Drei Jahre Haft für Aktivist_innen

Ägypten - Streetart

Ägypten - Streetart

Die Menschenrechtsverteidigerin Yara Sallam, die Aktivistin Sanaa Ahmed Seif sowie 20 weitere Angeklagte wurden am 26. Oktober wegen Verstößen gegen das repressive ägyptische Demonstrationsrecht und einer Reihe weiterer Anklagen zu drei Jahren Haft verurteilt.

Appell an

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor, Supreme Court House
1 "26 July" Road
Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165
(nur während der Bürozeiten, MEZ+1)

PRÄSIDENT
Abdel Fattah al-Sisi
Office of the President
Al Ittihadia Palace
Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Multilateral Affairs and International Security Affairs Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo
ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Yara Sallam umgehend und bedingungslos frei, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft ist.

  • Lassen Sie bitte alle Gefangenen frei, die lediglich deshalb inhaftiert sind, weil sie ihr Recht auf friedliche Versammlung wahrgenommen haben.

  • Ich möchte Sie höflich auffordern, auch die übrigen Inhaftierten freizulassen, falls sie nicht umgehend einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und in einem Verfahren vor Gericht gestellt werden, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren in vollem Umfang entspricht. Die Wahrnehmung des Rechts auf friedliche Versammlung darf keinesfalls als Straftat geahndet werden.

  • Ich ersuche Sie nachdrücklich, allen Gefangenen das Recht auf eine öffentliche Verhandlung zu gewähren, in der sie ihrem Verfahren ungehindert folgen und sich an ihrer Verteidigung beteiligen können.

Sachlage

Das Gerichtsurteil wurde von dem zuständigen Gericht in Heliopolis verhängt, das im Tora-Polizeiinstitut zusammentrat, einem Nebengebäude des Tora-Gefängnisses. Weder Familienangehörige noch die Öffentlichkeit waren zur Gerichtsverhandlung zugelassen. Wie die Rechtsbeistände der Verurteilten Amnesty International mitteilten, werden diese jetzt vor einem höheren Gericht Rechtsmittel einlegen.

Sicherheitskräfte hatten die Aktivist_innen am 21. Juni im Kairoer Stadtteil Heliopolis festgenommen, nachdem sie eine Kundgebung in der Gegend aufgelöst hatten.

Rechtsbeistände der Aktivist_innen ließen Amnesty International wissen, dass anhand der vor Gericht vorgelegten Beweise, darunter Videoaufzeichnungen, nicht nachgewiesen werden konnte, dass Personen aus der Gruppe an den Gewalttaten beteiligt waren. Yara Sallams Rechtsbeistände hatten angeführt, dass die Menschenrechtsverteidigerin nicht an den Protesten teilgenommen hatte, sondern bei der anschließenden Razzia festgenommen wurde.

Außerdem teilten die Rechtsbeistände Amnesty International mit, dass die Angeklagten während der letzten Verhandlungen am 11. und 26. Oktober das Verfahren weder hören noch mit ihrem Rechtsteam kommunizieren konnten, da sie durch eine getönte Glasscheibe vom Rest des Gerichtssaals getrennt waren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das Gericht verurteilte alle Anklagten neben einer Haftstrafe auch zu einer Geldstrafe von 10000 Ägyptischen Pfund (rund 1100 Euro) und machte sie haftbar für die Reparaturkosten der Gebäude, die bei den Ereignissen am 21. Juni beschädigt wurden. Die Aktivist_innen werden nach ihrer Freilassung drei weitere Jahre von Sicherheitskräften überwacht werden. Die Vorwürfe gegen die Angeklagten lauten auf: "Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet hat"; "Sachbeschädigung"; "Gewalttätigkeiten zur Einschüchterung von Passant_innen und zur Bedrohung ihres Lebens"; sowie "Teilnahme an einer Versammlung von über fünf Personen mit dem Ziel, die öffentliche Ordnung zu stören und Straftaten zu begehen". Gemäß dem ägyptischen Gesetz über das Recht auf öffentliche Versammlungen, Umzüge und friedliche Demonstrationen (Nr. 107 aus dem Jahr 2013) müssen die Veranstalter_innen von Protestkundgebungen den Behörden ihre Pläne vorlegen. Die Behörden verfügen über umfangreiche Befugnisse, um die geplanten Demonstrationen abzusagen oder neue Strecken festzulegen.

Angaben der Menschenrechtsgruppe Egyptian Initiative for Personal Rights zufolge wollte eine Gruppe Protestierender am frühen Abend des 21. Juni zum Präsidentenpalast in Kairo marschieren, wurde dabei jedoch von mit Messern und Schwertern bewaffneten Männern mit Glasscherben beworfen und später angegriffen. Als die Demonstrierenden am Ismailia-Platz eintrafen, gingen die Sicherheitskräfte mit Tränengas gegen sie vor. Daraufhin löste sich der Protest auf und die Sicherheitskräfte nahmen ungefähr 30 Personen fest. Einige dieser Personen wurden von sogenannten "ehrenhaften Bürger_innen" festgenommen, also von Personen, die die Behörden unterstützen.

Laut Angaben der Rechtsbeistände vernahmen die Sicherheitskräfte die Angeklagten, ohne dass die Anwält_innen anwesend sein durften. Am 23. Juni überstellte die Staatsanwaltschaft 23 Personen in Untersuchungshaft und ordnete die Freilassung des ebenfalls inhaftierten Amr Ahmed Mohamed Mahmoud an. Am 25. Juni setzte die Staatsanwaltschaft einen Gerichtstermin für 22 der Inhaftierten und auch für Amr Ahmed Mohamed Mahmoud fest. Der ebenfalls am 21. Juni festgenommene Islam Tawfik Mohamed Hassan ist 16 und minderjährig und muss sich in einem anderen Fall vor einem Jugendgericht verantworten. Amr Ahmed Mohamed Mahmoud wurde in Abwesenheit verurteilt.

Yara Sallam arbeitet nicht nur für die Menschenrechtsgruppe Egyptian Initiative for Personal Rights, sondern engagiert sich auch für Frauenrechte. Sie war am Tag der Demonstration in Begleitung ihrer Cousine in der Nähe unterwegs, um Wasser an einem Kiosk zu kaufen. Plötzlich trat eine Gruppe Männer in Zivilkleidung auf die beiden Frauen zu und rief die Sicherheitskräfte, welche Yara Sallam und ihre Cousine festnahmen. Ihre Cousine wurde später freigelassen, Yara Sallam blieb jedoch in Haft.

Yara Sallam und die anderen sechs Frauen sind im al-Qanater-Gefängnis inhaftiert. Die Männer befinden sich im Tora-Gefängnis. Die Tatsache, dass die Angeklagten im Tora-Gefängniskomplex verurteilt wurden und die Öffentlichkeit nicht zugelassen war, verstößt gegen die Unschuldsvermutung und das Recht auf ein faires, öffentliches Verfahren sowie gegen das Völkerrecht und ägyptisches Recht. Das Gericht lehnte Anträge der Rechtsbeistände auf eine vorläufige Freilassung der Angeklagten ab, obwohl kein hinreichender Grund für ihre Inhaftierung vorlag.