Urteil erwartet
Diese Urgent Action ist beendet.
Am 26. März wurde der politische Aktivist und gewaltlose politische Gefangene Fadhel Abbas Mahdi Mohamed aus dem Jaw-Gefängnis in Manama, der Hauptstadt Bahrains, entlassen. Damit endete die Verbüßung einer dreijährigen Haftstrafe wegen des "Verbreitens falscher Informationen, welche die militärischen Operationen Bahrains und seiner Verbündeten gefährden und zu Widerstand aufrufen könnten".
Bahrain
© Courtesy of the University of Texas Libraries
Das bahrainische Hohe Berufungsgericht will das Urteil im Fall des politischen Aktivisten und gewaltlosen politischen Gefangenen Fadhel Abbas Mahdi Mohamed am 26. Oktober verkünden. Er verbüßt derzeit eine fünfjährige Haftstrafe wegen des "Verbreitens falscher Informationen, welche die militärischen Operationen Bahrains und seiner Verbündeten gefährden und zu Widerstand aufrufen könnten".
Appell an
KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587
INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: über die Webseite:
www.interior.gov.bh/contact_en.aspx
Twitter: @moi_Bahrain
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
Twitter: @Khaled_Bin_Ali
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Oktober 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte lassen Sie Fadhel Abbas Mahdi Mohamed umgehend und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der lediglich aufgrund der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.
- Ich appelliere an Sie, Gesetze, mit denen die friedliche Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung kriminalisiert werden, aufzuheben bzw. abzuändern und so Bahrains Verpflichtungen gemäß Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte nachzukommen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Bahraini authorities to release Fadhel Abbas immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.
- Urging them to repeal or amend laws that criminalize the peaceful exercise of the right to freedom of expression, in line with Bahrain’s obligations under Article 19 of the International Covenant on Civil and Political Rights.
Sachlage
Fadhel Abbas Mahdi Mohamed, ehemaliger Generalsekretär der bahrainischen Oppositionspartei al-Wahdawi, erschien am 28. Juni 2016 vor dem Hohen Berufungsgericht in der Hauptstadt Manama. Das Berufungsgericht will sein Urteil am 26. Oktober verkünden. Am 28. Juni 2015 war Fadhel Abbas Mahdi Mohamed wegen des "Verbreitens falscher Informationen, welche die militärischen Operationen Bahrains und seiner Verbündeten gefährden und zu Widerstand aufrufen könnten" vor dem Hohen Strafgericht in Manama zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zuvor hatte seine Partei die von Saudi-Arabien angeführten Luftangriffe im Jemen als Verstoß gegen das Völkerrecht bezeichnet. Die erste Anhörung seines Rechtsmittelverfahrens fand am 11. Oktober 2015 in seiner Abwesenheit statt. Die darauffolgenden Anhörungen wurden mehrere Male verschoben. Fadhel Abbas Mahdi Mohamed befindet sich derzeit im Jaw-Gefängnis südlich von Manama in Haft.
Amnesty International ist der Ansicht, dass Fadhel Abbas Mahdi Mohamed lediglich aufgrund der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wurde und dass er in keiner Weise Gewalt angewendet oder befürwortet hat.
Paragraf 133 des bahrainischen Strafgesetzbuchs sieht bis zu zehn Jahre Haft für Personen vor, die "in Kriegszeiten vorsätzlich falsche oder schädliche Nachrichten, Erklärungen und Gerüchte verbreiten oder negative Propagandafeldzüge initiieren, um so militärische Vorbereitungen zur Verteidigung Bahrains oder militärische Operationen der Streitkräfte zu beeinträchtigen, Menschen in Panik zu versetzen oder die Beharrlichkeit der Nation zu schwächen".
Hintergrundinformation
Fadhel Abbas Mahdi Mohamed war am 26. März 2015 festgenommen worden, nachdem seine Partei eine Stellungnahme veröffentlicht hatte, in der die von Saudi-Arabien geführten Luftangriffe im Jemen als ein Verstoß gegen das Völkerrecht bezeichnet wurden. Am selben Tag hatte das Innenministerium verkündet, dass Bahrain das Bündnis unter der Führung von Saudi-Arabien im Jemen unterstütze. Zudem veröffentlichte das Ministerium eine Erklärung, in der gewarnt wurde, dass die Regierung Maßnahmen gegen jeden "Versuch, die Situation für eine Spaltung oder Volksverhetzung oder für das Herausgeben von Erklärungen gegen das Vorgehen von Bahrain auszunutzen" ergreifen werde.
