Journalisten droht Todesstrafe

Gegen die vier oben genannten Journalisten der sudanesischen Zeitung Rai Al Shaab, einem der Opposition nahestehenden Blatt, findet derzeit ein Gerichtsverfahren statt. Im Fall eines Schuldspruchs droht ihnen die Todesstrafe.
Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Journalisten unter anderem Untergrabung des Verfassungssystems, Terrorismus und Spionage gegen den Staat vor. Für einige dieser Tatbestände kann die Todesstrafe verhängt werden.

Appell an

PRÄSIDENT
HE President Omar Al Bashir
Office of the President
People’s Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 249) 183 774 339

JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 183 770 883
E-Mail: moj@moj.gov.sd

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTER DER REGIERUNG
Dr Abdelmoneim Osman Mohamed Taha

Advisory Council for Human Rights
PO Box 302
Khartoum
SUDAN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. August 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die unverzügliche und bedingungslose Freilassung der genannten Journalisten, deren Festnahme allein darauf zurückzuführen ist, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung in friedlicher Weise wahrgenommen haben.

  • Appellieren Sie an die Behörden, unverzüglich unparteiische Ermittlungen zur Aufklärung der Foltervorwürfe einzuleiten und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to immediately and unconditionally release the imprisoned journalists, who are detained solely for peacefully exercising their right to freedom of expression;

  • Calling on the authorities to open an independent and impartial investigation into all allegations of torture and bring the perpetrators to justice.

Sachlage

Am 16. Juni zogen sich die Rechtsanwälte der Journalisten mit deren Einverständnis aus dem Verfahren zurück. Sie taten dies aus Protest gegen die Strafverfolgung ihrer Mandanten wie auch die Tatsache, dass der Richter vier von ihnen benannte ZeugInnen nicht zur Anhörung zulassen wollte.

Nach der Benennung eines neuen Teams von Verteidigern wurden die Anhörungen Ende Juni wieder aufgenommen. Sie dauern derzeit noch an.

Abuzar Al-Amin und Ashraf Abdelaziz waren am 15. Mai, Al Tahir Abu Jawhara am 16. Mai und Ramadan Mahjoub am 27. Mai 2010 festgenommen worden. Nach Amnesty International vorliegenden Meldungen sind Abuzar Al-Amin und Al Tahir Abu nach ihrer Verhaftung gefoltert worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Zwischen dem 15. und 27. Mai 2010 sind sechs Mitarbeiter von Rai Al Shaab festgenommen worden. Am 16. Mai standen die MitarbeiterInnen, als sie das Büro betreten wollten, vor verschlossenen Türen, die von NISS-Agenten bewacht wurden. Bei den festgenommenen Personen handelt es sich nach Einschätzung von Amnesty um gewaltlose politische Gefangene, deren Verhaftung allein darauf zurückzuführen ist, dass sie ihren Überzeugungen in friedlicher Weise Ausdruck verliehen haben.

Abu Baker Al Sammani, der für den Druck der Zeitung zuständige Mitarbeiter, soll nach einigen Tagen Haft wieder freigekommen sein. Die Haftentlassung von Nagi Dahab, zuständig für die administrativen Aufgaben, erfolgte am 2. Juni.
Der Festnahme der Mitarbeiter von Rai Al Shaab fand unmittelbar nach der Verhaftung von Hassan Al Turabi statt, dem Vorsitzenden der oppositionellen Partei Popular Congress. Dessen Freilassung erfolgte am 30. Juni ohne Anklageerhebung.

Der Schließung von Rai Al Shaab folgten erneute Zensurmaßnahmen durch den Geheimdienst NISS (National Intelligence and Security Services). Beispielsweise suchten NISS-Agenten die Büros von Zeitungen auf und veranlassten die Streichung von Artikeln, die sie als staatsgefährdend erachteten. Darüber hinaus vereitelten sie die Drucklegung von Zeitungsausgaben. Des Weiteren übten sie Zensurmaßnahmen in der Form aus, dass sie Zeitungsherausgeber über "unerwünschte" Themen der Berichterstattung informierten und die Erwartung äußerten, solche Themen nicht aufzugreifen. Mehrere Zeitungen, darunter Al Midan und Ajras Al Hurriya, wurden an der Drucklegung von Ausgaben gehindert.