In Haft
Karte des Sudan
© United Nations
Sechs hauptamtliche Mitarbeiter_innen und eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Organisation TRACKS for Training and Human Development sowie der Leiter der zivilgesellschaftlichen Organisation Al Zarqaa for Rural Development befinden sich seit dem 22. Mai 2016 im Gewahrsam des Geheimdienstes NISS in Khartum. Bislang hat man sie nicht über die Gründe ihrer Festnahme informiert.
Appell an
PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
JUSTIZMINISTER
Awad Al Hassan Alnour
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue, Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
Ismat Abdul-Rahman Zain Al-Abdin
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn
Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: info@sudanembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Juli 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte veranlassen Sie umgehend die Freilassung von Khalafalla A. Mukhtar, Arwa Elrabie, Khuzaini Elhadi A. Rajab, Raye Imany Leyla, Shazali Ibrahim El-Shiekh, Midhat A Hamdan, Alhassan Kheiri und Mustafa Adam und sorgen Sie dafür, dass die genannten Personen nicht mehr drangsaliert werden.
-
Ich bitte Sie außerdem, sicherzustellen, dass die Gefangenen nicht gefoltert oder auf andere Weise misshandelt werden.
-
Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass alle Gefangenen ungehinderten Zugang zu ihren Rechtsbeiständen, ihren Familien und angemessener medizinischer Versorgung erhalten.
- Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Sudan als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dazu verpflichtet ist, die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu respektieren und zu schützen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Calling on the Sudanese authorities to immediately and unconditionally release Khalafalla A. Mukhtar, Arwa Elrabie, Khuzaini Elhadi A. Rajab, Raye Imany Leyla, Shazali Ibrahim El-Shiekh, Midhat A Hamdan, Alhassan Kheiri and Mustafa Adam and refrain from any further harassment of these individuals.
-
Urging them to ensure that during their detention, all eight detainees are not subjected to torture and other ill-treatment.
-
Urging them to ensure that all the detainees are allowed unrestricted access to their lawyer, family and allowed access to adequate medical care.
- Urging them to comply with their obligations under the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) particularly the obligations to respect, protect, promote and fulfill the rights to freedom of association and expression.
Sachlage
Sechs Mitarbeiter_innen und eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Organisation TRACKS sowie der gerade das Büro besuchende Leiter der Organisation Al Zarqa for Rural Development meldeten sich am 22. Mai im Büro des Geheimdienstes NISS im Zentrum von Khartum, nachdem sie am 19. Mai eine Vorladung erhalten hatten. Sie wurden drei Stunden lang befragt und dann in die Strafverfolgungsbehörde des NISS für Straftaten gegen die Staatssicherheit im Stadtteil Al Amarat von Khartum verlegt. Die fünf Männer wurden zunächst zusammen mit 21 weiteren Gefangenen in einer 15 qm großen Zelle in der Strafverfolgungsabteilung des NISS festgehalten. Khalafalla A. Mukhtar, der Direktor von TRACKS, wurde aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands am 24. Mai in einen anderen Raum verlegt, den er sich mit einem weiteren Gefangenen teilt. Die übrigen Männer sind immer noch in der überbelegten Zelle inhaftiert. Die beiden Frauen, Arwa Elrabie und Raye Imany Leyla, werden tagsüber im Empfangsbereich der NISS-Abteilung unter Bewachung festgehalten und schlafen nachts in einem der Büros.
Die acht Gefangenen erhalten zwei Mahlzeiten täglich. Die sechs Männer dürfen zweimal täglich zur Toilette, den beiden Frauen sind keine Einschränkungen diesbezüglich auferlegt. Die Gefangenen sind bislang weder über den Grund für ihre Festnahme informiert worden noch hat man Anklage gegen sie erhoben. Ihr Rechtsbeistand hat nur Zugang zu den Frauen, durfte bis jetzt aber nicht mit den Männern sprechen. Amnesty International geht davon aus, dass die willkürliche Festnahme und Inhaftierung der Männer und Frauen lediglich mit der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte in Zusammenhang steht. Sie sind somit gewaltlose politische Gefangene.
