt sich seit Langem für die Menschenrechte in Saudi-Arabien ein. In seinen Publikationen und mit seinem Engagement konzentriert er sich vor allem auf die Rechte von Minderheiten. Obwohl er ein sunnitischer Muslim ist, setzt er sich für die Rechte der schiitischen Gemeinschaft und anderer religiöser und sozialer Minderheiten ein. Aufgrund seiner friedlichen Aktivitäten ist er bereits mehrfach von den saudischen Behörden willkürlich inhaftiert und vor Gericht gestellt worden. Seinen Angaben zufolge ist er in Gewahrsam gefoltert und auf andere Weise misshandelt worden. Er wurde 2007 zum ersten Mal inhaftiert. Damals hatte er drei Monate ohne Anklage in Haft verbracht, nachdem er sich mit einem prominenten schiitischen Geistlichen getroffen hatte.

Am 14. Juni 2010 wurde er in al-Khobar erneut festgenommen, nachdem er einen Artikel veröffentlicht hatte, in dem er vermeintliche Vorurteile sunnitischer Geistlicher gegen Angehörige der schiitischen Gemeinschaft und deren Überzeugungen kritisiert hatte. Ihm wurde die "Straftat" zur Last gelegt, "andere verärgert" zu haben. Zwei Gerichte in der Stadt Dammam (das Gericht der ersten Instanz und das Allgemeine Gericht) lehnten es jedoch ab, ein Verfahren gegen den Menschenrechtler einzuleiten, weil der Fall nicht in ihre gerichtliche Zuständigkeit falle. Mikhlif bin Daham al-Shammari hinterfragte die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung vor einem Beschwerdegericht, einem Verwaltungsgericht, das für Beschwerden gegen den Staat Saudi-Arabien und seine Behörden zuständig ist. Seine Eingabe wurde jedoch am 13. November 2011 mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Beschwerdegericht für den Fall nicht zuständig sei, weil es sich um einen Fall mit Sicherheitsbezug handle und das Verfahren dem Sonderstrafgericht übertragen worden sei. Vor dem Sonderstrafgericht forderte die Anklagebehörde die Todesstrafe für Mikhlif bin Daham al-Shammari wegen "Abfalls vom Glauben" (Apostasie). Später zog die Staatsanwaltschaft diese Anklage zurück und brachte stattdessen mehrere andere Anklagepunkte gegen den Menschenrechtler vor, darunter: Sähen von Zwietracht, Gefährdung der öffentlichen Ordnung und des Ansehens des Staates, Verletzung des Gesetzes über Informationstechnologie, Infragestellung der Integrität von Staatsbeamten und Diffamierung von Religionsführern.

Nach Angaben von Mikhlif bin Daham al-Shammari wurde er während der Haft im Gefängnis von Dammam gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Er gab an, jeden Tag eine Stunde lang mit den Armen an der Decke aufgehängt worden zu sein, wobei seine Füße kaum den Boden berührten. Im Juli 2011 habe man ihn bewusstlos geschlagen und als er wieder aufwachte, merke er, wie ihm ein giftiges Reinigungsmittel eingeflößt wurde. Man brachte ihn ins Krankenhaus und erklärte dem Personal dort, er habe einen Selbstmordversuch unternommen. Nach seiner Entlassung musste er 15 Tage in Einzelhaft verbringen.

Nach 20 Monaten in Haft wurde Mikhlif bin Daham al-Shammari am 29. Februar 2012 freigelassen, nachdem er eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet hatte, in der er zusicherte, die "Gesetze und Vorschriften der Regierenden des Landes einhalten werde, ein guter Staatsbürger sei, und seinem Gerichtsverfahren und den Ermittlungsverfahren beiwohnen werde". Zudem verpflichtete er sich darin dazu, "nicht mehr mit nationalen oder internationalen Medien zu sprechen oder in diesen bzw. in den sozialen Medien etwas schriftlich zu veröffentlichen und auch nicht mit internationalen Organisationen inner- oder außerhalb von Saudi-Arabien zu kommunizieren". Außerdem musste er sich verpflichten, "keine Veranstaltungen, Konferenzen oder Zusammenkünfte zu organisieren oder zu besuchen, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen". Man machte ihm deutlich, dass er erneut in Haft genommen werde, wenn er sich nicht an die Zusagen halte. Das Verfahren gegen ihn vor dem Sonderstrafgericht begann 16 Tage nach seiner Freilassung. Am 17. Juni 2013 wurde er dann zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Kurz nach Beginn des Gerichtsverfahrens wurden weitere Anklagen gegen Mikhlif bin Daham al-Shammari erhoben und ein Prozess vor dem Strafgericht in al-Khobar eingeleitet. Ihm wurde zur Last gelegt, gegen die Verpflichtungserklärung verstoßen zu haben, indem er unter anderem eine Veranstaltung organisiert habe, die von Reformbefürworter_innen, die seine Freilassung feierten, besucht wurde. Zudem habe er die Familie eines schiitischen Demonstranten besucht, der in al-Qatif in der Ostprovinz getötet worden war. Außerdem soll er ein Tweet mit dem folgenden Wortlaut verfasst haben: "Aufgrund meines Glaubens an die Koexistenz der gesellschaftlichen Spektren und der Toleranz der Muslime besuche ich die Freitagsgebete in der Hamza-Moschee in Saihat" (dabei handelt es sich um eine schiitische Moschee in der Ostprovinz).