Wegen Facebook-Beiträgen willkürlich inhaftiert

Ergebnis dieser Urgent Action

Der freiberuflich arbeitende britisch-algerische Journalist Mohamed Tamalt ist am 11. Dezember 2016 im Universitätskrankenhaus Mohamed Lamine Debaghine im Stadtteil Bab El-Qued von Algier nach über fünf Monaten Haft gestorben.

Landkarte, Nordafrika, Algerien

Algerien

Ein britisch-algerischer Journalist wurde während seines laufenden Prozesses wegen "Beleidigung" des algerischen Präsidenten und anderer Staatsbeamt_innen auf Facebook willkürlich inhaftiert. Er befindet sich seit seiner Festnahme am 27. Juni im Hungerstreik. Seine nächste Anhörung ist für den 11. Juli anberaumt.

Appell an

PRÄSIDENT
Abdelaziz Bouteflika
Presidency of the Republic
El Mouradia, Algiers
ALGERIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 213) 21 69 15 95 oder
(00 213) 21 60 96 18
E-Mail: president@el-mouradia.dz

JUSTIZMINISTER
Tayeb Louh
Ministry of Justice
8 Place Bir Hakem
16030 El Biar, Algiers
ALGERIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 213) 21 92 17 01
E-Mail: contact@mjustice.dz

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT DER NATIONALEN MENSCHENRECHTSINSTITUTION
M. Mustapha Farouk Ksentini
Commission nationale consultative de promotion et de protection des droits de l’Homme
Palais du Peuple
Avenue Franklin Roosevelt
Algiers, ALGERIEN
Fax: (00 213) 21 23 99 58
E-Mail: contact@cncppdh-algerie.org

BOTSCHAFT DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN
S.E. Herrn Nor Eddine Aouam
Görschstraße 45 -46
13187 Berlin
Fax: 030-4809 8716
E-Mail: info@algerische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Arabisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. August 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Mohamed Tamalt sofort und bedingungslos frei, da er willkürlich inhaftiert wurde.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass er bis zu seiner Freilassung Zugang zu einer medizinischen Versorgung gemäß der Medizinethik erhält. Dazu gehören auch die Grundsätze der Vertraulichkeit, Autonomie und Zustimmung nach Inkenntnissetzung.

  • Sorgen Sie außerdem dafür, dass Gefangene die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung wirksam vor Gericht anfechten können und freigelassen werden, wenn sich ihre Inhaftierung als gesetzwidrig herausstellt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to end Mohamed Tamalt’s arbitrary detention and release him immediately and unconditionally.

  • Calling on them to ensure that, while detained, he has ongoing access to a qualified health professional who will provide health care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy, and informed consent.

  • Urging them to ensure detainees can effectively challenge the lawfulness of detention before a court and be released if their detention is found to be unlawful".

Sachlage

Angehörige des algerischen Geheimdienstes nahmen am 27. Juni den britisch-algerischen Staatsangehörigen Mohamed Tamalt, einen freiberuflichen Journalisten, vor seinem Haus in Algier fest und brachten ihn in Gewahrsam. Am nächsten Tag wurde er dem Staatsanwalt am Gericht Sidi Mhamed in Algier vorgeführt. Dieser erhob Anklage gegen ihn wegen "Beleidigung" des Präsidenten und öffentlicher Institutionen nach Paragraf 144a und 146 des Strafgesetzbuchs im Zusammenhang mit aktuellen Facebook-Beiträgen. So hatte Mohamed Tamalt am 2. April ein Video mit einem vermeintlich subversiven Gedicht und Bildern des algerischen Präsidenten Abdelaziz Bouteflika gepostet. Bei einer Verurteilung droht Mohamed Tamalt eine Geldstrafe bis zu 500.000 algerischen Dinar (etwa 4.000 Euro). Er befindet sich seit seiner Festnahme am 27. Juni im Hungerstreik.

Obwohl die vorgeworfenen Delikte keine Gefängnisstrafen vorsehen, wies das Gericht die Inhaftierung von Mohamed Tamalt im Gefängnis El Harrach in Algier bis zur Urteilsverkündung an. Bei einer Anhörung am 4. Juli lehnte das Gericht seine Freilassung gegen Kaution ab. Aus Protest gegen die ihrer Ansicht nach willkürliche Inhaftierung zogen sich seine Rechtsbeistände daraufhin aus dem Verfahren zurück. Auch Amnesty International betrachtet die Inhaftierung von Mohamed Tamalt als willkürlich und fordert seine unverzügliche und bedingungslose Freilassung.

Die im Februar 2016 geänderte algerische Verfassung verbietet willkürliche Inhaftierungen und betont den Ausnahmecharakter der Untersuchungshaft. Allerdings garantiert sie keinen Zugang zu effektiven Maßnahmen, um die Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung vor einem Gericht anzufechten, das die Freilassung eines Häftlings anordnen würde, sollte es zu der Entscheidung kommen, dass diese gesetzwidrig ist.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mohamed Tamalt ist ein britisch-algerischer Journalist, der freiberuflich arbeitet. Er gibt auch ein Online-Magazin namens Arab Context heraus und hat zahlreiche Follower in den sozialen Medien. Häufig kommentiert er mutmaßliche Fälle von Korruption, Vorteilsnahme und Nepotismus unter Behördenvertreter_innen sowie den Lebensstil und die Einkommensquellen ihrer Angehörigen.

Mohamed Tamalt hatte bereits 2007 in Großbritannien Asyl erhalten, nachdem er wegen mutmaßlicher Drohungen durch Angehörige der Militär- und Geheimdienstbehörden im Zusammenhang mit seinen Publikationen aus Algerien geflüchtet war. Wie es hieß, waren diese Drohungen in der jüngsten Zeit weniger geworden, und er konnte nach Algerien zurückkehren.

Seine Festnahme am 27. Juni erfolgte im Kontext zunehmender Einschränkungen für unabhängige algerische Journalist_innen und Medieninstitutionen in den vergangenen Monaten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem englischsprachigen Dokument Algeria: End media restrictions vom 1. Juli 2016, online unter https://www.amnesty.org/en/documents/mde28/4369/2016/en/.