Sorge um Gesundheit
Stop Folter
© @ Amnesty International
Der Falun-Gong-Anhänger Li Xiaobo befindet sich wegen seines Glaubens in Chengdu, in der chinesischen Provinz Sichuan, in Haft. Laut seiner Rechtsbeistände verschlechtert sich sein gesundheitlicher Zustand zusehends. Zudem befindet er sich in Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.
Appell an
LEITER DER HAFTEINRICHTUNG DES BEZIRKS LONGQUANYI
Fang Shengquan Suozhang
Longdou Nanlu Longquanyi Qu
Chengdu
Sichuan 610100
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)
DIREKTOR DER BEHÖRDE FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT DER PROVINZ SICHUAN
Deng Yong Tingzhang
9 Jindunlu Qingyangqu
Chengdushi
Sichuan 610014
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)
Sende eine Kopie an
MINISTERPRÄSIDENT
Li Keqiang Guojia Zongli
The State Council General Office
2 Fuyoujie
Xichengqu
Beijingshi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
Fax: (00 86) 10 659 611 09
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn SHI Mingde
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030 2758 8221
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Juni 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bitte Sie eindringlich, Li Xiaobo sofort und bedingungslos freizulassen, da er sich nur deshalb in Haft befindet, weil er Gebrauch von seinen Rechten auf Glaubens- und Meinungsfreiheit gemacht hat.
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Stellen Sie bitte sicher, dass Li Xiaobo vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt ist, dass er jegliche erforderliche Behandlung erhält und dass seine Haftbedingungen den internationalen Normen und Standards entsprechen.
- Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass er regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen erhält.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Demanding that the authorities immediately and unconditionally release Li Xiaobo, as he has been imprisoned solely for exercising his right to freedom of belief and expression.
-
Urging them to ensure that Li Xiaobo is not tortured or otherwise ill-treated, that he is immediately provided with any medical treatment he requires, and that the conditions of his detention adhere to international law and standards.
- Calling on them to ensure he has regular access to his family, and lawyers.
Sachlage
Li Xiaobo leidet an verschiedenen gesundheitlichen Problemen, von denen viele auf seine Folterung während einer früheren Inhaftierung zurückgehen. Seine Rechtsbeistände besuchten ihn in der ersten Maiwoche in der Haftanstalt des Bezirks Longquanyi in der Provinz Sichuan. Sie erklärten, dass sich der gesundheitliche Zustand ihres Mandanten stark verschlechtere und dass er nicht die erforderliche medizinische Behandlung erhalte. Die Zähne von Li Xiaobo befinden sich in einem so schlechten Zustand, dass es ihm kaum noch möglich ist, zu essen. Er ist auf einem Auge blind und verfügt auf dem anderen Auge nur noch über 60 Prozent Sehfähigkeit.
Li Xiaobo ist im April 2014 inhaftiert worden, als er zusammen mit seinem Sohn Flugblätter zur spirituellen Bewegung Falun Gong verteilte. Auch sein Sohn, der über die kanadische Staatsbürgerschaft verfügt, wurde zunächst inhaftiert, dann jedoch nach Kanada ausgewiesen. Vor seinem Verfahren wurden Li Xiaobo Besuche von seiner Familie und medizinische Behandlungen verwehrt. Er wurde der "Untergrabung des Gesetzes mithilfe einer ketzerischen Organisation" angeklagt, weil er Falun Gong praktiziert und regelmäßig innerhalb der spirituellen Bewegung aktiv ist. Am 21. April 2015 verurteilte das Volksgericht des Bezirks Longquanyi in Chengdu ihn zu acht Jahren Haft. Seine Rechtsbeistände geben an, dass sie und Li Xiaobo während des Verfahrens immer wieder unterbrochen worden seien und dass das Gericht dem kanadischen Generalkonsulat verwehre, die Anhörungen zu beobachten. Li Xiaobo wird Rechtsmittel gegen seine Verurteilung einlegen.
Li Xiaobo ist 2005 schon einmal wegen "Untergrabung des Gesetzes mithilfe einer ketzerischen Organisation" zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er gab an, während seiner Zeit in Haft gefoltert worden zu sein. Unter anderem sollen Gefängniswärter_innen ihn geschlagen haben. Er berichtete auch davon, dass Wärter_innen anderen Häftlingen die Anordnung gegeben haben, ihn zu schlagen. Außerdem zwang man ihn einmal im Winter, stundenlang nackt mit den Füßen im Wasser zu stehen.
Hintergrundinformation
Nachdem Falun-Gong-Praktizierende im Juli 1999 einen friedlichen Sitzstreik auf dem Tiananmen-Platz abgehalten hatten, verbot die chinesische Regierung die spirituelle Bewegung, mit der Begründung, sie würde eine "Bedrohung der sozialen und politischen Stabilität" darstellen. Die Regierung rief eine Spezialeinheit namens "Büro 610" ins Leben, die für die Zerschlagung der Falun-Gong-Bewegung und anderer "ketzerischer Sekten" zuständig ist und alle Regierungsebenen durchzieht.
Mehrere zehntausend Falun-Gong-Anhänger_innen sind seit dem Verbot der spirituellen Bewegung willkürlich mit dem Ziel inhaftiert worden, sie "umzuwandeln". Dies bedeutet, dass man die Anhänger_innen zwingt, ihrem spirituellen Glauben abszuchwören. Oftmals werden dazu Folter und andere Formen der Misshandlung eingesetzt. Der Großteil der Falun-Gong-Anhänger_innen wurde in Lagern zur "Umerziehung durch Arbeit" festgehalten, bis diese Form der Verwaltungshaft 2013 verboten wurde. Die chinesischen Behörden setzen seitdem jedoch immer häufiger andere Formen willkürlicher Inhaftierung sowie strafrechtliche Maßnahmen gegen Personen ein, die früher wahrscheinlich in ein Lager zur "Umerziehung durch Arbeit" gebracht worden wären.
Obwohl China das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 1988 ratifiziert hat, sind Folter und andere Formen der Misshandlung in chinesischen Hafteinrichtungen an der Tagesordnung. Amnesty International erhält zudem regelmäßig Berichte über Todesfälle von Häftlingen in zahlreichen staatlichen Hafteinrichtungen, wie z. B. in Gefängnissen und in Polizeigewahrsam. Oftmals sind die Betroffenen ihren Folterverletzungen erlegen.