Sein Verfahren vor dem Hohen Strafgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama begann am 27. April 2015. In der ersten Anhörung plädierte er auf nicht schuldig. Am 28. Juni wurde er wegen des "Verbreitens falscher Informationen, welche die militärischen Operationen Bahrains und seiner Verbündeten gefährden und zu Widerstand aufrufen könnten" zu fünf Jahren Haft verurteilt. Man brachte Fadhel Abbas Mahdi Mohamed nicht zur ersten Anhörung seines Rechtsmittelverfahrens, die am 11. Oktober 2015 stattfand. Am 28. Juni 2016 legte das Berufungsgericht fest, dass es sein Urteil am 26. Oktober verkünden wird.
Weniger als zwei Wochen vor der Festnahme von Fadhel Abbas Mahdi Mohamed war ein weiterer bekannter Oppositionsführer inhaftiert worden. Sheikh 'Ali Salman, der Generalsekretär der größten zugelassenen Oppositionsgruppe al-Wefaq, wurde vom Hohen Strafgericht in einem unfairen Verfahren wegen "öffentlicher Anstiftung einer Gruppe von Menschen zu Hass und Verachtung mit dem Ziel, die öffentliche Ordnung zu stören", "öffentlicher Beleidigung des Innenministers" und "Anstiftung anderer, gegen Gesetze zu verstoßen" zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt. Die Anklagen standen im Zusammenhang mit Reden, die er 2012 und 2014 gehalten hatte, darunter seine Rede bei der Hauptversammlung seiner Partei am 26. Dezember, in der er davon sprach, dass die Opposition in Bahrain nicht so vorgehen wolle wie die Opposition in Syrien, und das Land nicht in ein militärisches Schlachtfeld verwandeln wolle. Er betonte außerdem die Notwendigkeit der Gleichstellung aller Bürger_innen in Bahrain, die auch die Königsfamilie umfasse. Am 30. Mai 2016 erhielt das Berufungsgericht in Manama seinen Schuldspruch aufrecht und erhöhte seine Haftstrafe von vier auf neun Jahre, indem es seinen Freispruch im Anklagepunkt "Anstiftung zur Unterstützung einer Änderung des politischen Systems durch Gewalt, Drohungen und andere illegale Mittel" wieder rückgängig machte. Das von Sheikh 'Ali Salman eingelegte Rechtsmittel war acht Monate lang anhängig und das Verfahren von Unregelmäßigkeiten geprägt.
Seit Mai 2016 werden die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Bewegungsfreiheit in Bahrain auf alarmierende Weise beschnitten, besonders was die politische Opposition und andere Regierungskritiker_innen angeht. Nabeel Rajab, ein bekannter Menschenrechtsverteidiger und Leiter des Menschenrechtszentrums von Bahrain, wurde am 13. Juni festgenommen. Tags darauf ordnete das Oberverwaltungsgericht an, dass die Oppositionspartei al-Wefaq bis auf Weiteres ihre Arbeit einstellen muss, und am 20. Juni wurde ihrem geistlichen Oberhaupt Sheikh Isa Qasem die Staatszugehörigkeit entzogen. Fünf Aktivist_innen, darunter auch Menschenrechtsverteidiger_innen, wurden im Juni daran gehindert, aus Bahrain auszureisen, um an einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrats teilzunehmen. Ebenfalls im Juni wurde der Vizepräsident der bahrainischen Lehrervereinigung daran gehindert, nach Oslo zu reisen, um an der Verleihung des Arthur-Svensson-Preises teilzunehmen. Es wurden zudem noch weitere Reiseverbote verhängt. Darüber hinaus wurden mindestens 60 schiitische Geistliche zu Verhören vorgeladen, weil sie an Protesten teilgenommen haben sollen, die seit dem 20. Juni in der Ortschaft Duraz abgehalten wurden. Die Demonstrierenden protestierten dagegen, dass ihrem geistlichen Oberhaupt die Staatszugehörigkeit aberkannt wurde. Die meisten der vorgeladenen Personen wurden wegen "illegaler Versammlung" angeklagt.