Hintergrundinformation
Die Organisation Al Zarqa for Rural Development setzt sich für Entwicklung ein und bietet Schulungen und Workshop zu Entwicklungsthemen an.
TRACKS for Training and Human Development bietet Kurse zu einer Reihe von Themen an, darunter IT, Kapazitätsaufbau und Menschenrechtsbildung für den Privatsektor und nationale Organisationen. Das Bildungszentrum ist beim National Training Bureau, einer Unterabteilung des Arbeitsministeriums, registriert.
Am 29. Februar durchsuchten Angehörige des NISS die Büroräume der Bildungseinrichtung TRACKS. Dabei wurden neun Handys, fünf Laptops, mehrere Veröffentlichungen, Flipcharts und andere Dokumente beschlagnahmt. Zwischen dem 3. und dem 13. März mussten sich zehn Mitarbeiter_innen, Trainer_innen und ein ehrenamtliches Mitglied jeden Morgen beim NISS in Khartum zur Befragung melden. Die Befragungen endeten zwar am 13. März, aber der NISS teilte den Mitarbeiter_innen und Trainer_innen mit, dass sie jederzeit neue Vorladungen erhalten könnten. Zu den betroffenen Mitarbeiter_innen gehörten auch Khalafalla A. Mukhtar, Arwa Elrabie, Khuzaini Elhadi A. Rajab, Raye Imany Leyla, Shazali Ibrahim El-Shiekh, Midhat A. Hamdan, Alhassan Kheiri und Mustafa Adam.
Amnesty International dokumentiert ein verstärktes Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsverteidiger_innen im Sudan. Dazu gehört auch die neue Taktik des NISS, Personen täglich vorzuladen und auf diese Weise ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Bereits am 26. März 2015 hatte der Geheimdienst NISS die Büroräume von TRACKS in Khartum durchsucht und dabei einen Workshop zum Thema soziale Verantwortung unterbrochen. Die Geheimdienst-Mitarbeiter_innen beschlagnahmten alle Laptops und inhaftierten Khalafalla Mukhtar, den Leiter der Einrichtung, für einen Tag, bevor er gegen Kaution freikam. Adil Bakheit, ein Schulungsleiter wurde ebenfalls inhaftiert und kam erst nach etwa einem Monat gegen Kaution wieder frei. Beide Männer wurden in sieben Punkten auf Grundlage des Strafgesetzbuchs von 1991 angeklagt, darunter "gemeinsame kriminelle Verschwörung, Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung, Krieg gegen den Staat, Aufruf zur Opposition gegen öffentliche Behörden durch Gewalt und kriminelle Handlungen, Veröffentlichung falscher Nachrichten und sich als Vertreter der Behörden ausgeben". Auf die Straftatbestände "Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung" und "Krieg gegen den Staat" steht die Todesstrafe. Die Strafverfolgungskammer des NISS führte Ermittlungen zu den Aktivitäten von TRACKS durch. Die beschlagnahmten Geräte wurden für Untersuchungen an ein kriminaltechnisches Labor geschickt. Nach elf Monaten ließ die Strafverfolgungskammer alle Anklagen gegen Khalafalla Mukhtar fallen und brachte die beschlagnahmten Geräte am 24. Februar 2016 zurück.
Das 2010 verabschiedete Gesetz über die nationale Sicherheit räumt dem NISS umfassende Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung mutmaßlich verdächtiger Personen ein; diese können dann bis zu viereinhalb Monate lang ohne gerichtliche Überprüfung festgehalten werden. Angehörige des NISS setzen diese Befugnisse häufig ein, um Personen willkürlich festzunehmen, zu inhaftieren, zu foltern und anderweitig zu misshandeln. Dasselbe Gesetz gewährt NISS-Angehörigen Schutz vor Strafverfolgung für im Zuge ihrer Arbeit begangene Handlungen. Dies hat zu einer fest etablierten Kultur der Straflosigkeit geführt. Am 5. Januar 2015 wurden durch das Parlament einige Verfassungsänderungen verabschiedet, welche die Lage noch verschärft haben. Die Verfassungsänderungen gestehen dem NISS weitreichende Befugnisse zu, uneingeschränkt in die Bereiche Politik, Wirtschaft und Soziales einzugreifen.