Hinrichtungsaufschub
Ergebnis dieser Urgent Action
Am 17. August 2010 ordnete ein Bundesrichter an, die wenige Stunden später anberaumte Hinrichtung des Gefangenen Jeffrey Matthews für 60 Tage auszusetzen. Es war bereits der dritte Hinrichtungsaufschub in drei Monaten.
Am 17. August 2010 ordnete ein Bundesrichter an, die wenige Stunden später anberaumte Hinrichtung des Gefangenen Jeffrey Matthews für 60 Tage auszusetzen. Es war bereits der dritte Hinrichtungsaufschub in drei Monaten.
Sachlage
Richter Stephen Friot gab am 17. August einem am selben Tag gestellten Eilantrag der RechtsanwältInnen von Jeffrey Matthews statt und ordnete an, die für 18.00 Uhr anberaumte Hinrichtung des Gefangenen auszusetzen. Begründet wurde der Antrag damit, dass die Hinrichtung per Injektion einer tödlichen Substanz erfolgen sollte, die noch nie zuvor bei einer Exekution eingesetzt worden war. Tags zuvor hatten die AnwältInnen in einem Telefongespräch mit dem Stellvertretenden Generalstaatsanwalt erfahren, dass es den Strafvollzugsbehörden nicht möglich gewesen war, das Anästhetikum Sodium Thiopental zu beschaffen. Hinrichtungen sind gemäß den in Oklahoma geltenden Vorschriften mit Sodium Thiopental durchzuführen. Die RechtsanwältInnen wurden von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt, dass man ein anderes Anästhetikum einsetzen werde, welches unter der Bezeichnung Brevital beziehungsweise Methohexital bekannt sei. In dem Eilantrag wurde darauf hingewiesen, dass dieses Anästhetikum noch in keinem Bundesstaat bei einer Hinrichtung eingesetzt worden ist und seine Anwendung im Fall ihres Mandanten Jeffrey Matthews einem "Experiment" gleich käme. In dem Antrag heißt es weiter: "Das kurzfristige Abweichen von den Vorschriften birgt die Gefahr, dass Herrn Matthews bei seiner Hinrichtung unnötige seelische und körperliche Schmerzen zugefügt werden."
In dem Antrag wurde ferner kritisch hinterfragt, warum die RechtsanwältInnen erst so spät über die geplanten Änderungen informiert worden sind. Offensichtlich hatten die Strafvollzugsbehörden bereits seit Mitte Juli Kenntnis davon, dass die erforderliche Dosis Sodium Thiopental nicht mehr vorrätig war. Richter Friot kam deshalb zu dem Schluss: "Im vorliegenden Fall sind keine gewichtigen Gründe ersichtlich, die gegen die Abweisung des Antrags sprechen." Der Hinrichtungsaufschub läuft nach derzeitigem Stand am 16. Oktober 2010 aus. Für den Vormittag des 15. Oktober hat Richter Friot eine Anhörung angesetzt.
Ursprünglich war die Hinrichtung von Jeffrey Matthews für den 17. Juni 2010 anberaumt worden, nachdem der Begnadigungsausschuss von Oklahoma den Antrag des Gefangenen auf Umwandlung der Todesstrafe mit drei gegen zwei Stimmen abgelehnt hatte. Der Ausschussvorsitzende erklärte Anfang August, eine zweite Anhörung werde nicht stattfinden.
Der Gouverneur von Oklahoma kann ein Todesurteil nur nach entsprechender Empfehlung des Begnadigungsausschusses umwandeln, ist allerdings befugt, einen Hinrichtungsaufschub zu gewähren. Von dieser Möglichkeit machte Gouverneur Brad Henry Gebrauch, als er am 16. Juni 2010 beschloss, die Hinrichtung von Jeffrey Matthews zunächst bis zum 20. Juli auszusetzen. Am 15. Juli verlängerte er diese Frist bis zum 17. August. Mit seinen Beschlüssen sollte den VerteidigerInnen von Jeffrey Matthews Zeit eingeräumt werden, um das aus Fingerabdrücken bestehende Beweismaterial überprüfen zu können.
Es gibt keine Tatsachenbeweise wie etwa Haare, Blutrückstände, DNA-Spuren, Fingerabdrücke oder Schmauchspuren, die Jeffrey Matthews überführen, in das Verbrechen verwickelt gewesen zu sein. Einer der an den Ermittlungen beteiligten Polizeibeamten äußerte sich in einer eidesstattlichen Erklärung mit den Worten: "Es gibt einleuchtende Gründe für die Annahme, dass Matthews unschuldig ist."
Im laufenden Jahr sind in den USA 36 Menschen hingerichtet worden. Seit 1977, als nach Auslaufen eines Hinrichtungsmoratorium erstmals wieder Todesurteile vollstreckt wurden, sind 1224 Menschen hingerichtet worden.
Derzeit sind keine weiteren Appelle des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die sich an dieser Eilaktion beteiligt haben.