Journalisten verurteilt

Drei Journalisten der sudanesischen Zeitung Rai Al Shaab, einem der Opposition nahestehenden Blatt, wurden zu Haftstrafen verurteilt. Sie sind gewaltlose politische Gefangene.

Appell an

PRÄSIDENT
HE President Omar Al Bashir
Office of the President
People’s Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 249) 183 774 339

JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 183 764 168

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTER DER REGIERUNG
Ahmed Idris Ali
Advisory Council for Human Rights
PO Box 302
Khartoum
SUDAN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. August 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie dazu auf, Abuzar Al Amin, Ashraf Abdelaziz and Al Tahir Abu Jawhara umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie allein deshalb in Haft gehalten wurden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung in friedlicher Weise wahrgenommen haben.

  • Ich appelliere an Sie, unverzüglich unparteiische Ermittlungen zur Aufklärung der Foltervorwürfe einzuleiten und die dafür Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Call on the authorities to immediately and unconditionally release Abuzar Al Amin, Ashraf Abdelaziz and Al Tahir Abu Jawhara who are detained solely for peacefully exercising their right to freedom of expression

  • Call on the authorities to open an independent and impartial investigation into all allegations of torture and bring the perpetrators to justice.

Sachlage

Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung Abuzar Al Amin wurde am 14. Juli von einem Gericht in Khartum zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Anklage lautete auf Untergrabung des Verfassungssystems und Veröffentlichung falscher Nachrichten nach Paragraf 50 bzw. Paragraf 66 des sudanesischen Strafgesetzbuches von 1991. Das Gericht verurteilte Ashraf Abdelaziz und Al Tahir Abu Jawhara nach Paragraf 26 des sudanesischen Pressegesetzes sowie nach Paragraf 66 des Strafgesetzbuches zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren. Ramadan Mahjoub, ein Redakteur von Rai Al Shaab, wurde von dem Gericht freigesprochen, das wenig später auch seine Entlassung aus dem Kober-Gefängnis in Khartum anordnete. Die Bekanntgabe seiner Freilassung wird in Kürze erwartet.

Der sudanesische Geheimdienst NISS (National Intelligence and Security Services) soll weitere Anklagen gegen Abuzar Al Amin vorgebracht haben. Berichten zufolge stehen diese im Zusammenhang mit einem anderen seiner Artikel und mit den Verletzungen, die er einem NISS-Angehörigen während eines Verhörs zufügte. Für den 18. Juli wurde das Erscheinen von Abuzar Al Amin für weitere Ermittlungen vor der Staatsanwaltschaft erwartet.

Abuzar Al Amin und Ashraf Abdelaziz waren am 15. Mai 2010 und Al Tahir Abu Jawhara am 16. Mai 2010 festgenommen worden. Ausschlaggebend für die Inhaftierung war ein in der Zeitung Rai Al Shaab erschienener Artikel, der unter anderem die Ergebnisse der sudanesischen Präsidentschaftswahl im April 2010 analysierte. Meldungen zufolge sind Abuzar Al Amin und Al Tahir Abu in der Haft gefoltert worden. Bei den drei Journalisten handelt es sich um gewaltlose politische Gefangene, die umgehend freigelassen werden müssen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Zwischen dem 15. und 27. Mai 2010 sind sechs Mitarbeiter von Rai Al Shaab in der sudanesischen Hauptstadt Khartum festgenommen worden. Am 16. Mai standen die MitarbeiterInnen, als sie das Büro betreten wollten, vor verschlossenen Türen, die von NISS-Agenten bewacht wurden. Bei den festgenommenen Personen handelt es sich um gewaltlose politische Gefangene, deren Verhaftung allein darauf zurückzuführen ist, dass sie ihren Überzeugungen in friedlicher Weise Ausdruck verliehen haben. Abu Baker Al Sammani, der für den Druck der Zeitung zuständige Mitarbeiter, soll nach einigen Tagen Haft wieder freigekommen sein. Die Haftentlassung von Nagi Dahab, zuständig für die administrativen Aufgaben, erfolgte am 2. Juni.

Die Festnahme der Mitarbeiter von Rai Al Shaab fand unmittelbar nach der Verhaftung von Hassan Al Turabi, dem Vorsitzenden der Oppositionspartei Popular Congress, statt. Dessen Freilassung erfolgte am 30. Juni ohne Anklageerhebung.

Der Schließung von Rai Al Shaab folgten erneute Zensurmaßnahmen durch den Geheimdienst NISS (National Intelligence and Security Services). Beispielsweise suchten NISS-Agenten die Büros von Zeitungen auf und veranlassten die Streichung von Artikeln, die sie als staatsgefährdend erachteten. Darüber hinaus vereitelten sie die Drucklegung von Zeitungsausgaben. Des Weiteren übten sie Zensurmaßnahmen in der Form aus, dass sie Zeitungsherausgeber über "unerwünschte" Themen der Berichterstattung informierten und ihnen nahelegten, solche Themen nicht aufzugreifen. Mehrere Zeitungen, darunter Al Midan, Ajras Al Hurriya und Al Intibaha, wurden an der Drucklegung von Ausgaben gehindert.