Anhörung erneut verschoben

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 26. März wurde der politische Aktivist und gewaltlose politische Gefangene Fadhel Abbas Mahdi Mohamed aus dem Jaw-Gefängnis in Manama, der Hauptstadt Bahrains, entlassen. Damit endete die Verbüßung einer dreijährigen Haftstrafe wegen des "Verbreitens falscher Informationen, welche die militärischen Operationen Bahrains und seiner Verbündeten gefährden und zu Widerstand aufrufen könnten".

Bahrain

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Da ein Belastungszeuge nicht erschienen ist, wurde die nächste Anhörung im Rechtsmittelverfahren des politischen Aktivisten Fadhel Abbas Mahdi Mohamed zum dritten Mal verschoben und soll nun am 25. April stattfinden. Amnesty International betrachtet Fadhel Abbas Mahdi Mohamed als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: über die Webseite:
www.interior.gov.bh/contact_en.aspx
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. April 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Fadhel Abbas Mahdi Mohamed umgehend und bedingungslos frei und heben Sie das gegen ihn ergangene Urteil auf, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der lediglich aufgrund der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.

  • Ich appelliere an Sie, Gesetze, mit denen die friedliche Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung kriminalisiert werden, außer Kraft zu setzen und somit Bahrains Verpflichtungen gemäß Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte nachzukommen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Bahraini authorities to release Fadhel Abbas immediately and unconditionally and quash his conviction as he is a prisoner of conscience, held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.

  • Urging them to repeal laws that criminalize the peaceful exercise of the right to freedom of expression, in line with Bahrain’s obligations under Article 19 of the International Covenant on Civil and Political Rights.

Sachlage

Fadhel Abbas Mahdi Mohamed, ehemaliger Generalsekretär der bahrainischen Oppositionspartei al-Wahdawi, ist am 3. März 2016 vor dem Hohen Berufungsgericht in der Hauptstadt Manama erschienen, wo eine Anhörung zu dem Rechtsmittel stattfinden sollte, das er gegen seine fünfjährige Haftstrafe eingelegt hatte. Der Zeuge der Anklage erschien jedoch zum wiederholten Male nicht vor Gericht, und die Anhörung wurde auf den 25. April verschoben.

Dies ist bereits das dritte Mal, dass die Anhörung im Rechtsmittelverfahren verschoben wurde, weil der Belastungszeuge nicht erschienen ist. Zuvor war er im Dezember 2015 und im Januar 2016 nicht zur Verhandlung erschienen. Amnesty International ist der Ansicht, dass Fadhel Abbas Mahdi Mohamed nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wurde und weder Gewalt angewandt noch befürwortet hat. Er befindet sich immer noch im Jaw-Gefängnis südlich von Manama in Haft.

Am 28. Juni 2015 war Fadhel Abbas Mahdi Mohamed wegen des "Verbreitens falscher Informationen, welche die militärischen Operationen Bahrains und seiner Verbündeten gefährden und zu Widerstand aufrufen könnten" zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zuvor hatte seine Partei die von Saudi-Arabien geführten Luftangriffe im Jemen als Verstoß gegen das Völkerrecht bezeichnet.

Paragraf 133 des bahrainischen Strafgesetzbuchs sieht bis zu zehn Jahre Haft für Personen vor, die "in Kriegszeiten vorsätzlich falsche oder schädliche Nachrichten, Erklärungen und Gerüchte verbreiten oder negative Propagandafeldzüge initiieren, um so militärische Vorbereitungen zur Verteidigung Bahrains oder militärische Operationen der Streitkräfte zu beeinträchtigen, Menschen in Panik zu versetzen oder die Beharrlichkeit der Nation zu schwächen".

Hintergrundinformation

Hintergrund

Fadhel Abbas Mahdi Mohamed war am 26. März 2015 festgenommen worden, nachdem seine Partei eine Stellungnahme veröffentlicht hatte, in der die von Saudi-Arabien geführten Luftangriffe im Jemen als ein Verstoß gegen das Völkerrecht bezeichnet wurden. Am selben Tag hatte das Innenministerium verkündet, dass Bahrain das Bündnis unter der Führung von Saudi-Arabien im Jemen unterstütze. Zudem veröffentlichte das Ministerium eine Erklärung, in der gewarnt wurde, dass die Regierung Maßnahmen gegen jeden "Versuch, die Situation für eine Spaltung oder Volksverhetzung oder für das Herausgeben von Erklärungen gegen das Vorgehen von Bahrain auszunutzen" ergreifen werde. Fadhel Abbas Mahdi Mohamed befindet sich seit diesem Tag in Haft.

Sein Verfahren vor dem Hohen Strafgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama begann am 27. April 2015. In der ersten Anhörung beteuerte er seine Unschuld. Am 28. Juni wurde er wegen des "Verbreitens falscher Informationen, welche die militärischen Operationen Bahrains und seiner Verbündeten gefährden und zu Widerstand aufrufen könnten" zu fünf Jahren Haft verurteilt. Man brachte Fadhel Abbas Mahdi Mohamed nicht zur ersten Anhörung seines Rechtsmittelverfahrens, die am 11. Oktober 2015 stattfand.

Weniger als zwei Wochen vor der Festnahme von Fadhel Abbas Mahdi Mohamed war ein weiterer bekannter Oppositionsführer inhaftiert worden. Sheikh 'Ali Salman, der Generalsekretär der größten zugelassenen Oppositionsgruppe al-Wefaq, wurde vom Hohen Strafgericht in einem unfairen Verfahren wegen "öffentlicher Anstiftung einer Gruppe von Menschen zu Hass und Verachtung mit dem Ziel, die öffentliche Ordnung zu stören", "öffentlicher Beleidigung des Innenministers" und "Anstiftung anderer, gegen Gesetze zu verstoßen" zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt. Die Anklagen standen im Zusammenhang mit Reden, die er 2012 und 2014 gehalten hatte, darunter seine Rede bei der Hauptversammlung seiner Partei am 26. Dezember, in der er davon sprach, dass die Opposition in Bahrain nicht so vorgehen wolle, wie die Opposition in Syrien, und das Land nicht in ein militärisches Schlachtfeld verwandeln wolle. Er betonte außerdem die Notwendigkeit der Gleichstellung aller Bürger_innen in Bahrain, die auch die Königsfamilie umfasse.

Diese und weitere Fälle gewaltloser politischer Gefangener verdeutlichen die Intoleranz der bahrainischen Behörden gegenüber Kritik an ihrer Politik, an führenden Regierungsbeamt_innen oder am Vorgehen der Sicherheitskräfte.